ZitatOriginal geschrieben von rajenske
Schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/S…wachsenengr.C3.B6.C3.9Fen
danke :top:
Kaum zu glauben, daß das nur 5mm ausmacht... :confused:
Ist der Schuh dann auch ein ganz klein wenig breiter?
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ZitatOriginal geschrieben von rajenske
Schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/S…wachsenengr.C3.B6.C3.9Fen
danke :top:
Kaum zu glauben, daß das nur 5mm ausmacht... :confused:
Ist der Schuh dann auch ein ganz klein wenig breiter?
Hi,
suche einen Mitschnitt von der gestrigen RTL EXtra Sendung? Kann wer helfen?
ZitatOriginal geschrieben von beugelbuddel
Hi,
suche einen Mitschnitt von der gestrigen RTL EXtra Sendung? Kann wer helfen?
Das: http://rtl-now.rtl.de/extrakom…05&player=1&season=0&na=1 ?
ZitatOriginal geschrieben von Apfelbrei
Das: http://rtl-now.rtl.de/extrakom…05&player=1&season=0&na=1 ?
Danke, fast...ich suche das was danach kommt (die Abschlußfeier...)
Moin, ich hab mal ne Frage wegen der Probezeit beim Führerschein.
Meine wurde wegen zu schnellen fahrens um 2 Jahre verlängert, ausgestellt wurde der Führerschein am 18.05.2007, heißt dass das meine Probezeit am 18.05.2011 ausläuft oder ab dem Datum ab dem ich geblitzt wurde oder ab dem Zeitpunkt wo ich Post von der Verkehrsbehörde bekommen habe? also nicht das schreiben mit dem Foto, sonder die Aufforderung zum Aufbauseminar..
Um zwei Jahre verlängert ist doch eindeutig: "normales Ende" + 2 Jahre.
Wird während der Probezeit ein A-Verstoß oder werden zwei B-Verstöße begangen verlängert sich die Probezeit in diesem Fall automatisch um zwei Jahre, d.h. vom 18.05.2007 (eigentlich bis zum 18.05.2009) dann auf den 18.05.2011.
Da passt aber was mit den Daten nicht ganz, denn dann hätte der Verstoß ja schon vor über einem Jahr - also noch in der Probezeit - sein müssen.
Das habe ich ja nur so formuliert.. laut einer faq im forum von verkehrsportal wird es wohl so gesehen:
ZitatDie Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar [...] angeordnet worden ist.
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit.php
Ja der Verstoß war eine woche vor ende meiner normalen Probezeit :mad:
Da steht doch aber im Beispiel auch, dass es nicht auf den Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung, sondern auf den Zeitpunkt der Tat ankommt.
Wer innerhalb der Probezeit geblitzt wird, so dass es über 40 € Strafe und Punkte gibt, hat die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (nicht um 2 Jahre nach Bescheid) gleich mitgebucht.
Ja das Beispiel fand ich einleuchtend aber dieser Satz hat mich dann irritiert, dann ist es ja nicht mehr so lange Danke für eure Antworten! :top:
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