Hi,
muß ich in einem Mietshaus bei Schneefall (s. aktuelles Wetter) selbst streuen obwohl ein Hausmeister vorhanden ist für den ich auch bezahle?
Gleiche Frage richtet sich an Dinge wie "Flurdienst" etc.
Danke.
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Hi,
muß ich in einem Mietshaus bei Schneefall (s. aktuelles Wetter) selbst streuen obwohl ein Hausmeister vorhanden ist für den ich auch bezahle?
Gleiche Frage richtet sich an Dinge wie "Flurdienst" etc.
Danke.
was sagt denn der mietvertrag/hausordnung dazu..?
Der Mietvertrag äussert sich wie folgt:
(Auszug)
----------------------------------------------------------------
§21 Reinigungs- und Schneeräumpflicht des Mieters
1.)
...
Den Erdgeschoßmietern - allen Mietern (2 Felder zum Ankreuzen, aber keines ist angekreuzt) - obliegt unter Gestellung der hierfür erforderlichen Materialien nach einer vom Vermieter aufzustellenden Reinigungsordnung:
...
c) die Beseitigung von Schnee und Eis bei Schneewetter und Glatteis und, falls erforderlich, wiederholtes Bestreuen der Straße, des Bürgersteiges, des Hofes und der Haustreppe mit abstumpfenden MItteln. Sie haben sich hierzu der zuständigen Ordnungsbehörde gegenüber zu verpflichten.
2.)
Die vorgenannten Verpflichtungen entfallen nicht bei Abwesenheit des jeweils vertraglich verpflichteten Mieters.
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das ist m.E. ziemlich deutlich, was das Thema Schnee angeht. Dass es einen Hausmeister gibt, heisst nicht, dass der Vermieter den auch für Schneeräumen bezahlt. Wird wohl stark davon abhängen, was der Vermieter mit dem für einen Vertrag geschlossen hat und was dann noch an Aufgaben übrigbleibt.
ZitatOriginal geschrieben von T.W.G
aber keines ist angekreuzt
Dann Du nicht
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von T.W.G
Der Mietvertrag äussert sich wie folgt:
(Auszug)
----------------------------------------------------------------
§21 Reinigungs- und Schneeräumpflicht des Mieters
1.)
...
Den Erdgeschoßmietern - allen Mietern (2 Felder zum Ankreuzen, aber keines ist angekreuzt) - obliegt unter Gestellung der hierfür erforderlichen Materialien nach einer vom Vermieter aufzustellenden Reinigungsordnung:
...
c) die Beseitigung von Schnee und Eis bei Schneewetter und Glatteis und, falls erforderlich, wiederholtes Bestreuen der Straße, des Bürgersteiges, des Hofes und der Haustreppe mit abstumpfenden MItteln. Sie haben sich hierzu der zuständigen Ordnungsbehörde gegenüber zu verpflichten.
2.)
Die vorgenannten Verpflichtungen entfallen nicht bei Abwesenheit des jeweils vertraglich verpflichteten Mieters.
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so wie das für mich aussieht hat dein vermieter vergessen, das anzukreutzen, die frage ist, ob das ausreicht, dass du nicht räumen musst..
generell obligt die pflicht beim vermieter, der das deligieren kann - da er nichts angekreutzt hat bedeutet das jetzt dass er nicht deligiert hat..?
habt ihr einen schneeräumungs- und reinigungsplan im haus..?
Wenn es keinen Plan gibt, wer wann dran ist, liegt die Verpflichtung wohl eher beim Vermieter.
Im Zweifelsfall kann man aber auch mal räumen, wenn man selbst nicht dran ist, bevor sich da jemand die Knochen bricht.
Falls man dran ist und es trotzdem lässt, wird's unter Umständen teuer, wenn jemand zu Schaden kommt.
Ich würde das und die Reinigungspflichten auf jeden Fall kurzfristig mit dem Vermieter klären.
Hausmeister heisst nicht, dass der automatisch für alles zuständig ist.
Zumindest ein Reinigungsplan für den Hausflur ist verfügbar.
Das ich natürlich streue und den Schnee beseitige ist klar
Das generell der Vermieter verantwortlich ist bzw. es ihm obliegt dies zu delegieren, ist mir bekannt. Steht auch bei diversen Versicherungen - wohl in weiser Voraussicht.
Dennoch wüsste ich gerne wie die Lage im Ernstfall aussieht - und da habt ihr mir schon sehr geholfen.
Danke!
Zum Lesen:
http://www.finanztip.de/recht/a/streupflicht.htm
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/193/448925/text/
ZitatOriginal geschrieben von ingo74
so wie das für mich aussieht hat dein vermieter vergessen, das anzukreutzen,
Wenn jemand für einen unterschriebenen Vertrag einen Vordruck benutzt und etwas nicht ankreuzt, kann man daraus nicht schließen, dass er es vergessen hat.
Sonst schau ich mal alle meine Verträge nach Vergessenem durch ...
Bei weiterem Interesse kann man ja auch mal die letzte NK-Abrechung durchschauen, wofür der Hausmeister so bezahlt wird. Ist aber im Prinzip egal.
Du hast doch bestimmt eine private Haftpflichtversicherung? Die springt nämlich ein wenn jemand durch nicht geräumten Schnee, Eis etc. verletzt wird. Somit hat sich das mit der Streupflicht dann wieder erledigt.
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