Microsoft Office Paket für Studenten

  • Habe jetzt übrigens auch die Mail von Unimall bekommen werde aber erstmal nicht drauf antworten... :rolleyes:


    Zitat

    Bitte teilen Sie uns innerhalb der nächsten 10 Tage mit, für welche Variante Sie sich entschieden haben.


    Am 06.01.2009 haben Sie bei uns x Elgato EyeTV DTT bestellt. Diese Bestellung wurde ebenfalls nicht regulär über unseren Online Shop getätigt.


    Gem. § 119 BGB fechten wir daher einen etwaigen Kaufvertrag vorsorglich an, da wir zu keinem Zeitpunkt beabsichtigten, diese Produkte für 0,- Euro anzubieten. Die Ware wird nicht ausgeliefert.

    Die komplette Bestellung hat nun den Status „storniert“.


    Nach 10 Tagen wird die Frist jawohl abgelaufen sein... :p


    Bleibt nur die Frage was sie wegen dem TV Stick machen... Hoffe sie überweisen mir die 10€ zurück!


    (Sorry wegen dem Doppelpost, wäre sonst zu unübersichtlich geworden...)

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Ein Einschreiben kostet 2,05€. Wenn die 1000 Lizenzen verschickt haben sind das 2050€! Ob die die nochmal investieren wollen...


    Ich denke ja, da ihnen momentan auf der anderen Seite bei deiner Annahme von 1000 bestellten Lizenzen 89.000,- fehlen.


    Allgemein:


    Ich finde sehr bedenklich, das immer mehr versuchen OFFENSICHTLICHE Fehler auszunutzen, um sich persönlich einen Vorteil zu verschaffen, oder wie in anderen Fällen, sich persönlich zu bereichern.


    In diesem Fall versucht sich das Unternehmen auf geltendes Recht zu berufen, um den finanziellen Schaden zu begrenzen. Dem Kunden wird eine Wahlmöglichkeit gelassen (konstenfreie Rückabwicklung ODER regulärer Erwerb) und als "Antwort" wird hier über Lücken oder Tricks diskutiert, wie man dem Unternehmen ein Schnippchen schlagen kann.


    [NUR EIN KONSTRUIERTES BEISPIEL]
    Stellt Euch mal vor, ihr erwerbt etwas online für 9,99 und zahlt per Überweisung. Durch einen unglücklichen Zufall, Unachtsamkeit, Irrtum überweist ihr per Online-Banking 99,99. Das Unternehmen liefert die bestellte Ware. Ihr stellt den Fehler erst fest, als ihr 3 Tage später Kontoasuzüge holt. Ihr reklamiert und bekommt als Antwort "Sie haben bezahlt, wir haben geliefert. Selber Schuld, wenn sie nicht richtig aufpassen."


    Ein Nachtrag noch an alle RSV-Besitzer. SChaut mal vor einer Verhandlung genau in die Bestimmungen. Es gibt auch RSV, die leisten NUR bei Aussicht auf Erfolg für den Versicherten. Die haben auch nichts zu verschenken...

  • Zitat

    Original geschrieben von chrissniper
    [NUR EIN KONSTRUIERTES BEISPIEL]
    Stellt Euch mal vor, ihr erwerbt etwas online für 9,99 und zahlt per Überweisung. Durch einen unglücklichen Zufall, Unachtsamkeit, Irrtum überweist ihr per Online-Banking 99,99. Das Unternehmen liefert die bestellte Ware. Ihr stellt den Fehler erst fest, als ihr 3 Tage später Kontoasuzüge holt. Ihr reklamiert und bekommt als Antwort "Sie haben bezahlt, wir haben geliefert. Selber Schuld, wenn sie nicht richtig aufpassen."


    Schau Dir mal § 812 Abs. 1 S.1 (1. Alt.) an.


    Es gibt für sehr viele Probleme eine rechtliche Lösung, die für Deinen Fall ist eben eine andere, als die Lösung für den Unimall-Fall und daher führt das auch zu verschiedenen Ergebnissen.


    Es grüßt,
    Flatty

  • Im Grunde hat er ja Recht. Und ist ja auch nicht in meinem Interesse, dass wegen mir jemand gefeuert wird. Wobei das vermutlich so oder so geschehen wird... :(


    Ein Gutschein oder sonstige "Entschuldigung" wäre halt schon ganz nett gewesen und nicht eine Mail mit Paragraphen und "rufen Sie uns an und kümmern Sie sich drum..."


    Was macht Ihr jetzt wenn ich fragen darf? Zurückschicken? Klagen? Ignorieren?

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Schau Dir mal § 812 Abs. 1 S.1 (1. Alt.) an.


    Es gibt für sehr viele Probleme eine rechtliche Lösung, die für Deinen Fall ist eben eine andere, als die Lösung für den Unimall-Fall und daher führt das auch zu verschiedenen Ergebnissen.


    Es grüßt,
    Flatty


    Deswegen hab ich ja auch was "Fett" über das Beispiel geschrieben ;) Mir war klar, dass es da irgend nen § gibt, der da hilft. Genauso gibt es für Unimall den Anfechtungs-§ (Nummer ist mir entfallen). Mir ging es eher darum, einmal aufzuzeigen, dass von einem Unternehmen erwartet wird, dass es bei einem "Kundenirrtum" richtig reagiert, ohne Wenn und Aber. Erwartet aber ein Unternehmen dasgleiche von einem Kunden, wird von Einigen versucht, mit Händen und Füßen irgend ein Schlupfloch zu finden, um die gelieferte Sache behalten zu können....

  • Ich muss chrissniper 100 prozentig zustimmen.. die mentalität hier ist zum kotzen.. ich werde mein exemplar wieder zurückgeben.. und ich hoffe für diejenigen die es behalten wollen dass sie einmal in eine ähnliche situation kommen und dann die geschädigten sind

  • Warum hast Du es dann erst bestellt? Meinst Du, bei Unimall wachsen Officepakete auf dem Baum?

  • weil ich mit einer eventuellen aktion für studenten etc. gerechnte habe.. gibs an einigen unis ja auch öfters für lau.. wieso also nicht hier wo man einen nachweis einreichen muss...

  • chrissniper


    Dein Beispiel hinkt wirklich sehr. Es hat schon seine Gründe, warum Unternehmen in so einem Fall andere Paragraphen/Rechte haben als Kunden.


    frogg13


    Das find ich ja jetzt echt ne linke Nummer, gleich zwei bestellen und dann so tun, als wäre man ganz der Meinung, dass das alle so nicht sein kann :D
    Nimms nicht persönlich, aber glaubwürdig finde ich persönlich das nicht.

  • wieso zwei? ich hab nur eins bestellt... an unserer uni ( köln) gibt es die nicht einfach so.. naja ob du mich für glaubwürdig hälst oder nicht... dieses beispiel und das beispiel mit der quelle liefergarantie zeigt wie leute versuchen ihren gewinn zu maximieren auf kosten anderer ( es gibt einfach zu viele bwler)

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