Es handelt sich hierbei um zwei verbundene Verträge, einmal Kaufvertrag mit Saturn, einmal Darlehensvertrag mit Bank. Relevant sind die Anschaffungskosten, die aus dem Kaufvertrag rühren. Wie du diese bestreitest, ist für die Geltendmachung der Anschaffungskosten als Werbungskosten egal.
Bildlich: Du kaufst das NB, die Bank drückt dir das Geld in die Hand, du drückst es Saturn in die Hand und stotterst an die Bank ab. Der Kaufvertrag ist damit vollständig vollzogen.
Würde es sich nicht um ein zinsloses Darlehen handeln, wären die Finanzierungskosten u.U. sogar zusätzlich im Rahmen der Werbungskosten zu berücksichtigen.
Hast du im Rahmen deiner Ausbildung bzw. parallel dazu überhaupt Einnahmen in entsprechender Höhe, dass das NB als Werbungskosten relevant wird? Nutzt du es ausschließlich für Zwecke der Ausbildung / berufliche Zwecke? So einfach ist das mit der "vollen" Absetzung eines PCs nämlich nicht.
Mit der "Absetzung für Abnutzung" hast du dich sicherlich auch schon beschäftigt?
Nach der neuesten Rspr. des BFH könnte aber zumindest wieder eine Anerkennung im Wege vorweggenommener Werbungskosten in Betracht kommen (sofern nicht ausreichend Einkünfte im relevanten Zeitraum).