Schnee und Glatteis: Fragen rund um die Räumpflicht

  • Z.B. Köln: http://www.stadt-koeln.de/1/pr…/mitteilungen/2010/05268/ sollte in deiner Nähe liegen, meine ich:

    Zitat

    Nach der Kölner Straßenreinigungssatzung müssen Gehwege sofort, wenn es geschneit oder sich Glatteis gebildet hat, geräumt oder gestreut werden. Schneit oder friert es erst nach 20 Uhr, reicht es, wenn die Arbeiten am nächsten Morgen stattfinden. Spätestens morgens um sieben müssen die Gehwege jedoch geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen reicht es, wenn die Arbeiten bis 9 Uhr erledigt sind.

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Weiß jemand ab wieviel Uhr man am Wochenende Streuen und Schnee schieben muß?


    Meine Frau ist Sonntag 7:40Uhr vor der Sparkasse schwer gestürtzt.


    Haben wir eine Möglichkeit Schmerzensgeld zu fordern?


    Da wird leider nichts zu machen sein :(; Werktags 7-20 Uhr, am we i.d.R. 9-20 Uhr, bei manchen Kommunen auch 8-20 Uhr (Quelle: Financial Times Deutschland); also seid ihr in jedem Fall außerhalb des Zeitfensters, in dem gestreut & geräumt werden muss - sorry & ein besseres neues Jahr!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    Da wird leider nichts zu machen sein :(; Werktags 7-20 Uhr, am we i.d.R. 9-20 Uhr, bei manchen Kommunen auch 8-20 Uhr (Quelle: Financial Times Deutschland); also seid ihr in jedem Fall außerhalb des Zeitfensters, in dem gestreut & geräumt werden muss - sorry & ein besseres neues Jahr!!


    Ja, das stimmt. Mir ist ebenfalls keine Gemeinde bekannt, in der man Sonn- und Feiertags bereits vor 8 Uhr geräumt und gestreut haben muss. An den Werktagen (und Achtung: dazu zählt auch der Samstag, auch für die Leute, die eine 5-Tage-Woche haben!) muss ab 7 Uhr der Bürgersteig geräumt und eisfrei sein.

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Mieter müssen nur Winterdienst machen wenn es im M-Vertrag steht!


    Morjen,


    wofür gibt es denn einen Mietvertrag und Kästchen zum ankreuzen? Da bei Dir nix angekreuzt ist muß der Vermieter sich um den Winterdienst selber kümmern bzw. jemanden beauftragen.


    Jede Kommune regelt die Zeiten ab wann und bis wann geräumt werden muß unterschiedlich und zwar für Privatleute und Geschäftsleute mit Kunden Verkehr selber, einfach mal auf der entsprechenden Internet Seite nachschauen.


    Nichtsdestotrotz zahlt die Versicherung im Ernstfall aber bei Vorsatz gibt es Probleme.


    Gruß Coltan

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Mit wem redest du? Es geht nicht um Mieter zurzeit hier im Thread ...



    Ach nein?


    Meine Antwort paßt aber trotzdem.


    Gruß Coltan

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Ja sie kommt nur ungefähr zwei Jahre zu spät...


    Der ursprüngliche Beitrag bei dem es um die Streupflicht des Mieters ging war aus Januar 2009, der User mit dessen Frau gestürzt ist hat sich nur TT konform an den alten Beitrag drangehangen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Coltan
    Ach nein?


    Meine Antwort paßt aber trotzdem.


    Nicht wirklich - das eigentliche Thema ist ja schon eine Weile abgehakt.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Weiß jemand ab wieviel Uhr man am Wochenende Streuen und Schnee schieben muß?


    Meine Frau ist Sonntag 7:40Uhr vor der Sparkasse schwer gestürtzt.Doppelte Sprunggelenk Fraktur.
    Operation mit Platten und Schrauben war notwendig und ein Jahr später noch ne Op um das Metall zu entfernen.
    Haben wir eine Möglichkeit Schmerzensgeld zu fordern?Den die Lebensqualität ist mehr als im keller und Schmerzen waren auch ohne Ende da.Zudem ist meine Frau psych. am Ende,da sie sich nicht mehr ohne fremde Hilfe um unser Säugling kümmern kann.


    Das kannst Du bei deiner Gemeinde oder Stadt erfragen/ersurfen.


    Wenn bei dem Unfall fremd verschulden vorliegt ja, dazu kannst Du die Verbraucherberatung befragen oder einen Fachmann wie z.B einen Anwalt.


    Gruß Coltan


    PS: Ich vermisse Antworten zu den Fragen des Thread Übernehmers. ;-)

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.


    Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, ab wann üblicherweise die Frau damit rechnen konnte, dass gestreut/geräumt war. Und an einem Sonntag vor 8 wird man nicht stets davon ausgehen können, dass ausreichend geräumt und gestreut ist. Somit ist besondere Sorgfall angebracht, ggf. muss die Angelegenheit verschoben werden.


    Oder handelte es sich um einen Notfall? Oder war die Gefährlichkeit schon vorher gegeben, es hat sich nur tagelang niemand darum gekümmert?


    Es bleibt, unabhängig von der Frage, ob ein Schmerzensgeldanspruch besteht dabei, dass solche Unfälle möglich unverzüglich angezeigt werden sollten.


    Was sagt denn die Unfallversicherung? Eine Unfallversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, gerade bei einer Familie, m.E. wichtiger als eine Hausratversicherung.

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