Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Eigentum dürfte er schon längst erworben haben, das geschieht durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Sache und hat nichts mit der Bezahlung des Kaufpreises und ganz generell nichts mit dem Schicksal des Kaufvertrags zu tun.


    Mit einfach Mitnehmen ist also nichts.


    Etwas anderes gilt, sofern unter der auschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung (=Eigentumsvorbehalt) übereignet worden ist.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ottto
    Naja, der Kaufvertrag wurde rechtswirksam abgeschlossen und wohl auch das Geraet rechtswirksam uebergeben ("uebereignet") - die Gelduebergabe ist rechtlich quasi ein davon unabhaengiger Extra-Vorgang... Oder wurde explizit vereinbart, dass das Notebook erst nach vollstaendiger Bezahlung in sein Eigentum uebergeht?


    Ne, explizit nich. Macht man ja auch nicht. Aber er versicherte mir, dass er 100% nächste Woche zahlen werde, als ich das Notebook übergab.

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    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Ne, explizit nich. Macht man ja auch nicht.


    Doch, das macht man.


    Wenn du das nächste mal etwas kaufst, und die Ware erhältst, ohne dafür in Vorleistung zu gehen und nicht Zug-um-Zug gegen Bezahlung, lies dir mal die AGB des Verkäufers durch.

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  • Dauerposter drueckte in seinem vorletzten Post das was ich auch meinte etwas mehr in BGB-konformer Sprache aus - also geht es jetzt leider wohl "nur noch" ums Geld, aber so funktioniert das Wirtschaftsleben.


    Zwischen Privatpersonen wird jedoch wohl eher selten mit Eigentumsvorbehlt uebereignet...

  • Was kann man also machen? Der ist zwar der Freund meines Vaters, aber irgendwie will ich die 150€ nicht aufgeben. Warum auch? Schließlich hatte es mehr Wert und ich hatte es unterm Wert verkauft.


    Der Typ ist auch ganz komisch. Der häuft sich die Schulden warum auch immer an. Nicht nur bei mir, überall. Macht teuere Handyverträge, leiht sich privat von hier und da Geld aus und lebt von ARGE.


    Soll ich einen Online Mahnantrag schicken, damit ich mal was pfänden kann?

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  • Uiui, Mahnverfahren wegen 150 Euro bei einem, wo vermutlich eh nichts zu holen ist? Und ihn damit auch noch verprellen?


    Aber eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit passender Frist ist sicher keine schlechte Idee, falls Du spaeter doch zu "haerteren" Methoden greifen willst...


    Mal ehrlich: Du haettest mit _dem_ Vorwissen (oder kam das erst nachher heraus?) das Notebook nur gegen die ganze Summe bar auf die Hand uebergeben sollen...

  • Er ist ein neuer Freund vom Papa, also wußte man nicht von seiner Vorgeschichte. Ich dachte, ok, kein Problem. Seit einiger Zeit hatte er mit diesen Geldgeschichten angefangen. Mal sehen. Ich schaue mal, was man da machen kann. Vielleicht sollte ich mal auch den ARGE Amt über seine "Nebeneinkünfte" berichten. Das geht mir leider wirklich auf den Senkel, dass er einem quasi tanzen lässt. Er besorgt sich tag für tag neue Sachen (Handy, Auto, Kohle,...) und will nix zurückzahlen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders


    Der Typ ist auch ganz komisch. Der häuft sich die Schulden warum auch immer an. Nicht nur bei mir, überall. Macht teuere Handyverträge, leiht sich privat von hier und da Geld aus und lebt von


    Wußtest du das nicht vorher? Wenn ja: warum hast du ihm die Kiste ohne sofortige Bezahlung verkauft?
    Mahnbescheid wenn bis in einer Woche nix da ist. Würde ich ihm vorher androhen, vielleicht bringt das ja was.
    Kann dein Vater vielleicht mal mit ihm reden?
    Edit: zu langsam...

  • Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    digi1: Wofür muss es denn ein Eurostecker sein? Oder hast Du Dich einfach nur vertan?


    Ein Versehen war es nicht, aber Deine Aussage ist bestimmt korrekt.


    Mir ging es um Folgendes: Ich würde beim Camping (oder bei zwischenzeitlichen Touren) gerne Notebook laden oder Tee/Kaffee zubereiten. Dafür gibt es sehr günstige und kompakte Wandler von 12 Volt auf 230 Volt bei max. 100 Watt. Mein Notebook Ladegerät benötigt maximal 65 Watt. Wenn wir nicht unterwegs sind, soll sich der Wasserkocher auch einfach ans Netz anschliessen lassen und nicht am Auto hängen müssen (Ziel: transportierten Kram minimieren, Strom ist fast immer vorhanden).


    Nach meinen Berechnungen dauert das Wasserkochen mit einem 100 Watt Kocher 15-20 Minuten (bei 400 ml.) Das wäre ausreichend.


    Idee: Wasserkocher mit 12Volt Anschluss + Adapter 230 Volt nach 12 Volt (für Wasserkocher an Stromnetz) + Adapter 12 Volt 230 Volt (für Notebook an Ziggi) + Stromkabel fürs Ladegerät an 230 Volt = schwer und viel Zeugs
    vs.
    1. Adapter für 12 Volt > 230Volt und 1 Ladegerät und Wasserkocher mit max 100 Watt = leicht und wenig.

  • Ja, verstehe, sowas ähnliches hab ich mir schon gedacht. Wird allerdings schwierig, einen Wasserkocher mit 100W und 230V zu finden, sowas hab ich noch nicht gesehen.


    Besser zurechtkommen wirst Du sicherlich mit einem originalen 12V-Wasserkocher, da man dann die eh schon schwächliche Zigarettenanzünderdose besser ausnutzen kann, weil der Wechselrichter (so heisst der Adapter von 12V auf 230V) eigene Verluste hat, die Dir dann die Leistung noch weiter mindern.


    Was wäre denn mit der Alternative, einen größeren Wechselrichter anzuschaffen, der seine eigene Leitung zur Batterie mitbringt? Der wäre dann ähnlich angeschlossen wie Car-Hifi-Verstärker. Der Vorteil wäre, Du könntest dann auch mal 1000 oder 2000W anschliessen, und die größeren Wechselrichter taugen dann auch generell mehr als diese 100W-Spielzeuge. Die halten nämlich nicht immer, was sie versprechen, und wenn 100W draufstehen, würde ich einen Teufel tun, damit einen 100W-Wasserkocher 20 Minuten lang zu betreiben. Das geht schief. Dann musst Du eher auf 150W gehen, was dann aber auch die meisten Ziggizünder überfordern dürfte. Musst halt schauen, wie stark Dein Ziggizünder abgesichert ist, dann weisst Du, was für ein Wechselrichter maximal dran kann.

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