ZitatOriginal geschrieben von Robertsen
Nun würde mich aber interessieren, WARUM es eigentlich nicht erlaubt ist? Ich meine, im Prinzip kann es dem Staat doch vollkommen wurscht sein, was nun auf dem Kennzeichen für ein Ortskürzel draufsteht, wenn ich ein Vergehen im Verkehr begehe, dann bekommt man mich doch ohnehin aufgrund meines Kennzeichens dran, oder?
Zur Steuer wurde ja schon was gesagt. Aber auch die Versicherung richtet sich nach dem Anmeldeort.