Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine persönliche Einschätzung meinerseits. Wer es genau wissen möchte, sollte zu einem Rechtsanwalt seines Vertrauens gehen.
Bevor das hier in weitere Höhen eskaliert, möchte ich meinen Senf mal zu Bedenken geben.
ZitatOriginal geschrieben von Illuminatus
Also das sehe ich auch so, eine Email hat keine Beweiskraft.
Soweit mir bekannt ist, hat eine email eine recht geringe, aber dennoch vorhandene Beweiskraft als Anscheinsbeweis, liegt somit im Ermessen des Richters. "Hat keine Beweiskraft" ist damit eine sehr gefährliche Verkürzung. "Einhalten der Schriftform" und "muss Unterschrift beinhalten" halte ich für irrelevant bei einer Anfechtungserklärung.
ZitatOriginal geschrieben von prana Daher auch meine Vermutung mit dem Einschreiben, aber da werden die wohl nicht sobald draufkommen. Und bis dahin sollten die 14 Tage dann ja auch um sein.
Das ist ein schmales Brett, denke ich. Ich halte die Rechtsabteilung von Unimall ohne besondere Anhaltspunkte zu haben durchaus für in der Lage, diese Zusammenhänge einzuschätzen. 1. Können die ja noch problemlos ein Einschreiben hinterherschicken und 2. Werden die um die Beweiskraft und Beweiswürdigung erheblich mehr wissen, als man durch simples Googlen eines Laien - selbst mit Zitaten von Rechtsanwaltswebseiten und einzelnen Urteilen - erfahren kann.
ZitatUnd was wäre mit einer zerkratzten DVD? Ob die die noch haben wollen...
Oder muss man dann Schadensersatz leisten?
Warum sollte man das nicht? Wieder wären eventuelle Beweisprobleme da und möchte hier auch garnicht alles aufdröseln, weil es eh wieder nur per "ich suche mal die Lücke in dem was der Typ hier gepostet hat" von irgendwem als Steilvorlage für irgendwelchen Mist missbraucht wird. Lasst sowas doch einfach, was offensichtlich mindestens in sehr viel (neuen) Ärger mündet und Euch kein Stück weiter bringt.
Und noch ein Satz zur Beruhigung der Gemüter: Es war ein Preisfehler, man hat es mal versucht zu bestellen, jetzt wird angefochten. Da ist meiner Meinung nach nichts unseriöses und gaunerhaftes dran, sondern das ist schlichte Rechtsausübung bestehenden und bekannten Rechts. Wie jeder einzelne damit umgehen möchte bleibt ihm selbst überlassen. Unimall hat die Bestellungen versandt und jetzt das Problem die wieder zurückzubekommen. Ich hoffe mal nicht, dass dieser Thread hier jetzt zum "Wie kann ich das am effizientesten verhindern und wie kann ich die Jungs darüber hinaus noch ärgern" verkommt. Leider ist das ja zu vermuten ... da wäre es schön, wenn sich jeder mal überlegt, inwieweit er daran teilhaben möchte.