Microsoft Office Paket für Studenten

  • @ betriebsdirektor : nein die Leute die BWL studieren haben eigene vorlesungen in mathe. Wäre aber mal lustig wenn die unsere mitmachen müssten.. es würde auf jeden fall weitaus weniger bwler geben weil die das dann nicht alle schaffen würden


    aber die Mathematiker müssen die schweren BWLer Vorlesungen hören. Also genau umgekehrt wie du behauptest

  • Zitat

    Original geschrieben von frogg13
    nein die mathestudenten müssen die selben bwl vorlesungen hören wie die bwler... die bwler haben eigene mathevorlesungen, sitzen also nicht bei uns ( halt einfacher für die Bwler weil ja sonst keiner von denen weiterkommt ;) )
    naja und so richtige mathevorlesungen haben bwler eh nicht.. höchstens bissel pseudomathe.. bisschen statistik, ableiten


    Aha. Sehr interessant.
    Wäre gut, wenn man hier im Forum PN verschicken könnte :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von toxic_kill
    Zum Thema Email und Willenserklärung: Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt nach § 121 I S. 2 BGB als rechtzeitig, wenn die Anfechtungserklärung rechtzeitig abgesendet worden ist. Es kommt also nicht auf den Zeitpunk des Zugangs der Willenserklärung an.


    Der §121 beschäftigt sich aber mit der Anfechtungsfrist, wie du schon richtig schreibst. Hier geht es um den Zeitpunkt der Anfechtung und die Absendung der Anfechtung.
    Trotzallem müssten sie meines Erachtens nach aber immer noch nachweisen, dass diese Anfechtung auch Zugegangen ist (als Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt. Ob dieser jetzt zu Hause ist und seinen Briefkasten leert und sich das Schreiben durchliest oder ob er eben längere Zeit nicht zu Hause ist (wo der dann jemanden bestimmen müsste, der regelmäßig seine Post kontrolliert) mal abgesehen).


    Achtung! Persönliche Meinung, keine Rechtsberatung!

  • Zitat

    Davon kann man ausgehen. Wie wäre es, wenn Unimall etwas Kulanz zeigt und nen 5 oder 10 Euro Gutschein springen lässt.

    Sehe ich auch so!! Ich muss immerhin erstmal da anrufen, in der Warteschleife warten, dann das Zeug wieder verpacken, die Erklärung, dass ich es nicht mehr nutze verfassen und unterschrieben und dann zur Post fahren die auch nicht gerade um die Ecke ist. Ist also alles für mich mit Zeit und Geld verbunden. Eine "Entschädigung" oder ein Gutschein sollte also schon drin sein!


    Ich denk sie bauen erstmal darauf, dass sich innerhalb der 10 Tage 90% der Leute gemeldet und es zurückgeschickt haben und erst dann werden sie ein Einschreiben rausschicken. Die Frage ist halt ob dann nicht die Frist abgelaufen ist und was passiert, wenn ich die 10-tages Frist von denen einfach ablaufen lasse ohne dass sie sich vorher nochmal gemeldet haben...?


    Zitat

    der fall ist sehr verzwickt aber ich glaube kaum das unimall ca. 1000 stck. dieser version verschickt hat

    Das mit den 1000 Lizenzen war eine reine Schätzung von mir. Aber wenn man sich mal überlegt, dass das Office Paket innerhalb von wenigen Stunden in der Bestsellerliste ganz oben aufgetaucht ist, werden es schon sehr viele bestellt haben.


    Zitat

    Der §121 beschäftigt sich aber mit der Anfechtungsfrist, wie du schon richtig schreibst. Hier geht es um den Zeitpunkt der Anfechtung und die Absendung der Anfechtung. Trotzallem müssten sie meines Erachtens nach aber immer noch nachweisen, dass diese Anfechtung auch Zugegangen ist (als Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt

    Ich denk auch, dass sie es beweisen müssen, was aber einfach ist, wenn man anruft oder antwortet...

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Sehe ich auch so!! Ich muss immerhin erstmal da anrufen, in der Warteschleife warten, dann das Zeug wieder verpacken, die Erklärung, dass ich es nicht mehr nutze verfassen und unterschrieben und dann zur Post fahren die auch nicht gerade um die Ecke ist. Ist also alles für mich mit Zeit und Geld verbunden. Eine "Entschädigung" oder ein Gutschein sollte also schon drin sein!


    du musst nicht zur post fahren, es ist viel schlimmer! du bekommst nen ups-paketschein per mail und ups holt das dann an einem vorher bestimmten tag bei dir ab. und soweit ich mich erinnern kann, kann man diese abholzeit nur auf vor 13 uhr oder nach 13 uhr einschränken (habe es nicht mehr genau in erinnerung, kann auch 12 uhr gewesen sein). hatte mal eine rekla eines ram-speichermodules, da lief das so ab. musst also dann die ganze zeit zu hause rumhängen und warten. da ist die frage, wie man das macht, wenn man den ganzen tag arbeitet und ansonsten keiner zu hause ist. musste dann arbeit oder so als abholadresse angeben.


    wenn sie sagen würden, 50,- euro, sie können die lizenz behalten, würde ich direkt überweisen. das wäre ein faires entgegenkommen. denn 89,- ist ihr vk, und die werden nicht zum ek+mwst verkaufen. außerdem kostet die die rückabwicklung (abholen/kontrollieren/wieder einlagern/etc...) ja auch geld.

  • Zitat

    Original geschrieben von betriebsdirektor
    musst also dann die ganze zeit zu hause rumhängen und warten. da ist die frage, wie man das macht, wenn man den ganzen tag arbeitet und ansonsten keiner zu hause ist. musste dann arbeit oder so als abholadresse angeben.


    Wenn der Betriebsdirektor eines Tages einmal selber arbeitet, wird er merken, dass UPS gerne auch bei seiner Arbeit etwas abholt. :rolleyes:
    Und das ist ganz schlimm! Also viel schlimmer! Weil dann musst du ja den halben Tag auf der Arbeit abhängen und auf den UPS-Mann warten (arbeiten kann man dabei selbstverständlich nicht). :eek:

  • Zitat

    Original geschrieben von butzemann
    Wenn der Betriebsdirektor eines Tages einmal selber arbeitet, wird er merken, dass UPS gerne auch bei seiner Arbeit etwas abholt. :rolleyes:
    Und das ist ganz schlimm! Also viel schlimmer! Weil dann musst du ja den halben Tag auf der Arbeit abhängen und auf den UPS-Mann warten (arbeiten kann man dabei selbstverständlich nicht). :eek:


    Es gibt auch Berufe, da ist das nicht möglich :rolleyes: Nicht jeder Mensch sitzt im Büro!

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Also Abholen ist nicht drin, ich bin tagsüber nicht daheim!
    Einwerfe: OK
    Zur Post brigen: Aufwändig aber OK
    Abholen lassen und sich dafür ein Tag freinehmen: nicht akzeptabel!


    HansFranz123: Was wäre denn, wenn ich die 10 Tage verstreichen ließe? Kommen die dann gleich mit einem Anwalt und brummen mir eine Mahngebühr auf? Können sie eigentlich ja nicht, weil sie mich ja nicht informiert haben, oder doch?
    (Die Email wird sicher bei so einigen im SPAM Ordner gelandet sein so dass die dann von der Frist nichts wissen...)

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