Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Die mieterseitige Verpflichtung zur Duldung von Instandsetzungsmaßnahmen beschränkt sich auf ein rein passives Verhalten: Der Mieter hat die Handwerker in seine Wohnung einzulassen.


    Nach (wohl) herrschender Meinung schuldet der Mieter keine aktive Mitwirkung, also z.B. durch Schaffung der Baufreiheit, indem er die Möbel selbst ausräumt.


    Einlassen der Handwerker würde also die Verpflichtung voll erfüllen.


    Da du aber wohl keine Handwerker z.B. durch Hinterlegung des Schlüssels beim Hausmeitser unbeaufsichtigt in der Wohnung haben willst, hat das Ausräumen mit der Notwendigkeit des Nehmens eines Urlaubstags nichts zu tun. Der Urlaubstag muss in der Regel schon genommen werden, um die Handwerker (beaufsichtigt) arbeiten zu lassen.


    Sofern es sich dabei um einen unbezahlten Urlaubstag handelt, käme der damit verbundene Verdienstausfalls als ersatzfähiger Vermögensschaden in Betracht, wenn gegen den Vermieter wegen des Mangels nicht nur ein Anspruch auf Beseitigung des Mangel, sondern auch auf Schadensersatz besteht.


    Nach § 536a BGB käme ein solcher Anspruch auf Schadensersatz dann in Betracht, wenn der Mangel bereits bei Abschluss des Mietvertrags vorhanden war (bei einem Erstbezug spricht vieles dafür) oder der Vermieter bei einem erst danach enststandenen Mangel diesen zu vertreten hat (z.B. Wasserschaden in Folge mangelnder Wartung durch Vermieter) oder wenn der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug gekommen ist.


    Bezahlter Urlaub ist dagegen ist bloße Freizeiteinbuße und damit außerhalb des Reisevertrags- und Schmerzensgeldrechts grds. mangels Kommerzialisierung als immaterieller Schaden nicht ersatzfähig.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von noksie
    Kommen grade aus Hamburg zuück.
    Kurze blöde Frage:
    War da nicht mal ne Weltkugel aufm 4 Jahreszeiten Hotel? also an dem, wo james Bond mal spielt.
    Oder hatte ich das ganz falsch in Erinnerung?
    Gibts da Infos zu?


    Du hast wahrscheinlich Vier Jahreszeiten (Binnenalster) und Atlantic (Außenalster) verwechselt.

  • Hi,


    könnte mir jemand sagen was ich unter "Herstellung der Druck- und E-Bookvorlagen" bezüglich einer Stellenbeschreibung verstehen kann? Die Suchmaschine spuckt irgendwie nix gescheites aus. Kennt sich da vielleicht jemand aus?


    Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von raix
    Wenn der Boden nun neu gemacht werden sollte (wovon ich ausgehe), muss ich mir Urlaub nehmen, um das Zimmer komplett auszuräumen?
    Ich habe dieses Jahr noch relativ wenig Urlaub und damit natürlich besseres vor.


    So, Ansage ist jetzt:
    -Es wurde falscher Kleber benutzt, daher hebt sich das Parkett ab.
    -2 Tage werden benötigt. Alter Boden raus, Neuer Boden rein


    Das macht für mich ein Schlafzimmer das mehrere Tage unbenutzbar ist (Wenn wir noch ausräumen, abbauen und wieder aufbauen/einräumen müssen ca 4 Tage).


    Wieviel Mietkürzung steht einem da zu? Ich finde das besonders nervend, da ich Schichtarbeit mache und somit auch mal tagsüber schlafen muss.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Nö war Kleinkram. Da die korrekte Antwort lautete: Den Schaden muss der Bodenleger ersetzen und somit auch Nutzungsausfall zahlen. Daher keine Mietkürzung gegenüber dem Vermieter sondern eine Zahlung durch den Bodenleger an mich.


    -->Kleinkram, so etwas in Erfahrung zu bringen.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Zitat

    Original geschrieben von raix
    Nö war Kleinkram. Da die korrekte Antwort lautete: Den Schaden muss der Bodenleger ersetzen und somit auch Nutzungsausfall zahlen. Daher keine Mietkürzung gegenüber dem Vermieter sondern eine Zahlung durch den Bodenleger an mich.


    -->Kleinkram, so etwas in Erfahrung zu bringen.


    Wer hat dir diese Antwort gegeben? Praktisch mag diese Lösung durch die Abkürzung des Zahlungswegs günstig sein, rechtlich ist sie aber keinesfalls korrekt.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Vermieter und Bodenleger einstimmig.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • hat jemand für mich eine antwort auf folgende frage:
    bekannte von mir kommen mich aus den usa besuchen
    für den rückflug (ab FRA) wollte ich sie gerne von MUC aus nach FRA schicken (dieser flug müsste jedoch noch gebucht werden)
    wie läuft es dann mit dem gepäck in FRA? wird das autom. zum flieger gen USA weitergeleitet oder muss man es erneut einchecken/abgeben?


    carrier nach FRA wäre Lufthansa, in die staaten müsste ich erst anfragen, sollte das von bedeutung sein


    nokia*night*

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