Ja, hätte man, wenn man die Telefonnummer gehabt hätte. Man sollte halt nicht alles glauben was hier geschrieben wird. Nee, wie gesagt alles halb so wild, so bin ich wenigstens noch zu einem kleinen Spaziergang gekommen (war nur ein bisschen kalt) :p
Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)
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Original geschrieben von jdf
Ja, hätte man, wenn man die Telefonnummer gehabt hätte.Willst du mir tatsächlich erklären es wäre dir unmöglich gewesen die Nummer herauszufinden?
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Jetzt lass doch gut sein. Ich hatte hier gefragt und bin das Risiko eingegangen, dass die Info falsch ist, mehr Aufwand zu betreiben wäre es nicht wert gewesen. Ist doch nix passiert und ich hab mein Rezept ja einlösen können
Also die von mir oben geposteten Apotheken-Öffnungszeiten beziehen sich auf Wissembourg, falls es noch jemanden interessiert.
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Ist die Zuzahlung dort niedriger oder warum der Aufwand(Neugier:D)?
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Original geschrieben von Roadrunner0778
Muss ich mich dann an die Erben wenden? Nochmal verkaufen kann ich das Fzg ja nicht
Abschließend kann ich berichten dass das Fzg. heute Beschlagnahmt,(Warum? gehörte ja dem Erben- also der BRD) und direkt mitgenommen wurde, damit will der Staat man wohl nun die Kosten der Beisetzung decken die bisher an ihnen hängen blieb.
Somit bin ich das Fzg endlich los und kann meinen Parkplatz nun wieder nutzen.
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Original geschrieben von mayday7
Ist die Zuzahlung dort niedriger oder warum der Aufwand(Neugier:D)?
Ist ein Rezept ohne Zuzahlung (Pille), bekomme dort das gleiche Produkt für 10 Euro statt 30 Euro hier. War ein Tip meiner Frauenärztin, weil diese bestimmte Pille massiv vom französischen Staat gesponsert ist. Das Rezept bekomme ich inzwischen schon mit dem französischen Namen ausgestelltP.S.: Die Pille, die ich vorher hatte, kostete hier über 50 Euro
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Thema Werkstatt/Autoreparatur:
Wenn die Werkstatt ein Teil austauscht, später (noch während das Auto in der Werkstatt ist) stellt sich aber heraus, dass das Problem nicht von dem getauschtem Teil kommt, muss man das unnötg ersetzte Teil bezahlen?
Gruß
Christian -
Grundsätzlich nein, weil ein Werkvertrag erfolgsbezogen ist. Tritt der Erfolg nicht ein, wird auch keine Vergütung geschuldet. Weder hinsichtlich Arbeitsleistung, noch hinsichtlich des Teiles.
Etwas anderes kann gelten, wenn vorab eine Art Untersuchungspauschale (zum Auffinden des Fehlers) vereinbart worden ist. Diese haben meist Dienstvertragscharakter, wobei kein Erfolg sondern bloßes Tätigkwerden geschuldet ist.
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Bundesbankgesetz von 1957 gesucht
Hallo zusammen!
Ich bin auf der Such nach dem Bundesbankgesetz (BBankG) in der Fassung von 1957. Leider finde ich überall nur die aktuelle Fassung mit Einbindung der Bundesbank als Teil Europäischen Währungssystems. Es wäre toll wenn jemand einen Link hätte oder den Text als PDF gefunden hat. Danke für Eure Hilfe!
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Wie ist die richtige Übersetzung für diesen Satz:
they who dream by day are cognizant of many things which escape those who dream only by night
Ich weiß zwar was es heißt aber ich kanns gerade irgendwie nicht in deutsche Worte übersetzten
Danke
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