Einschreiben
kann mal jemand den text des einschreibens hier einstellen?
danke !
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Einschreiben
kann mal jemand den text des einschreibens hier einstellen?
danke !
Der Brief ist identisch zur Email!
Habe eben VIER Mal versucht anzurufen um es zurückzugeben aber man wird immer nach ein paar Minuten aus der Leitung geworfen! :flop:
[Edit]: Bin jetzt durchgekommen. Das Vorgehen ist so, dass sich am Montag der Teamleiter von denen mit mir in Verbinung setzt, dann bekomme ich eine Email die ich ausdrucke und ausfüllen solle und dann muss ich einen Termin mit UPS zum Abholen ausmachen. Das ganze zweimal da zwei Linzenze und dann muss ich noch gucken wie ich die 10€ für den TV Stick zurückbekomme... Ganz schön umständlich das ganze!
ZitatOriginal geschrieben von robert_69
Einschreiben auch da... an meinen 6jährigen junior...
nun wird er sicher auch bald vor Gericht geladen
Du hast die Daten deines 6 jährigen Sohnes bei der Bestellung angegeben?
ZitatOriginal geschrieben von The_ExoRcist
Du hast die Daten deines 6 jährigen Sohnes bei der Bestellung angegeben?
na er ist doch der Schüler...
ZitatOriginal geschrieben von robert_69
na er ist doch der Schüler...
Machst du das auch, wenn er ein Buch oder etwas anderes für die Schule benötigt? Bestimmt nicht, weil er nämlich nichts kaufen darf. Ich hoffe du verstehst, worauf ich hinaus will.
Ich nicht. Und ich müsste es verstehen. Ist doch wunderbar, wenn hier Eltern die Willenserklärungen für ihre geschäftsunfähigen Kinder abgeben, so hat sich der Gesetzgeber das gedacht.
ZitatOriginal geschrieben von robert_69
na er ist doch der Schüler...
brauchtest du (dein sohn)denn NICHTMAL eine schulbescheinigung
vorlegen ??
ich musste dieses per fax vorlegen u. habe dann sogar
darüber eine mail bekommen das ich jetzt bestellen könnte!
hier hat also eine person von UNIMALL in meinen bestellvorgang
AKTIV eingegriffen und deshalb ist das thema für mich noch lange
nicht zuende!!
Wie auch immer. Also eigentlich habe ich von dem Preisfehler nur Arbeit:
1. Muss bei Unimall anrufen und einen Rückhoftermin machen.
2. Muss auf UPS warten (arbeite bis 17h und bei UPS kann man nur Vor- oder Nachmittag abholen lassen).
3. Muss die Ware zurückschicken (vorher noch verpacken) und Bankverbindung mitteilen, damit mir die 4,90€ für den DVB-T-Stick erstattet werden.
4. Fällt mir momentan nicht ein, aber mir gefällt der Ton von Unimall nicht - schließlich ist es deren Fehler gewesen. Ein 10 Euro Gutschein wäre das mindeste gewesen ... man fühlt sich wie ein Schwerverbrecher mit diesem Einschreiben inde sich Unimall nichteinmal entschuldigt! Für 70 Euro würde ich die Software auch kaufen ... und das wäre für Unimall sicherlich auch günstiger, wenn man den Aufwand betrachtet, den die haben.
Manu82
P.S. Irgendwie haben auch die einschlägigen Blogs, die dieses Pseudoschnäppchen gepostet haben ihre Einträge gelöscht ... ob denen gedroht wurde mit eine Abmahnung, dass sie (wie es Unimall schrieb): "einen Link posteten, der ohne deren Zustimmung veröffentlicht wurde"?!?!?!
ZitatOriginal geschrieben von flatty
Ich nicht. Und ich müsste es verstehen. Ist doch wunderbar, wenn hier Eltern die Willenserklärungen für ihre geschäftsunfähigen Kinder abgeben, so hat sich der Gesetzgeber das gedacht.
Ok, da denke ich dann etwas anders. Ich würde für meinem Sohn, wenn ich im Internet was bestellen würde, nicht seine Daten angeben.
Hallo, wo ist das Problem???
Das Bestellsystem nimmt, anders wie übliche Shops, grundsätzlich die Daten von minderjährigen Bestellern an und versendet prompt auch die Auftragsbestätigung.
Ich habe danach, wie die AGB, die die Bestellung von mj. ausdrücklich zulassen, es auch fordern, den Bildungsnachweis sowie eine formlose Zustimmungserklärung mit meinen Daten als Erziehungsberechtiger per Mail an Unimall geschickt.
Zitat AGB
"§ 2c Bestellberechtigung
(1) Im UNIMALL Store darf nur bestellen, wer eine Bestellberechtigung nachweisen kann. Eine Bestellberechtigung haben grundsätzlich alle Personen aus dem Bildungsbereich. Das sind insbesondere Schüler, Studenten, Lehrer, Dozenten, Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen, Praktikanten und Auszubildende, ebenso Ausbilder und Berufsschulen. Nötig ist ein schriftlicher Berechtigungsnachweis. ...
(3) Minderjährige bedürfen des Nachweises der Einwilligung ihres Erziehungsberechtigten zur Bestellung. Auch dem Erziehungsberechtigten ist es gestattet, im eigenen Namen ein Produkt zu erwerben, wenn der Minderjährige zur Bestellung berechtigt wäre und der Erziehungsberechtigte beabsichtigt, das Produkt für den Minderjährigen zu erwerben."
Zitat Ende
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