Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Es handelt sich hierbei um zwei verbundene Verträge, einmal Kaufvertrag mit Saturn, einmal Darlehensvertrag mit Bank. Relevant sind die Anschaffungskosten, die aus dem Kaufvertrag rühren. Wie du diese bestreitest, ist für die Geltendmachung der Anschaffungskosten als Werbungskosten egal.


    Bildlich: Du kaufst das NB, die Bank drückt dir das Geld in die Hand, du drückst es Saturn in die Hand und stotterst an die Bank ab. Der Kaufvertrag ist damit vollständig vollzogen.


    Würde es sich nicht um ein zinsloses Darlehen handeln, wären die Finanzierungskosten u.U. sogar zusätzlich im Rahmen der Werbungskosten zu berücksichtigen.


    Hast du im Rahmen deiner Ausbildung bzw. parallel dazu überhaupt Einnahmen in entsprechender Höhe, dass das NB als Werbungskosten relevant wird? Nutzt du es ausschließlich für Zwecke der Ausbildung / berufliche Zwecke? So einfach ist das mit der "vollen" Absetzung eines PCs nämlich nicht.


    Mit der "Absetzung für Abnutzung" hast du dich sicherlich auch schon beschäftigt?


    Nach der neuesten Rspr. des BFH könnte aber zumindest wieder eine Anerkennung im Wege vorweggenommener Werbungskosten in Betracht kommen (sofern nicht ausreichend Einkünfte im relevanten Zeitraum).

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Wenn der Saif al Gaddafi international gesucht wird (und man auch weiß, dass er im Hotel Rixon unter Journalisten lebt), wieso wird er nicht verhaftet? (wegen Verstoß gegen die Menschlichkeit vom Internationalen Strafgerichtshof gesucht)

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Mich würde hierzu die Rechtslage interessieren.


    Folgender Vorgang:


    Ich war mit dem Auto unterwegs,


    Rote Ampel - Grüner Leuchtpfeil... ich bog rechts ab, als ich etwa mit der Frontscheibe auf höhe der Ampel war, ging der Grüne Pfeil aus.


    Abgebogen bin ich trotzdem,Bremsen wäre eh zu spät gewesen.


    Würde sowas auch als Rotlichtverstos gelten?

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Kennt jemand einen Onlineshop bei dem man auch kleine Chargen (4 Stk.) an Plexiglasszuschnitten in 60x40cm kaufen kann ohne horrende Mindermengenaufschläge zahlen zu müssen?


    Muss es Online sein? Bei uns hat der örtliche Obi solche Platten da, wenn die passende Größe nicht verfügbar ist, schneiden die auch zu. Und da gibt es keine Mindermengen oder ähnliches.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Kann man Prima selbst zuschneiden mit einer Laub oder Stichsäge, darf nur nicht zu schnell laufen sonst schmilzt das Material.


    Handkreissäge o.ä würde ich nicht verwenden.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Hi,
    ich bin Ostern in ene frisch renovierte Wohnung eingezogen. Jetzt hebt sich der Parkettboden an mehreren Stellen deutlich. In einem Zimmer ist schon so eine große Beule im Boden dass die Tür sich nicht mehr schließen lässt. Für mich steht außer Frage, dass hier beim Verlegen ein Fehler gemacht wurde. Was mich jetzt interessiert: Muss ich mir frei nehmen um meine Möbrl abzubauen (falls der ganze Boden) neu gemacht wir, oder muss das auch der Betrieb organisiere, der den Fehler gemacht hat?
    Ich habe nicht mehr so viele Urlaubstage und mit denen habe ich andere Sachen vor.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

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