Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Hat jemand diesen Sonnenschirm (s. Prospekt, Seite 24) von Domäne? Was für einen Durchmesser hat das Schirmgestell und wie ist die Qualität überhaupt? :)





    hier

  • Moin!


    Der Bruder meiner Freundin möchte in Bonn studieren. Dazu sucht er dort eine Wohnung. ;)
    Hier oben, kurz unter der dänischen Grenze, ist an eine Bonner Zeitung kommen schwierig bis unmöglich (= noch keinen Laden gefunden, der so eine hat / anbietet).
    Hat jemand von euch vielleicht eine Idee? Gibt es irgendeine Zeitung oder ein Studentenblatt oder so online?



    Danke!
    Gruß und so
    Leif aka Daydreamer

    Wenn der Flirt ein Spiel mit dem Feuer ist, dann ist die Hochzeit eine fahrlässige Brandstiftung!

  • Gibt es (kleine) Wasserkocher mit Euro-Stecker (bevorzugt ggü. Zig-Anzünder) und geringer Leistungsaufnahme (z.B. 100 Watt) und wo?


    (ich weiss es ist langsam und ich weiss, dass meine Eltern mal so was hatten, vor sehr langer Zeit)

  • Auch wenn da Eurostecker drinsteht, ist es nicht der Eurostecker:


    .


    Jener geht nämlich nur bis 2,5A, was 575W ensprächen. Noch dazu die Schutzleiterthematik.


    digi1: Wofür muss es denn ein Eurostecker sein? Oder hast Du Dich einfach nur vertan?

  • Ich habe einem Freund meines Vaters einen Notebook verkauft. Er meinte, er gibt mir das Geld in ner Woche. So, jetzt ist 1 Monat vorbei. Immer gehe ich hin und immer vertröstet er mich auf die nächste Tage. Wenn ich ihn anrufe, sagt er mir, ich solle abends kommen. Komme ich am abend, ist er nicht da. Von den 200 Euro konnte ich zwischenzeitlich 50 Euro holen, mehr auch nicht. Die zig Versuche gehen mir auf den Geist.


    So, kann ich nun in seinem Laden (wo auch der Notebook von ihm genutzt wird) reinspazieren und den Notebook einfach mitnehmen (also, ich tue die 50 € auf den Tisch und nehme das Notebook einfach mit, also ohne dessen Zustimmung). Ich meine, ist ja immer noch mein Eigentum, da er noch nicht komplett gezahlt hat. Oder mache ich mich da strafbar?

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Naja, der Kaufvertrag wurde rechtswirksam abgeschlossen und wohl auch das Geraet rechtswirksam uebergeben ("uebereignet") - die Gelduebergabe ist rechtlich quasi ein davon unabhaengiger Extra-Vorgang... Oder wurde explizit vereinbart, dass das Notebook erst nach vollstaendiger Bezahlung in sein Eigentum uebergeht?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!