ZitatOriginal geschrieben von Chefkoch85
Ich hätte meine Frage präsiser formulieren sollen.
Vergiss das erst einmal mit der Rechnung. Die wirklich wichtige Frage ist, ob Du eine Einzugsermächtigung erteilt hast.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von Chefkoch85
Ich hätte meine Frage präsiser formulieren sollen.
Vergiss das erst einmal mit der Rechnung. Die wirklich wichtige Frage ist, ob Du eine Einzugsermächtigung erteilt hast.
ZitatOriginal geschrieben von Chefkoch85
Ich hätte meine Frage präsiser formulieren sollen.
Sind die Rücklastschriftsgebühren dem Kunden aufzuerlegen, wenn er die Lastschrift zurückbuchen lässt, wenn er keine Rechnung erhalten hat?
Schau in den zugrundeliegenden Vertrag, welche Regelungen diesbezüglich getroffen wurden (insb. zu Fälligkeit und Rechnungslegung).
Wie war nochmal die Telefonnummer von dem Service, der abnimmt und sagt, dass man nicht zu sprechen ist?
ZitatOriginal geschrieben von Sunny forgot pw
Wie war nochmal die Telefonnummer von dem Service, der abnimmt und sagt, dass man nicht zu sprechen ist?
Kann man bei Facebook irgendwo einsehen, bei was man überall "Gefällt mir" geklickt hat?
eine Gruppierung oder ähnliches konnte ich bisher nicht finden
Du kannst dein Profil durchgehen. Da steht's.
Das habe ich schon festgestellt, aber eine echte auflistung gibts nirgends oder ?
(Wie z.b. bei Studivz mit den Gruppen)
ZitatOriginal geschrieben von diger
Vergiss das erst einmal mit der Rechnung. Die wirklich wichtige Frage ist, ob Du eine Einzugsermächtigung erteilt hast.
Ja, dass schon...
ZitatOriginal geschrieben von dauerposter
Schau in den zugrundeliegenden Vertrag, welche Regelungen diesbezüglich getroffen wurden (insb. zu Fälligkeit und Rechnungslegung).
Dort steht geschrieben:
Zitatb) die in Rechnung gestellten Entgelte fristgerecht zu zahlen.
Allerdings auch:
ZitatAlles anzeigen8.6 Das Entgelt wird in der Regel per Lastschriftverfahren
vom Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde hat
alle Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass
eine Lastschrift nicht eingelöst wird und der Kunde
dies zu vertreten hat. Dem Kunden steht der Nachweis
frei, dass die Kosten nicht oder nicht in der
geltend gemachten Höhe entstanden sind.
8.7 Der Kunde kann Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag
innerhalb von 8 Wochen nach Zugang
der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung
bezeichneten Kundenbetreuung geltend machen.
Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als
Genehmigung.
Ich interpretiere den Text so, dass wenn der Kunde keine Rechnung gestellt wird, er auch nicht zahlen muss?
Die wichtigste Frage ist doch, ist der Betrag gerechtfertigt und es fehlt halt nur noch die Papierrechnung.
Oder hat Dir eine Firma plötzlich mehr abgebucht, oder was? Um was genau geht es hier eigentlich? Nur weil die Papierrechnung möglicherweise noch nicht angekommen ist, lässt man doch keine Lastschrift zurück gehen.
Hast Du die Firma einfach mal angerufen, und das Problem mit denen geklärt?
Irgendwie verstehe ich Dein Problem jetzt wirklich nicht. Es gibt drei Möglichkeiten:
a) Der Betrag ist gerechtfertigt und die Lastschrift ist OK
b) Der Betrag ist nicht gerechtfertigt, dann lässt man die Lastschrift erst mal NICHT zurück gehen, und klärt das vorab mit der Firma. Notfalls kann man dann immer noch die Lastschrift stornieren
c) Jemand hat sich ohne Einzugsermächtigung an Deinem Konto gütlich getan -> sofort Lastschrift stornieren
In allen drei Fällen spielt die Papierrechnung erst mal keine Rolle.
Und jetzt sage mal bitte, welches Tor Du wählst (Oder erkläre mal, was hier überhaupt das Problem ist).
Ansonsten wäre dann nur noch die mögliche Antwort: 42!
Es geht um eine Telefonrechnung (Abschlussrechnung) die höher als gewohnt ausgefallen ist.
Eigentlich war eine Onlinerechnung vorgesehen, allerdings wurde der Account zeitgleich mit der Deaktivierung geschlossen. Somit war die Rechnung nicht einsehbar und der Anbieter schickte auch keine in Papierform.
Mittlerweile erhielt ich eine Papierrechnung, sehe es aber nicht ein 19€ für die Rücklastschrift zu tragen.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!