Microsoft Office Paket für Studenten

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Fehlerhaft war die Annahme deines Angebots auf Abschluss eines "Vertrags" über MS Office 2007 ohne Gegenleistung. Und hier liegt wenn nicht bereits ein Übermittlungsirrtum ein Inhaltsirrtum über die Person des Vertragspartners vor (Vertragspartner nicht berechtigt, Sonderkonditionen zu nutzen), der anders als ein bloßer Motivirrtum zur Anfechtung berechtigt.


    Die Zielgruppe habe ich angenommen, da ja vermutlich nur zu 0 Eur wenn man ein Abo abschließt?


    Die Sonderkondition wurde meiner Info nach beim bestellen abgeprüft, sprich Immaupload. Also ist der Personenkreis berechtigt.


    Die Annahme selbst ist ja nicht ein Grund an sich, sonst könnte sich ja jeder, der sich verkalkuliert hat im nachhinein herausreden. Ich hab mich in meinem Posting direkt auf die Fourmulierungen es der geposteten Mail bezogen. Dort steht
    "Diese Bestellung wurde nicht regulär über unseren Online Shop getätigt.
    Zu diesem Produkt konnte man nur über einen speziellen Link gelangen, der ohne unsere Zustimmung veröffentlicht wurde. "
    Zu Punkt 1. Klar wurde Sie über deren Onlineshop getätigt, der Link direkt zum Artikel war sogar in google drin.
    Punkt 2 lässt mich eben vermuten, dass es ein Angebot für eine bestimmte Zielgruppe(Abo) war, sonst hätten Sie es ja in der Artikelübersicht gelistet.


    Für mich steht die Frage Motivirrtum oder Erklärungsirrtum also schon im Raum

  • Illuminatus:


    Ich versuchs auch nochmal dir einfacher (und daher auch nur "grob") zu erklären:


    Bei einem Inhaltsirrtum weicht die Erklärung (hier: 0,-) von dem Gewollten (89,- € o.ä.) ab.


    Bei einem Motivirrtum liegt ein Irrtum in der Willensbildung vor, d.h. schon vor Abgabe der Erklärung. Daraufhin wird die Erklärung (0,- €) abgegeben, die auch gewollt wurde (0,- €).


    Da Unimall keine Erklärung über 0,- € abgeben wollte, handelt es sich um einen Inhalltsirrtum.


    Dieser Irrtum, der Unimall bei der Einstellung des Angebots unterlaufen ist, wirkt bei einem automatisierten Bestellvorgang fort (BGH).


    Falls Unimall das "Angebot" für 0,- € gar nicht erst ohne Kombination mit einem ABO veröffentlichen wurde und das ganze nur aufgrund eines Fehler der Shopsoftware geschah, liegt schon ein Übermittlungsirrtum (§ 120) vor. [Übermittlungsirrtum ist Unterfall des Inhaltsirrtum, da auch hier das Erklärte vom Gewollten abweicht]


    Hoffe es ist jetzt klar geworden.

  • Thomas201


    Ja, viel klarer.


    Also wäre es bei folgendem Szenario ein Motivirrtum(?)
    Unimall stellt das Angebot genau so, wie es online stand online, hofft aber darauf, dass der Link nur Leuten, die z.B. ein Spiegelabo abgeschlossen haben mitgeteilt wird. Dann wäre der Preis zu 0 Eur ja gewollt gewesen und deswegen Stand im Artikelname ja auch "Spiegel:" mit drin.


    richtig verstanden?

  • an alle, die auch den elegato tv-stick für ihr macbook bestellt haben und auch schon diese ups-statusemail bekommen haben. checkt mal den versandstatus eurer bestellung.
    ich habe die mail von ups gestern bekommen, mit nachricht "rechnung eingegangen". dacht aber (wie auch von anderen vermutet), dass hier der versand geblockt wird, damit ihnen nicht so ein fehler wie office unterläuft. haute habe ich aber nochmal reingeschaut und siehe da, der artikel befindet sich in der zustellung und müsste montag ankommen (wenn ups samstags nicht ausliefert).


    Illuminatus
    Ich mache für dich mal ein Beispiel für Erklärungs- und Motivirrtum.


    Motivirrtum: Du willst bei deinem Autohändler 4 Winterreifen kaufen und fährst in seine Werkstatt und fragst ihn, was 4 Winterreifen für dein Auto kosten. Er geht ins Büro schaut in seine Preisliste. Dabei verrutscht er aber in der Zeile (was er nicht bemerkt) und nennt dir anstatt des üblichen Preises von 200 euro für alle vier Reifen einen Preis von 100 euro. Du nimmst das Angebot über 100 euro für die 4 Winterreifen an, sie sollen die Reifen montieren und sollst das Auto am nächsten Tag wieder abholen. Als dein Händler die Rechnung für dich schreiben will, schaut er nochmals in seine Liste, und ihm fällt auf, dass er in der Zeile verrutscht ist und dir bei deinem Besuch einen falschen Preis genannt hat. Als du den Wagen abholst, erklärt er dir, dass er in der Zeile der Preisliste verrutscht ist und verlangt nun 200 euro (was der eigentliche Preis der Reifen wäre) anstatt der mit dir ausgemachten 100 euro, zu denen du das Angebot von Ihm angenommen hast.
    In diesem Fall müsstest du nur 100 euro bezahlen und er kann es nicht anfechten, da hier der Fehler auf eben der Willensbildung passiert ist (also bei der Preisbildung). Er war anfänglich der Meinung, dass die Reifen 100 euro kosten und hat dir das auch so mitgeteilt.


