Microsoft Office Paket für Studenten

  • Zitat

    Original geschrieben von Illuminatus
      chrissniper


    Dein Beispiel hinkt wirklich sehr. Es hat schon seine Gründe, warum Unternehmen in so einem Fall andere Paragraphen/Rechte haben als Kunden.


    Deswegen bin ich in meinem Beispiel auch auf keine § eingegangen. Mir ging es lediglich darum, beide Seiten aufzuzeigen.


    Begeht der Kunde einen Irrtum der ihn zunächst 90,- kostet, wird erwartet, dass das Unternehmen den Irrtum "sofort" bereinigt. Passiert dem Unternehmen so ein Fehler und es versucht diesen zu bereinigen, versuchen einige Kunden auf Biegen und Brechen Ihren erlangten Vorteil zu verteidigen, auch wenn das bedeutet, dass das Unternehmen auf seinen "90,- Verlust" sitzen bleibt.

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Im Grunde hat er ja Recht. Und ist ja auch nicht in meinem Interesse, dass wegen mir jemand gefeuert wird. Wobei das vermutlich so oder so geschehen wird... :(


    Ein Gutschein oder sonstige "Entschuldigung" wäre halt schon ganz nett gewesen und nicht eine Mail mit Paragraphen und "rufen Sie uns an und kümmern Sie sich drum..."


    Was macht Ihr jetzt wenn ich fragen darf? Zurückschicken? Klagen? Ignorieren?


    jeder sollte mit seinem gewissen entscheiden was er für richtig erachtet!
    außerdem geht mal davon aus das unimall hier längst fleisig mitliest!!


    der fall ist sehr verzwickt aber ich glaube kaum das unimall ca. 1000 stck.
    dieser version verschickt hat .dann müsste der laden aber einen enormen
    lagerbestand und damit enorme lagerkosten haben!
    auch müsste es den personen die die ware zusammenstellen doch sofort auffallen wenn nur noch aufträge mit nem office paket zu kommissionieren sind!
    auch gibt es viele beispiele wo firmen die sich wieder ins gespräch bringen wollen zu solchen null nummern greifen u. dann schnell die notbremse ziehen!
    auch habe ich mich vorher noch per fax registrieren lassen und habe etwa eine stunde später eine mail bekommen wo man meine Legitimation bestätigt hat!
    also waren hier auch menschen am werk u. nicht nur maschinen!!!
    ein user schrieb doch schon einmal das so eine aktion im oktober schon einmal gelaufen sei!!
    ist denn inzwischen die version mit dem spiegel abo irgendwo aufgetaucht?


    mein tv stick ist auch nicht geliefert u ich bin bei der bestellung aufgefordert worden hier 4,90 € zu überweisen sonst würde nicht geliefert!!
    hab ich gemacht aber eine lieferung hat bisher nicht stattgefunden!
    hier gibt es urteile wo geliefert werden muss!!


    aber ich möchte um gottes willen hier niemanden beeinflussen macht das mal mit euch aus!!
    aber einige fakten von unimall sind schon sehr merkwürdig oder ?

  • Zitat

    Original geschrieben von frogg13
    ... dieses beispiel und das beispiel mit der quelle liefergarantie zeigt wie leute versuchen ihren gewinn zu maximieren auf kosten anderer ( es gibt einfach zu viele bwler)


    frogg13
    dann erkläre mir mal, wie ich meinen gewinn ansonsten maximieren soll, wenn nicht auf kosten anderer. ihn auf eigenen kosten hin zu maximieren geht ja wohl schlecht.
    was studierst du in köln, wenn nicht bwl (was ich aufgrund deines beitrags oben mal annehme)?


    Achtung! Dies stelle keine Rechtsberatung dar, sondern ist eine persönliche Meinung!


    @all
    bezüglich des zugangs einer willenserklärung möchte ich zu den regen diskussionen hier folgendes beitragen (eine anfechtung ist auch eine willenserklärung).


