ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von robert_69
Hallo, wo ist das Problem???
Das Bestellsystem nimmt, anders wie übliche Shops, grundsätzlich die Daten von minderjährigen Bestellern an und versendet prompt auch die Auftragsbestätigung.
Ich habe danach, wie die AGB, die die Bestellung von mj. ausdrücklich zulassen, es auch fordern, den Bildungsnachweis sowie eine formlose Zustimmungserklärung mit meinen Daten als Erziehungsberechtiger per Mail an Unimall geschickt.
Zitat AGB
"§ 2c Bestellberechtigung
(1) Im UNIMALL Store darf nur bestellen, wer eine Bestellberechtigung nachweisen kann. Eine Bestellberechtigung haben grundsätzlich alle Personen aus dem Bildungsbereich. Das sind insbesondere Schüler, Studenten, Lehrer, Dozenten, Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen, Praktikanten und Auszubildende, ebenso Ausbilder und Berufsschulen. Nötig ist ein schriftlicher Berechtigungsnachweis. ...
(3) Minderjährige bedürfen des Nachweises der Einwilligung ihres Erziehungsberechtigten zur Bestellung. Auch dem Erziehungsberechtigten ist es gestattet, im eigenen Namen ein Produkt zu erwerben, wenn der Minderjährige zur Bestellung berechtigt wäre und der Erziehungsberechtigte beabsichtigt, das Produkt für den Minderjährigen zu erwerben."
Zitat Ende
Ein Problem habe ich nicht, ich wollte nur darauf hinweisen, dass dein Sohn geschäftsunfähig ist und damit die Willenserklärung nichtig.