ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Fehlerhaft war die Annahme deines Angebots auf Abschluss eines "Vertrags" über MS Office 2007 ohne Gegenleistung. Und hier liegt wenn nicht bereits ein Übermittlungsirrtum ein Inhaltsirrtum über die Person des Vertragspartners vor (Vertragspartner nicht berechtigt, Sonderkonditionen zu nutzen), der anders als ein bloßer Motivirrtum zur Anfechtung berechtigt.
Die Zielgruppe habe ich angenommen, da ja vermutlich nur zu 0 Eur wenn man ein Abo abschließt?
Die Sonderkondition wurde meiner Info nach beim bestellen abgeprüft, sprich Immaupload. Also ist der Personenkreis berechtigt.
Die Annahme selbst ist ja nicht ein Grund an sich, sonst könnte sich ja jeder, der sich verkalkuliert hat im nachhinein herausreden. Ich hab mich in meinem Posting direkt auf die Fourmulierungen es der geposteten Mail bezogen. Dort steht
"Diese Bestellung wurde nicht regulär über unseren Online Shop getätigt.
Zu diesem Produkt konnte man nur über einen speziellen Link gelangen, der ohne unsere Zustimmung veröffentlicht wurde. "
Zu Punkt 1. Klar wurde Sie über deren Onlineshop getätigt, der Link direkt zum Artikel war sogar in google drin.
Punkt 2 lässt mich eben vermuten, dass es ein Angebot für eine bestimmte Zielgruppe(Abo) war, sonst hätten Sie es ja in der Artikelübersicht gelistet.
Für mich steht die Frage Motivirrtum oder Erklärungsirrtum also schon im Raum