Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Bin ich zu blöd zum googlen oder ist das Landesstraßengesetz Hessen tatsächlich nirgends online abrufbar? :confused:

    - still loving WebOS -

  • Hallo,


    ich habe auch eine Frage an euch. :)


    Ich möchte etwas berechnen, stehe aber gerade auf dem Schlauch wie ich vorgehen muss. :mad: Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann und/oder einen guten Denkanstoß hierzu hat.


    Es geht darum, eine Gartenseite von 19,5 Metern Länge mit Mauersteinen auszustatten. Hierbei ist zu beachten, dass die Straße ein Gefälle hat. Auf der einen Seite beginnt die Mauer sozusagen beim Nullpunkt, auf der anderen Seite/am Ende ist die Straße bzw. der tiefste Punkt der Mauer auf die 19,5 Meter Länge ca. 1 Meter tiefer.


    Die Mauersteine sollen in Waage verlegt werden und haben ein Maß von 50cm Länge und 15cm Höhe. D.h. in der obersten Reihe benötige ich 39 Mauersteine.


    Die große Frage ist nun, wie viele Mauersteine ich für dieses Vorhaben insgesamt benötige.


    Ich habe die dumme Vermutung, dass der Lösungsweg recht einfach ist, aber ich komme einfach nicht drauf... :(


    Danke + Gruß
    Sebastian

  • Klingt nach einmaligem Anwenden des Satzes des Pythagoras. Aber das hier ist kein Hausaufgabenforum!

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Klingt nach einmaligem Anwenden des Satzes des Pythagoras. Aber das hier ist kein Hausaufgabenforum!


    Es geht nicht um eine Hausaufgabe... dennoch danke für deine Antwort, auch wenn sie mich noch nicht so richtig nach vorne bringt. :confused:


  • GAnz einfach: Berechne zuerst die Fläche des "Dreiecks", das die Mauer darstellt. Dann teilst du das durch die Fläche eines Steins und erhältst so die notwendige Anzahl der Steine!

  • Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Bin ich zu blöd zum googlen oder ist das Landesstraßengesetz Hessen tatsächlich nirgends online abrufbar? :confused:


    EDIT: Falls jemand Zugriff auf eine entsprechende Datenbank hat - der Wortlaut des §10 würde mir auch schon ordentlich helfen.

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Keiner dieses blöde Gesetzt gefunden? :eek:


    Ich hoffe doch: HStrG



    Kennt jemand von euch das Video Titanen des Erdreichs ?
    Ich suche dieses Video zum download. Es ist zwar kein Problem es aus Youtube zu filtern - aber dann habe ich zwei Teile - hätte aber gern nur eines ;)
    Zumal die Qualität bei Youtube recht schlecht ist (Das Original hat knapp 160MB). Auf der Erstellerwebsite ist das Video weiterhin verfügbar - aber nur zum "Online-Gucken". Ich bekomme es von dort auch nicht extrahiert.
    Wär schön, wenn mir einer weiterhelfen könnte :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Bin ich zu blöd zum googlen oder ist das Landesstraßengesetz Hessen tatsächlich nirgends online abrufbar? :confused:


    Ist das was du meinst?


    http://www.rv.hessenrecht.hess…&doc.price=0.0#focuspoint


    § 10


    § 10
    Reinigung öffentlicher Straßen


    (1) Die Gemeinden haben alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Das gilt auch für Bundesstraßen.


    (2) Die Gemeinden können die Reinigung durch Satzung auf solche öffentliche Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausdehnen, an die bebaute Grundstücke angrenzen.


    (3) Die Reinigungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die für das Straßen- und Verkehrswesen zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister kann das Bestreuen von Gehwegen mit Stoffen verbieten, die geeignet sind, auf den menschlichen oder tierischen Körper nachteilig einzuwirken. Unbeschadet der Ermächtigung nach Satz 3 können die Gemeinden durch Satzung das Bestreuen von Gehwegen regeln, insbesondere die Verwendung schädlicher Stoffe verbieten.


    (4) Die Gemeinden haben im übrigen die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, soweit das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.


    (5) Die Gemeinden sind berechtigt, durch Satzung die Verpflichtung zur Reinigung im Sinne der Abs. 1 bis 3 ganz oder teilweise den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen oder sie zu den entsprechenden Kosten heranzuziehen. Die Heranziehung zu den Kosten regelt sich nach den Vorschriften des kommunalen Abgabenrechts. Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende weitergehende Verpflichtungen der Eigentümer oder Besitzer der anliegenden Grundstücke und Verpflichtungen Dritter bleiben unberührt.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Login bei Youtube


    Hallo


    Ich wollte heute meinen schon länger nicht mehr genutzten YT Account mal wieder nutzen.
    Dabei wird immer wieder ein im ersten moment Lustiger aber an sich unerfreulicher Hinweis gebracht:


    Zitat

    Melde dich mit deinem YouTube- ODER Google-Konto in YouTube an.


    Das ODER ist sogar schön Fett gedruckt.
    Dort gebe ich meine YT Acount Daten ein, und erhalte dieselbe Maske mit dem Hinweis:


    Zitat


    Melden Sie sich mit dem Passwort für Ihr Google-Konto (E-Mail Adresse) an. Die Anmeldung mit Ihrem alten YouTube-Passwort wird nicht mehr unterstützt.


    Aha, ich muß also entweder mein YT Passwort oder Googlemail Passwort eingeben, aber nur letzteres wird unterstützt. :confused:
    Das ganze wäre noch lustig wenn ich ein Passwort bei Googlemail hätte. Genauer gesagt habe ich das wohl, weil das beim Anlegen den Accounts nötig war, nur habe ich das Passwort nicht mehr. Und zuschicken lassen, bzw. zurücksetzen lassen kann man sich nur das YT Passwort, das einem aber nicht weiterhilft, weil man das zwar eingeben kann, das aber nicht unterstützt wird.


    Was soll der Quatsch? Hat einer eine Idee, wie ich in meinen Account reinkomme?

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

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