Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Ich habe vor rund 5 Monaten einen Opel Astra G Kombi verkauft,
    der Käufer kam von weiter weg und hat das Fzg. vorher bezahlt (Vollständig 2750,- via Überweisung) da er es 4 Wochen später abholen wollte/konnte.


    Er bat mich,ihm die Papiere zuzusenden damit er ihn direkt anmelden kann, das habe ich auch getan.


    Seither hat sich der Käufer nicht mehr gemeldet,Telefonisch ist er nicht mehr zu erreichen (Die Nummer ist nicht mehr vergeben)
    Auch kamen nun alle Briefe mit "Unzustellbar" zurück,eMail werden nicht gelesen bzw. Beantwortet.



    Wie lange muss ich das Fzg. "Aufbewahren" ?
    Was darf ich noch anstellen? Schließlich ist es nicht mehr mein Eigentum, steht aber dennoch auf meinem Parkplatz.
    Der Stellplatz kostet mich immerhin 55,40 € im Monat

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Schade das du den Käufer nicht erreichst, ich würde dem auch gerne ein paar Autos verkaufen wollen....


    Mit oder ohne Kaufvertrag?


    Wir hatten mal so einen Fall ohne Kaufvertrag (Bin selber Autoverkäufer). Der Kunde hat sich ein gutes halbes Jahr nicht mehr gemeldet. Auto wurde daraufhin weiterverkauft. die 2.000€ für das Auto, welche er bezahlt hatte, mussten wir ihn nach Rücksprache mit unserem Rechtsanwalt zurückzahlen. Hätten wir "Beweise" gehabt das wir die Unterlagen, ähnlich wie bei dir, dem Kunden zugesandt hätten, wir versucht hätten den Kunden mehrfach zu erreichen etc... Dann hätten wir bessere Karten gehabt das Geld bzw einen Teil wirklich behalten zu dürfen.

  • Die durch einen Gläubiger- bzw. auch Schuldnerverzug entstehenden Mehrafuwendungen deinerseits (z.B. Lagerungskosten) hätte er zu tragen. Ich würde jedoch, bevor die Voraussetzungen hierfür herbeigeführt werden, z.B. mal zur Polizei gehen oder beim zuständigen Einwohnermeldeamt nachfragen, klingt so, als sei der Käufer verstorben.


    PS: Das Kfz ist immer noch dein Eigentum...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Danke erstmal, ich werde nachher mal dort anrufen, ob man allerdings einfach so eine Info erhält?!


    Ich möchte das Auto einfach nur noch los werden (Deswegen hatte ich es ja Verkauft ;) )


    Sofern der Käufer Verstorben ist, was mir auch realistisch erscheint - denn es Zahlt ja niemand ein Auto,was er dann nicht holt - was kann ich dann machen?


    Muss ich mich dann an die Erben wenden? Nochmal verkaufen kann ich das Fzg ja nicht

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Schau erstmal, was du zum Schicksal des Verkäufers rausfinden kannst. Wenn du die Umstände schilderst, wird man dir zumindest ein grobe Auskunft geben, denke ich.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Wenn ihr es nicht wisst, dann fragt bitte denjenigen oder diejenige die im Haushalt diese Aufageb übernimmt:


    Wir haben vor ca. 6 Monaten einen neuen Herd gekauft mit Cerankochfläche und nach einiger Zeit haebn sich vom Kochen solche hässlichen Flecken gebildet.


    Obwohl wir regelmässig sauber machen und Dr. Beckmanns Ceramic, Gas- & Halogen Reiniger benutzen kriege ich diesen Mist einfach nicht weg.


    Wenn man mit dem Finger drüber geht spürt man, dass es oberflächlich ist, aber trotz minutenlangem Schrubben und verschiedener Mittel geht es einfach nicht weg.


    Bitte helft uns:







    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Homo-WG? :D


    http://www.google.de/search?hl…5l5l0l274l1805l2.4.5l11l0


    Nein, nur meine Frau und ich!


    Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Jepp, ein Glasschaber ist da die Lösung.


    Und der kann das Ceranfeld nicht beschädigen? Möchte ungern was kaputt machen!

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