Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Ich hätte meine Frage präsiser formulieren sollen.


    Vergiss das erst einmal mit der Rechnung. Die wirklich wichtige Frage ist, ob Du eine Einzugsermächtigung erteilt hast.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Ich hätte meine Frage präsiser formulieren sollen.


    Sind die Rücklastschriftsgebühren dem Kunden aufzuerlegen, wenn er die Lastschrift zurückbuchen lässt, wenn er keine Rechnung erhalten hat?


    Schau in den zugrundeliegenden Vertrag, welche Regelungen diesbezüglich getroffen wurden (insb. zu Fälligkeit und Rechnungslegung).

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Kann man bei Facebook irgendwo einsehen, bei was man überall "Gefällt mir" geklickt hat?
    eine Gruppierung oder ähnliches konnte ich bisher nicht finden

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Vergiss das erst einmal mit der Rechnung. Die wirklich wichtige Frage ist, ob Du eine Einzugsermächtigung erteilt hast.


    Ja, dass schon...


    Zitat

    Original geschrieben von dauerposter
    Schau in den zugrundeliegenden Vertrag, welche Regelungen diesbezüglich getroffen wurden (insb. zu Fälligkeit und Rechnungslegung).


    Dort steht geschrieben:


    Zitat

    b) die in Rechnung gestellten Entgelte fristgerecht zu zahlen.


    Allerdings auch:


    Ich interpretiere den Text so, dass wenn der Kunde keine Rechnung gestellt wird, er auch nicht zahlen muss?

  • Die wichtigste Frage ist doch, ist der Betrag gerechtfertigt und es fehlt halt nur noch die Papierrechnung.


    Oder hat Dir eine Firma plötzlich mehr abgebucht, oder was? Um was genau geht es hier eigentlich? Nur weil die Papierrechnung möglicherweise noch nicht angekommen ist, lässt man doch keine Lastschrift zurück gehen.


    Hast Du die Firma einfach mal angerufen, und das Problem mit denen geklärt?


    Irgendwie verstehe ich Dein Problem jetzt wirklich nicht. Es gibt drei Möglichkeiten:


    a) Der Betrag ist gerechtfertigt und die Lastschrift ist OK
    b) Der Betrag ist nicht gerechtfertigt, dann lässt man die Lastschrift erst mal NICHT zurück gehen, und klärt das vorab mit der Firma. Notfalls kann man dann immer noch die Lastschrift stornieren
    c) Jemand hat sich ohne Einzugsermächtigung an Deinem Konto gütlich getan -> sofort Lastschrift stornieren


    In allen drei Fällen spielt die Papierrechnung erst mal keine Rolle.


    Und jetzt sage mal bitte, welches Tor Du wählst :) (Oder erkläre mal, was hier überhaupt das Problem ist).


    Ansonsten wäre dann nur noch die mögliche Antwort: 42! :D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Es geht um eine Telefonrechnung (Abschlussrechnung) die höher als gewohnt ausgefallen ist.


    Eigentlich war eine Onlinerechnung vorgesehen, allerdings wurde der Account zeitgleich mit der Deaktivierung geschlossen. Somit war die Rechnung nicht einsehbar und der Anbieter schickte auch keine in Papierform.


    Mittlerweile erhielt ich eine Papierrechnung, sehe es aber nicht ein 19€ für die Rücklastschrift zu tragen.

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