    Erklärungsirrtum: Du telefonierst mit deinem Händler und lässt dir ein Angebot für einen Computer machen. Der Händler sagt dir am Telefon, dass das von dir gewünschte Gerät 858 euro kostet. Du bist einverstanden und nimmst das Angebot an, der Händler soll dir ein Bestätigungsfax schicken. Am nächsten Tag kommt das Fax, hier steht allerdings ein Preis von 585,- euro. Du wunderst dich, sagst aber nichts und das Gerät wird geliefert. Du bezahlst 585,- Euro (per Überweisung oder beim Postboten oder wie auch immer). Der Händler wundert sich, warum von dir nicht die am Telefon besprochenen 858,- euro kommen und sieht nochmal das Bestätigungsfax von Ihm an dich durch. Da fällt Ihm auf, dass er einen Zahlendreher drin hat und 585,- anstatt 858,- euro geschrieben hat. Er fechtet den Kaufvertrag dir gegenüber an und verlangt die Nachzahlung der Differenz.
    In diesem Fall handelt es sich um einen Erklärungsirrtum, denn der Fehler ist nicht auf Ebene der Willensbildung, sondern auf Ebene der Willenserklärung passiert (der Händler war sich ja von Anfang an bewusst, dass der Computer 858 euro kostet und hat das dir am Telefon auch so gesagt. Beim Fax hat er sich lediglich verschrieben).


    Ich hoffe die beiden Erklärungen sind so richtig und helfen dir weiter. Wenn nicht, bitte ich um kurze Mitteilung und ich ändere bzw. lösche es wieder. Danke!


    Jetzt ist halt die Frage, wie das ganze bei dem Unimall Angebot aus zu legen ist und ob Unimall irgendwie beweisen kann, dass es sich ihrerseits um ein Erklärungsirrtum handelt.


    So ein Sonderpreis sind die 89,- Euro für das Office bei Unimall auch garnicht. HIer gibts den gleichen Preis .

  • Zitat

    Original geschrieben von betriebsdirektor
    an alle, die auch den elegato tv-stick für ihr macbook bestellt haben und auch schon diese ups-statusemail bekommen haben. checkt mal den versandstatus eurer bestellung.
    ich habe die mail von ups gestern bekommen, mit nachricht "rechnung eingegangen". dacht aber (wie auch von anderen vermutet), dass hier der versand geblockt wird, damit ihnen nicht so ein fehler wie office unterläuft. haute habe ich aber nochmal reingeschaut und siehe da, der artikel befindet sich in der zustellung und müsste montag ankommen (wenn ups samstags nicht ausliefert).


    In meiner Anfechtungsmail zum Office stand noch folgender Zusatz:


    "... Am 06.01.2009 haben Sie bei uns zwei Elgato EyeTV DTT bestellt. Diese Bestellung wurde ebenfalls nicht regulär über unseren Online Shop getätigt.
    Gem. § 119 BGB fechten wir daher einen etwaigen Kaufvertrag aus Ihrer Bestellung mit der Bestellnummer ***** vorsorglich an, da wir zu keinem Zeitpunkt beabsichtigten, diese Produkte für 0,- Euro anzubieten. Die Ware wird nicht ausgeliefert.
    Die komplette Bestellung hat nun den Status „storniert“. Damit wir Ihnen den gezahlten Betrag in Höhe von 4,90 Euro erstatten können, teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit."


    Gruß


    Manu

  • Ok, das mit dem Zurücküberweisen haben sie mir nicht geschrieben. Ich hab folgende Nachtricht bekommen:


  • Googelt mal den Herrn W. aus der E-Mail ;)
    Auf einmal war er nämlich "Teamleiter Kundenservice" und nicht aus der Rechtsabteilung (was man anhand der Mailadresse schließen könnte)


    Also nen bisschen Panikmache ist da sicherlich auch mit drin...

  • Ist doch klar, dass sie einen Paragraphen reinbringen. Die meisten werden vermutlich denken, dass sie's nicht mehr zurückgeben müssen wenn sie es erstmal bekommen haben! Da muss man schon etwas Druck machen.


    Aber darum ging es mir garnicht. Bei manu82 haben sie geschrieben:

    Zitat

    Die komplette Bestellung hat nun den Status „storniert“. Damit wir Ihnen den gezahlten Betrag in Höhe von 4,90 Euro erstatten können, teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit."

    bei mir nur:

    Zitat

    Die komplette Bestellung hat nun den Status „storniert“.

    Da vermisse ich irgendwie den Satz, dass sie mir die (in meinem Fall) 9,80€ zurücküberweisen...


    Zitat

    Googelt mal den Herrn W. aus der E-Mail

    Er scheint auch was mit Unimall.at zu tun zu haben. Daraus werde mal einer schlau...

  • Ich hatte ja schon etliche Posts zuvor darauf hingewiesen, dass der Herr Wandewitz mir nicht den Anschein macht, als wäre er aus einer Rechtsabteilung, wenn es der ist, den man neben dem Zusatz "Kundenservice" außerdem noch in google findet, ist er wohl auch eher künstlerisch begabt...


    Und mal schnell die Absenderadresse wechseln ist ja nun wirklich ein Kinderspiel und sollte mit Sicherheit nur der Einschüchterung dienen.


    Hatten hier nicht einige was von eine RSV geschrieben? Was ist denn bisher bei rausgekommen?

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