Microsoft Office Paket für Studenten

  • Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine persönliche Einschätzung meinerseits. Wer es genau wissen möchte, sollte zu einem Rechtsanwalt seines Vertrauens gehen.


    Bevor das hier in weitere Höhen eskaliert, möchte ich meinen Senf mal zu Bedenken geben.


    Zitat

    Original geschrieben von Illuminatus
    Also das sehe ich auch so, eine Email hat keine Beweiskraft.

    Soweit mir bekannt ist, hat eine email eine recht geringe, aber dennoch vorhandene Beweiskraft als Anscheinsbeweis, liegt somit im Ermessen des Richters. "Hat keine Beweiskraft" ist damit eine sehr gefährliche Verkürzung. "Einhalten der Schriftform" und "muss Unterschrift beinhalten" halte ich für irrelevant bei einer Anfechtungserklärung.


    Zitat

    Original geschrieben von prana Daher auch meine Vermutung mit dem Einschreiben, aber da werden die wohl nicht sobald draufkommen. Und bis dahin sollten die 14 Tage dann ja auch um sein.

    Das ist ein schmales Brett, denke ich. Ich halte die Rechtsabteilung von Unimall ohne besondere Anhaltspunkte zu haben durchaus für in der Lage, diese Zusammenhänge einzuschätzen. 1. Können die ja noch problemlos ein Einschreiben hinterherschicken und 2. Werden die um die Beweiskraft und Beweiswürdigung erheblich mehr wissen, als man durch simples Googlen eines Laien - selbst mit Zitaten von Rechtsanwaltswebseiten und einzelnen Urteilen - erfahren kann.


    Zitat

    Und was wäre mit einer zerkratzten DVD? Ob die die noch haben wollen...
    :rolleyes: Oder muss man dann Schadensersatz leisten?

    Warum sollte man das nicht? Wieder wären eventuelle Beweisprobleme da und möchte hier auch garnicht alles aufdröseln, weil es eh wieder nur per "ich suche mal die Lücke in dem was der Typ hier gepostet hat" von irgendwem als Steilvorlage für irgendwelchen Mist missbraucht wird. Lasst sowas doch einfach, was offensichtlich mindestens in sehr viel (neuen) Ärger mündet und Euch kein Stück weiter bringt.


    Und noch ein Satz zur Beruhigung der Gemüter: Es war ein Preisfehler, man hat es mal versucht zu bestellen, jetzt wird angefochten. Da ist meiner Meinung nach nichts unseriöses und gaunerhaftes dran, sondern das ist schlichte Rechtsausübung bestehenden und bekannten Rechts. Wie jeder einzelne damit umgehen möchte bleibt ihm selbst überlassen. Unimall hat die Bestellungen versandt und jetzt das Problem die wieder zurückzubekommen. Ich hoffe mal nicht, dass dieser Thread hier jetzt zum "Wie kann ich das am effizientesten verhindern und wie kann ich die Jungs darüber hinaus noch ärgern" verkommt. Leider ist das ja zu vermuten ... da wäre es schön, wenn sich jeder mal überlegt, inwieweit er daran teilhaben möchte.

  • Wie gesagt: ich möchte hier keine Rechtsberatung machen. Aber wenn Du mich mal so direkt drauf ansprichst, will ich dann mal meine Meinung zu der Sache sagen: Ich halte ganz grob gesagt die Aussage "Preisfehler sind in der Regel relevante Erklärungsirrtümer" für richtig. Die zeitliche Komponente, mit der das LG Köln das generell anders sehen möchte, erscheint mir recht windig. Um da genauer was zu sagen zu können, müsste ich dann doch mehr recherchieren und dazu fehlt mir momentan einfach die Zeit. Wenn ich später mal ohnehin drin bin, kann ich vielleicht mal gucken. Sollte ich was finden, werde ich mal kurz reineditieren.


    Generell gebe ich aber hier noch einmal zu bedenken: einzelne Fundstücke von Laien aus dem Netz wären für mich nicht die angemessene Basis, um wahrscheinlich kommende Rechtsstreitigkeiten einzuschätzen und auf der Grundlage weter zu verfahren.

  • So, für alle, die nicht wissen, was sie nun tun sollen, die aber nicht damit einverstanden sind, dass sich Unimall aus der Affäre windet, hier ein Formulierungvorschlag:


    A. Ware noch nicht geliefert
    B. Ware geliefert, Anfechtung erhalten
    http://rapidshare.de/files/41302811/unimall.rtf.html


    Ich persönlich würde bei Nichterhalt der Ware noch ein paar Tage abwarten (s.o.), um die Unverzüglichkeit noch deutlicher herauszubringen.


    Jeder sollte sich selbst überlegen, ob er das Risiko eingehen will, dass Unimall klagt und vielleicht aufgrund unglücklicher Umstände letztendlich Recht bekommt.



    Viel Erfolg.


    (EDIT) Ich empfehle den Versand per Fax. Nicht, weil der Zugang dann zu 100% beweisbar ist, sondern weil der dadurch hinterlassene Eindruck einfach besser ist, als per Mail (EDIT)

  • Zitat

    Natürlich wird dann SchE fällig. Außer du kannst erfolgreich nachweisen, dass du darauf vertraut hast, dass sauteure Software eben nun mal 0,00 EUR kostet,

    Hm, Du weißt schon dass das Office Paket von Microsoft ist und Du erstmal sehr viel Nerv und Zeit reininvestierend musst bevor es funktioniert wie Du willst. Daraus folgt für mich, dass es nichts wert sein kann und der Preis von 0€ absolut angemessen wenn nicht gar zu teuer ist. (Achtung SCHERZ!!)


