Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • läuft :)
    Ich glaube, dass es irgendwo hier bei TT auch einen Thread zum Thema "Google funktioniert nicht" gibt.


    Edit: Nicht oft sind sich bei TT so viele User zu einer Frage so einig, wie hier und jetzt :D

  • Den Bericht findest du natürlich bei Panorama

    "Wir leben in einer Zeit der Schnüffelei. Heutzutage bedroht man Menschen nicht mit einem Dolch, sondern mit einem Dossier." Vance Packard

  • Eine Bekannte hat vor 9 Tagen im VF Shop einen VF Vertrag mit einem iPhone
    abgeschlossen. Ich habe mich schon gewundert, dass sie es für € 0,- mit dem Tarif
    SuperFlat Internet (€ 49,95/Monat) bekommen hat.


    Sie hat das Gerät vor 3 Tagen erhalten und heute das erste mal ausgepackt.


    Jetzt habe ich festgestellt, dass ihr ein iPhone 3G 8GB verkauft wurde.
    Zwischen € 0,- bis € 39,95 gibt es diesen Vertrag aber mit dem iPhone 3GS 16GB.


    Ich habe sie gefragt ob die Verkäuferin sie nicht darüber informiert hat,
    dass das 3G alt langsam und das 3GS schnell ist. Hat die Verkäuferin nicht.


    Die Verkäuferin hat gesagt "Entweder das hier für € 0,- und wenn du das weiße
    willst kostet es € 170 mehr (3GS 16GB schätze ich) und wenn du 32GB (das wäre
    dann das 3GS 32GB) möchtest, kostet es noch mehr".


    Für mich ist die Sache eindeutig: Guter Deal für den VF-Shop auf Kosten einer ahnungslosen Kundin.


    Natürlich hätte sich die Käuferin vorher informieren können aber diese Art
    von Verkauf und Beratung finde ich unter aller Sau.


    Wir gehen morgen in den Laden und sagen das auch bzw. klären es mit der Chefin.


    Heutzutage ein 3G mit einem Internetflat-Vertrag zu verkaufen ist nicht sehr nett.


    Eine Frage: Besteht in diesem Fall auch ein Rückgabe-Recht bzw. ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen?

    Mitglied #36 (..) 5110, 6110, 6210, 7110, 8310, 7650, 9300i, 6600, 6280, 6300, N73, N82,  iPhone 3Gs,  iPhone 4,  iPhone 5

  • Nein.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort :D Warum nicht?
    Weil das Handy bereits ausgepackt ist?
    Oder weil das Verkaufsgespräch mündlich und somit nur das Schriftliche bindend ist?


    Wir werden auf jeden Fall im Shop fragen, ob sie aus Gründen der Fairness das Ding
    zurücknehmen und mit Aufzahlung das 3GS rausrücken - fragen kostet ja nix oder?

    Mitglied #36 (..) 5110, 6110, 6210, 7110, 8310, 7650, 9300i, 6600, 6280, 6300, N73, N82,  iPhone 3Gs,  iPhone 4,  iPhone 5

  • Weil keinerlei gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht bei Abschluss eines solchen Vertrags in einer derartigen Konstellation besteht.


    Und selbst wenn die Verkäuferin deine Bekannte nachweislich nicht darüber aufgeklärt hat, dass es ein besseres Handy zum selben Preis gibt ist das ohne jede Relevanz.


    Gesetze können nicht jeden "Dummen" schützen. Über das, was man will und zu welchem Preis man es bekommen kann sollte man sich halt vorab informieren.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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