ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von prana
Zurückgeben ist ja kein Ding aber hätte noch zwei Fragen:
1) Muss ich den Wisch wirklich verfassen und mitschicken, dass ich es deinstalliert habe? Auf dem Einschreiben steht ja:
Ich habe es aber NUR geöffnet!
2) Können die mich zwingen es per UPS abholen zu lassen und wenn ja in welchem Zeitraum? Die nächsten Ferien sind erst in etwa 6 Wochen! Vorher werde ich tagsüber nicht daheim sein... Einen Tag freinehmen und den ganzen Ärger mit der Uni in Kauf nehmen sehe ich nicht ein, nur weil das das Standard Vorgehen bei denen ist!
Anrufen bringt zur Zeit eh nichts. Die Dame die ich heute irgendwann erreicht hatte meinte, dass sich ihr Teamchef am Montag mit mir in Verbindung setzen würde.
Was mich halt nervt: DIE machen einen Fehler und erwarten jetzt dass ICH mich um alles kümmere und behandeln mich dafür noch wie einen Verbrecher! DIE wollen was von mir aber erwarten, dass ICH das alles für sie nach DEREN Standard Vorgehen abwickle als ob es in meinem Interesse wäre:
ICH muss anrufen auch wenn ich kaum durchkomme
ICH muss den Zettel ausdrucken und ausfüllen auch wenn ich keinen Drucker habe
ICH muss einen Termin mit UPS ausmachen
ICH muss einen Tag frei nehmen und das trotz Anwesenheitspflich
dabei wollen DIE doch eigentlich was von mir... :confused:
Du hast vollkommen recht, daher würde ich mir das auch nicht bieten lassen. Ich bespreche mich am Monatg erstmal mit einem Anwalt, denn einen Eindeutigen Erklärungsirrtum sehe ich in diesem Fall immer noch nicht.
Wenn ich mich entscheide, es dann doch zurück zu geben, werde ich diesem Herrn Teamleiter alias Rechtsabteilung von Unimall erstmal gehörig meine Meinung sagen. Der soll seine 89,- Euro Vorzugsangebot (welches überhaupt keines ist, schaut bei educheck.de, da gibts den Preis für diese Lizenz und Stunden auch bei anderen Anbietern) erstmal gehörig nachbessern, dann würde ich es evtl. behalten, oder den UPS-Boten nach 19Uhr antanzen lassen, wenn er seine CD's wieder haben will.