    Man kann eine schriftliche Willenserklärung dann als zugegangen ansehen, wenn sie so in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist, dass er unter normalen Umständen von dieser Willenserklärung hätte Kenntnisnehmen können.


    Da aber vor Gericht jeder das Beweisen muss, was für ihn günstig ist, muss Unimall als den wirksamen Zugang der Willenserklärung beweisen.
    Bei E-Mails dürfte das schwierig sein, zumal die noch nicht mal eine Lesebestätigung oder ähnliches angefordert haben (zumindest bei mir nicht).
    Auch ein Einschreiben reicht nicht aus. Denn angenommen, du bist nicht zu Hause wenn der Postbote an deiner Tür klingelt und dir das Einschreiben übergeben will, bekommst du einen blauen Zettel, dass du es bei der Post abholen sollst. Dieser blaue Zettel gilt aber nicht als Zugang des Einschreibens (mit der Willenserklärung drin) in den Herrschaftsbereich des Empfängers, da das Einschreiben ja noch bei der Post liegt. Wenn du es dann einfach nicht abholst, gilt es als nicht zugegangen!
    Also wenn die es ganz richtig machen wollen, schicken sie ein "Einschreiben einwurf". Hier bestätigt nämlich der Postbote per Unterschrift, dass er es in den Briefkasten des Empfängers geworfen hat, als den unmittelbaren Herrschaftsbereich des Empfängers, so dass dieser auch hätte Kenntnis davon nehmen können.

  • Zitat

    Original geschrieben von alnipe
    auch müsste es den personen die die ware zusammenstellen doch sofort auffallen wenn nur noch aufträge mit nem office paket zu kommissionieren sind!


    ich nehme eher an, das unimall einen fulfillment-service von ups benutzt für lagerhaltung/versand/reklamationen. den sofort nach zahlungseingang bekommt man immer diese ups mail, wo genau jeder status der bestellung/des versandes aufgelistet ist. die frage wäre halt nur, ab welcher schnittstelle dieser service genutzt wird, sprich ob unimall buchführung (also kontrolle zahlungseingänge) noch selber macht, oder das auch von ups übernommen wird. und was interessiert die lagerarbeiter von ups, was sie da wie oft für wen verpacken (wenn das nicht auch zum größten teil automatisiert abläuft). bedenke, so einen laden kannst du von deinem schreibtisch von zu hause aus führen, ohne das du einen einzigen mitarbeiter haben musst, da du komplet alles (service-center/buchführung/versand/lagerhaltung/reklamationsbearbeitung und abwicklung/qualitätskontrolle von waren/etc...) an einen fulfillment dienstleister auslagern kannst!

  • Zitat

    Also wenn die es ganz richtig machen wollen, schicken sie ein "Einschreiben einwurf".


    Und du denkst, dass sie das nicht machen werden?
    Außerdem möchte ich mal sehen, wer von den Leuten hier einem Richter ins Gesicht lügt, dass er keine Email erhalten hat. Da fängt der Schweiß dann plötzlich an zu fließen ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von betriebsdirektor
    Wenn du es dann einfach nicht abholst, hast du es nie bekommen!
    Also wenn die es ganz richtig machen wollen, schicken sie ein "Einschreiben einwurf". Hier bestätigt nämlich der Postbote per Unterschrift, dass er es in den Briefkasten des Empfängers geworfen hat, als den unmittelbaren Herrschaftsbereich des Empfängers, so dass dieser auch hätte Kenntnis davon nehmen können.



    Oh, BGB-AT für... naja, für wen eigentlich?


    Wenn, dann richtig!
    Das, was Du da schreibst, nennt sich Zugangsvereitelung und führt zu einer Zugangsfiktion. Die Sache mit dem Einwurfeinschreiben hat auch ein Problem, wenn man es "GANZ"(!) richtig machen will. GANZ richtig geht es nur mit der Zustellung durch GV.

