Microsoft Office Paket für Studenten

  • Zitat

    Original geschrieben von nosepope
    Ich empfehle einfach die Sache locker zu nehmen und fair zu bleiben...schließlich gibt es bei Unimall auch noch andere "echte" Schnäppchen: hier klicken für Schnäppchenknaller bei Unimall


    oO noch so eines dieser Angebote, die nur über einen speziellen Link zu finden sind und jetzt ohne unimalls Zustimmung veröffentlicht wurden :D


    5x Versandkosten bitte :D


    EDIT:
    Hier wurde ja erwähnt, dass es der Artikel in die Topliste in deren Webshop geschafft hat, gibt es davon Screenshots?

  • Jetzt ist nur noch das Office Paket für 89€ als Bestseller zu finden:

    Nur ob es wirklich DAS für 89€ ist, was so oft gekauft wurde und nicht das für 0€... :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Jetzt ist nur noch das Office Paket für 89€ als Bestseller zu finden:


    hm das dürfte ja so aber leider nicht weiterhelfen...
    EDIT:
    Wenn es einen Screenshot mit den 0 Eur gibt, würde das die Aussage, nicht regulär bestellt ja widerlegen.

  • Ich bin mir auch nicht sicher, ob am Mo 0€ dastand oder nicht... Klar, ein "Beweis" ist das keiner aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das Office Paket ohne den Fehler so oft verkauft hätte Also wenn die da das für 0€ mitzählen, und davon gehe ich aus, dann werden ganz schön viele bestellt haben!

  • Dort stand 89 €, ich hatte vor der Bestellung nochmals darauf geklickt.

    http://www.mobil-talk.de - let's come together, das neue Mobilfunk-Forum für alle!


    2x in der Vertauensliste: 1 2
    Bei Bedarf kann ich mit einer Mastercard Prepaid aushelfen (für Ryanair).

  • Zitat

    Original geschrieben von Mapel13

    Für den Fall, dass das Produkt geöffnet und installiert wurde und Sie es dennoch an uns zurück schicken wollen, benötigen wir eine schriftliche von Ihnen unterschriebene Erklärung, dass Sie das Produkt vollständig von Ihrem Rechner entfernt haben. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass dafür entsprechende Kontrollmöglichkeiten existieren.

    Bitte schicken die Erklärung mit folgendem Wortlaut zusammen mit der Ware an uns zurück:
    “Hiermit erkläre ich rechtsverbindlich, dass ich das von Unimall erhaltene MS Office-Programm von sämtlichen Rechnern gelöscht habe. Ich selbst werde diese Version nicht mehr nutzen oder anderen die Nutzung ermöglichen.“


    Die sind ja lustig. Als ob sie hierauf irgendeinen Asnpruch hätten...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ohne jetzt von irgendjemandem eine Rechtsberatung zu wollen, wäre es sehr schön, wenn mir jemand erklären könnte, warum es in diesem Fall um einen Erklärungsirrtum und nicht um einen Motivirrturm geht?


    Denn vertippt im Preis haben sie sich ja nicht, sie haben lediglich ein Produkt zu einem Preis von 0 Eur in Ihren Shop gestellt und es nicht in Ihrer Artikelübersicht gelistet, in der Hoffnung, dass man den Link nicht über Google und Co finden könnte. Also war der Anlass der, das nur denen, denen der Link bekannt ist bestellen können. Im Artikel wurde ja auch nichts von Vorbedingungen geschrieben.


    In der geposteten Mail von Unimall wird auch nicht gesagt, dass es ein Fehler in der Artikelbeschreibung gab, also dort ein Fehler in der Warenanpreisung. Letzendlich ist das Angebot ja so korrekt, nur dass gehofft wurde, dass nur eine bestimmte Zielgruppe den Link erhält.


    Also Motiv oder Erklärungsirrtum?

  • Woher hast du die Information, dass der Artikel zu 0€ einer bestimmten Zielgruppe vorbehalten war?


    Selbst wenn dem so ist, machst du einen Denkfehler: (Fehlerhafte) Willenserklärung war nicht das Anbieten der Ware auf der Homepage, da es dabei an dem für eine Willenserklärung notwendigen Rechtsbindungswillen fehlt.


    Fehlerhaft war die Annahme deines Angebots auf Abschluss eines "Vertrags" über MS Office 2007 ohne Gegenleistung. Und hier liegt wenn nicht bereits ein Übermittlungsirrtum ein Inhaltsirrtum über die Person des Vertragspartners vor (Vertragspartner nicht berechtigt, Sonderkonditionen zu nutzen), der anders als ein bloßer Motivirrtum zur Anfechtung berechtigt.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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