Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Moin!


    Neulich hörte ich im Verkehrsfunk, dass eine bestimmte Raststätte auf der Autobahn XY nicht angefahren werden kann, weil ein liegengebeliener LKW die Einfahrt blockiert.
    Wird so einer dann auf Schadensersatz verklagt und wenn ja, zahlt sowas die KFZ Versicherung des Unternehmers oder muss der Fahrer das alleine zahlen oder oder oder? :confused:



    Danke!
    Gruß und so
    Leif aka Daydreamer

    Wenn der Flirt ein Spiel mit dem Feuer ist, dann ist die Hochzeit eine fahrlässige Brandstiftung!

  • Zitat

    Original geschrieben von mayday7
    Wenn du die Beschreibung fehlerfrei liest und auch verstehst z.B. ob Einschränkungen am Gerät vorhanden sind oder sonstwas, dann kannst du zuschlagen.
    gruß mayday7


    ok danke dir!


  • Sowas ist ein ein klassischer Vermögensschaden, d.h. der Tankstellenpächter hat einen Direktanspruch gegen die KFZ-Haftpflicht des LKWs.


    Der Versicherer wird aber vermutlich versuchen sich mit dem Einwand des unabwendbaren Ereignisses aus der Haftung zu nehmen.

    - still loving WebOS -

  • Fotos und Farbprofile:
    mit dem eingebetteten Farbprofil sehen die Bilder super aus. Nur kann die nicht jedes Programm interpretieren, gerade meine Oma o.ä. würde flaue Farben kriegen. Wie konvertiert man die Bilder in ein farbprofilfreies Bild, dass halbwegs ordentliche Farben hat?

  • Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Sowas ist ein ein klassischer Vermögensschaden, d.h. der Tankstellenpächter hat einen Direktanspruch gegen die KFZ-Haftpflicht des LKWs.


    Der Versicherer wird aber vermutlich versuchen sich mit dem Einwand des unabwendbaren Ereignisses aus der Haftung zu nehmen.

    Ist denn nicht zu erwarten, daß das auch gelingen wird? Solange das Liegenbleiben des LKW an der Raststättenzufahrt nicht zumindest auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sein sollte dürfte da doch nichts zu holen sein. Der eventuell hinzugezogene Anwalt des Pächters wird's ja höchstens zum Ausgleich einer eigenen Unterbeschäftigung verfolgen. Ansonsten könnten ja alle Betroffenen jedweder ungeplanten oder unangekündigten Verkehrsbehinderung (Stau, Unfall, Überfüllung, Sperrung, Pipapo) Ansprüche geltend machen und auch durchsetzen. Daß die Raststätte bauartbedingt nur diese eine Zufahrt hat ist dann eben Schicksal. Im Normalfall führt ihm diese Alleinstellung über zumindest dutzende von Kilometern zuverlässig Kunden zu, denen nichts an speziell diesem Laden gilt. So dreht sich's eben mal um, damit muss er leben.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Ist denn nicht zu erwarten, daß das auch gelingen wird? ...


    Ja, ist aus den von Dir beschriebenen Gründen zu erwarten. Anders sieht's aus, wenn der Fahrer dort parkt.

    - still loving WebOS -

  • Nein, ist ein Premiumdienst und ist nur mit Vertrag buchbar. Vor ein paar Jahren kam das Gerücht, dass es als Prepaid kommen soll in Deutschland, doch daraus ist nichtd geworden.
    Im Ausland, glaub England gibt Blackberry als Prepaid.
    Gruß mayday7

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
    Ich liebe Hausmeister Krause - Ordnung muss sein!

  • Schuhgröße: 1/2 Nummer größer ist wieviel in cm?


    Hallo,


    kann man ungefähr sagen, wieviel mm oder cm ein Schuh länger ist, wenn man ihn eine halbe Nummer größer nimmt? (8 + 8,5 bzw. 42 und 42,5)?

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