Wenn deine Kündigigung dem Vermieter spätestens am 3. Werktag des Septembers 2010 noch zur geschäftsüblichen zeit zugeht, ist das Mietverhältnis zum 30.11.2010 24 Uhr beendet.
Du schreibst rein, dass du mit gestzlicher Frist kündigst und die Kündigung zum 30.11.2010 wirksam werden soll.
Datieren ist völlig egal. Entscheidend ist allein, wann dem Vermieter die Kündigung zugeht. In Anbetracht der knappen Zeit unbedingt per Einschreiben (Rückschein, meinetwegen auch Übergabe, auf keinen Fall Einwurf) oder durch persönliche Übergabe gegen Empfangsbekenntnis oder unter Zeugen kündigen.