  • Zitat

    Original geschrieben von betriebsdirektor
    ich nehme eher an, das unimall einen fulfillment-service von ups benutzt für lagerhaltung/versand/reklamationen. den sofort nach zahlungseingang bekommt man immer diese ups mail, wo genau jeder status der bestellung/des versandes aufgelistet ist. die frage wäre halt nur, ab welcher schnittstelle dieser service genutzt wird, sprich ob unimall buchführung (also kontrolle zahlungseingänge) noch selber macht, oder das auch von ups übernommen wird. und was interessiert die lagerarbeiter von ups, was sie da wie oft für wen verpacken (wenn das nicht auch zum größten teil automatisiert abläuft). bedenke, so einen laden kannst du von deinem schreibtisch von zu hause aus führen, ohne das du einen einzigen mitarbeiter haben musst, da du komplet alles (service-center/buchführung/versand/lagerhaltung/reklamationsbearbeitung und abwicklung/qualitätskontrolle von waren/etc...) an einen fulfillment dienstleister auslagern kannst!


    damit hast du bestimmt recht aber doch schon sehr merkwürdig das nach ca. 1 stunde nach übermittlung meiner Legitimation hier sofort eine bestätigung per mail kam das mein fax eingegangen sei und ich sofort beliefert würde.
    also gehe ich mal davon aus das hier schon noch menschen und in diesem fall in der auftragsabwicklung sitzen u sollte es sich tatsächkllich um ein "versehen" gehandelt haben man hier viel früher hätte eingreifen können !!

  • Zitat

    Original geschrieben von frogg13
    ich studiere mathematik aber mit nebenfach bwl


    ah, ok. die mathevorlesungen von den mathestudenten und den bwl studenten sind doch auch zusammen bei euch, stimmt, oder? habe auch einen freund der dort studiert;-)


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Und du denkst, dass sie das nicht machen werden?
    Außerdem möchte ich mal sehen, wer von den Leuten hier einem Richter ins Gesicht lügt, dass er keine Email erhalten hat. Da fängt der Schweiß dann plötzlich an zu fließen ;)


    das habe ich nicht gesagt. ich denke auch (wie einige andere hier) dass wir von denen in den nächsten tagen noch etwas schriftliches per post bekommen werden, wenn die es mit der anfechtung ernst meinen und nicht nur auf die leute setzen (was wohl wie immer der größte teil sein wird), die bei sowas sofort anrufen, und den rest, der sich nicht mehr meldet als schaden abschreiben. bloß wenn sie es ernst meinen, würden sie meines erachtens nach ein einschreiben einwurf versenden. das ist für sie neben der persönlichen übergabe die sie per kamera dokumentieren, der wahrscheinlich sicherste weg.


    man kann das wochenende mal abwarten, was passiert. davor läuft sowie so nichts mehr, heute ist ja schon wieder donnerstag;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von alnipe
    außerdem geht mal davon aus das unimall hier längst fleisig mitliest!!


    Davon kann man ausgehen. Wie wäre es, wenn Unimall etwas Kulanz zeigt und nen 5 oder 10 Euro Gutschein springen lässt. So kann man beide Seiten besänftigen und keiner von beiden nen Streß... (nein weder schaff ich dort noch hab ich was bestellt, verfolge den Thread aus reinem Interesse... :) )


    Zitat

    Original geschrieben von alnipe
    hab ich gemacht aber eine lieferung hat bisher nicht stattgefunden!
    hier gibt es urteile wo geliefert werden muss!!


    Falsch, das einzige Urteil das ich kenne das ähnlich ist, ist das mit Quelle. Und dort wurde lediglich dem Feuerwehrmann Recht gegeben, da Quelle selbst zugegeben hat, dass zum Zeitpunkt des Versendes der Zahlungsaufforderung der Fehler schon bekannt war...


    Zum Thema Email und Willenserklärung: Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt nach § 121 I S. 2 BGB als rechtzeitig, wenn die Anfechtungserklärung rechtzeitig abgesendet worden ist. Es kommt also nicht auf den Zeitpunk des Zugangs der Willenserklärung an.


    Und nein, auch ein Anwalt bin ich keiner... und das is auch keine Rechtsberatung! :) :)

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