ZitatOriginal geschrieben von mastaplan2k2
Mein Schwager geht Vollzeit arbeiten.... und abends in der Woche studieren.
Wenn er wg. Krankheit nicht arbeiten gehen kann, darf er trotzdem abends zur Vorlesung gehen oder ist dies auch unterbunden....
Die rechtliche Seite vermag ich nicht zu beurteilen, habe da nur grob den Satz im Sinn, dass er alles unternehmen muss, um wieder gesund zu werden.
Rein vom Verständnis her stellt sich mir die Frage, warum jemand nicht in der Lage sein soll zu arbeiten, aber an Vorlesungen teilnehmen kann? Um was für ne Krankheit handelt es sich denn da?