    Das mit dem Zerkratzen war auch nicht ernst gemeint, dann bringt die DVD mir ja selbst nichts mehr. Bliebe nur noch die Frage ob die DVD schon zerkratzt ankam.
    Aber wie schon gesagt, ich habe nicht vor, denen groß Ärger zu machen geschweige denn es auf einen Rechtsstreit rauslaufen zu lassen!


    Zitat

    Wer so schnell die Anfechtung durchzieht, der kennt auch den Begriff des Einschreibens.

    Klar kennen die den, aber ein Einschreiben kostet auch was. Und wenn ich bedenke, dass es das Office Paket innerhalb von wenigen Stunden in der Bestsellerliste auf Platz 1 (!!) geschafft hat, müssten die sehr viele Einschreiben verschicken. Und die meisten werden ja auch schon nach einer Email das Paket zurückschicken... ;)
    Also KÖNNTE ich mir vorstellen, dass die nicht gleich mit Einschreiben ankommen.

  • Zitat

    Damit wird man dich bei Unimall - die ja nun schon gezeigt haben, dass sie juristisch nicht unbewaffnet sind - auslachen. Und es konsequenterweise gegen dich verwenden.


    Zitat

    Jeder sollte sich selbst überlegen, ob er das Risiko eingehen will, dass Unimall klagt und vielleicht aufgrund unglücklicher Umstände letztendlich Recht bekommt.

    Vielleicht solltest du mal die Augen öffnen. So, wie sich die Sachlage derzeit darstellt, lautet die korrekte Formulierung "Jeder sollte sich selbst überlegen, ob er das Risiko eingehen will, dass Unimall klagt und relativ sicher aufgrund der Rechtslage letztendlich Recht bekommt.".


    Jedes andere Fazit wäre sehr sehr fahrlässig!



    Zitat

    Original geschrieben von prana
    Klar kennen die den, aber ein Einschreiben kostet auch was. Und wenn ich bedenke, dass es das Office Paket innerhalb von wenigen Stunden in der Bestsellerliste auf Platz 1 (!!) geschafft hat, müssten die sehr viele Einschreiben verschicken. .. Also KÖNNTE ich mir vorstellen, dass die nicht gleich mit Einschreiben ankommen.

    Ich könnte mir vorstellen, dass das Einschreiben schon in der Pipeline liegt. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von blumengott
    ... die ja nun schon gezeigt haben, dass sie juristisch nicht unbewaffnet sind - ...


    Könntest du mir kurz erklären wie man zu diesem Schluss kommen kann?
    Die gepostete Email könnte von jedem xbeliebigen Menschen kommen, sie ist nicht von einem Rechtsanwalt geschrieben, das einzige was drin ist und nach Jura aussieht ist der Paragraph und den findet man durch googeln bzw. als Unternehmen sollte man den eh kennen. Den Herr Wadewitz der ja wohl diese Email verschickt hat hat sich ebenfalls nicht als Anwalt zu erkennen gegeben, wenn man ihn googelt und mal angenommen es ist die gleiche Person, dann ist es auch kein Anwalt.


    Kannst du mir auf die Sprünge helfen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Illuminatus
    Könntest du mir kurz erklären wie man zu diesem Schluss kommen kann?

    Nenne es Bauchgefühl. ;)


    Auch ein Musiker muss nicht zwingend unwissend oder ohne Background/-office sein. Die E-Mail hätte man sicherlich noch knackiger verfassen können, aber grundsätzlich passt es soweit.


    By the way, mag mir jemand rein interessehalber den Wortlaut der Auftragsbestätigung zukommen (hier oder per PN) lassen? :)

  • flatty: Auch wenn ich sonst fast immer deiner Meinung bin, kann ich dir in diesem Fall nicht zustimmen.


    Nach Angabe von Unimall wurde die Lücke am 06.01. entdeckt - die Anfechtung erfolgte am 08.01 (deine Variante B)
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass darin ein schuldhaftes Zögern zu sehen ist.
    Als Maximalfrist sind sogar 14 Tage vom BGH anerkannt - Streiten könnte man wohl bei 7 Tagen. Bei 2 Tagen ist die Anfechtung bestimmt noch unverzüglich.
    Wenn man dann dein vorgefasstes Schreiben zurückschickt, ist auch bewiesen, dass man die Anfechtungserklärung per Email erhalten hat.


    Fraglich ist lediglich, ob Unimall ihren Anspruch dann wirklich auch gerichtlich durchsetzen wird.


    Illuminatus:
    Zu der von dir geposteten Entscheidung des Landgerichts Köln hat der BGH entschieden:


    Zitat

    Das BerGer. hat auch zutreffend angenommen, dass der bei der Abgabe der invitatio ad offerendum vorliegende Erklärungsirrtum der Kl. im Zeitpunkt ihrer auf den Vertragsschluß gerichteten Annahmeerklärung fortwirkte (ebenso OLG Frankfurt/Main, OLGR 2003, 88 mit Anmerkung von Dümig, EWiR § 119 BGB 1/03, S. 953; anders insoweit, jedoch für eine andere Fallgestaltung, LG Köln, MMR 2003, 481 mit kritischer Anmerkung Mankowski, EWiR § 150 BGB 1/03, S. 853).


    Die Entscheidung findest du z.B. hier


    In dieser Entscheidung wird auch nochmal der Unterschied zwischen unbeachtlichem Motivirrtum und beachtlichem Erklärungsirrtum beschrieben (Allerdings handelt es sich dort um einen Übermittlungsirrtum)

  • Zitat

    Ich könnte mir vorstellen, dass das Einschreiben schon in der Pipeline liegt.

    Ein Einschreiben kostet 2,05€. Wenn die 1000 Lizenzen verschickt haben sind das 2050€! Ob die die nochmal investieren wollen...


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