Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • kann mir jemand eine displafolie für ein Falk F12 Navi Empfehlen? Brando gibts leider nicht. Wäre schön wenn sie über elektrostatische Aufladung hält, so wie die Brando, ist aber kein muss.


    Danke euch!

  • Frage zu Widerrufsrecht


    Hallo,


    eine dringende Frage zum Widerrufsrecht:


    Habe die bestellte Ware am 16.03.10 erhalten, die Widerrufsfrist läuft also wohl am 30.03. aus.


    Muss ich bis zu diesem Tag die Ware zurückgeschickt haben, oder muss ich bis dahin telefonisch oder per Mail daraufhingewiesen haben, dass ich die Ware gerne zurückgeben würde?


    Danke und Gruß


    Bierchecker

  • Re: Frage zu Widerrufsrecht


    Zitat

    Original geschrieben von Bierchecker
    bis dahin telefonisch oder per Mail daraufhingewiesen haben

    zumal lt. Gesetz der Verkäufer sogar die Ware abholen muss.
    §312 d:
    (1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
    = Widerrufsrecht! Das bedeute eine Willenserklärung abgeben

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Da steht aber "kann eingeräumt werden". Nur bei sperrigen=nicht paketversandfähigen Waren reicht bis zum/am 30. das Rücknahmeverlangen, ansonsten musst du spätestens am 30. die Sachen abgesandt haben zur Fristwahrung. Datum des Einlieferungsbelegs = dein Nachweis. Vergewissert habe ich mich bei Tchibo unter 4. Rückgaberecht http://www.tchibo.de/is-bin/IN…ZeED40LE=?StaticType=agbs

    Fonen: Netzclub, Surfen/Fonen: PremiumSIM - Mein 1. Mal anno 2000 - Wird ein Mann laut, ist es dynamisch, wird eine Frau laut, ist sie hysterisch - Ein Mann macht Erfahrungen, eine Frau hat Vergangenheit - Geburtstag(s)feiern: das Zelebrieren der Tatsache, dass man dem Tod ein Stück näher kommt, ist ein seltsamer Brauch - Aus den Trümmern der Verzweiflung bauen wir unseren Charakter - Wer von der Hoffnung lebt, stirbt an Verzweiflung - Abo- & Vertragsfallen/Inkasso-Stalking

  • Es handelt sich um ein Paar Lautsprecherboxen, gekauft bei einem Händler über amazon.de.


    Ich habe jetzt mal eine Mail über amazon an den Händler geschrieben mit dem Hinweis, dass ich gerne von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen würde und der Bitte um Informationen über den weiteren Ablauf.


    Gruß Bierchecker

  • Bei Amazon habe ich noch nichts bestellt, aber es sieht mir ganz nach 14 Tagen Widerrrufsrecht und bis zu 30 Tagen Rückgaberecht aus in §§ 3 und 4 http://www.amazon.de/gp/help/c…04?ie=UTF8&nodeId=505048, denn 14 Tage ist das Minimum.
    Gefunden habe ich zum Thema noch das hier auf Test.de http://www.test.de/themen/steu…nen-Kauf-1770498-2770498/. (Be)merkenswert finde vor allem die letzten beiden Sätze.

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  • Widerrufen per Mail, Fax oder wie auch immer reicht - es komtm auf das Datum der Absendung (!) an - wobei der Widerruf natürlich auch zugehen sollte...


    § 355 BGB
    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

  • Eine Frage an die Pflanzenexperten unter euch: Um welche Pflanze handelt es sich hier - bzw. genauer Name (Soll wohl ein Bonsai sein; die Pflanze soll verkauft werden, jedoch brauche ich dafür den Namen).


    Wenn mir einer noch sagen könnte was die Pflanze so bringen sollte bzw. wo ein geeignter Ort für den Verkauf ist wäre ich sehr dankbar.


    Gruss




    Ist knapp über 800kb groß und in Originalgröße belassen. Wusste nicht ob ich es verkleinern kann oder nicht weil man vllt. sonst nicht mehr erkennen könnte was für eine Pflanze das ist.

  • eSixt Autovermietung. Bestimmten Wagen aus Klasse wählen?


    Hallo,


    kennt sich jemand in Sachen Autovermietung besser aus?


    Habe bei sixt einen Wagen der Gruppe CLMR Golf-Klasse gemietet.
    4 Türer, mit 5 Sitzen, so wie ich es brauche. Nur jetzt stelle ich fest, dass auch der VW Beetle in der Klasse ist! Der ist jedoch nur ein 4-Sitzer und das ist definitiv zu klein!


    Kann man die Wahl beeinflussen? Oder stehend die Chancen gering, dass man den Beetle bekommt?

  • Die Wahl beeinflussen kann man nicht, jedenfalls bei Sixt nicht, dass ist meine Erfahrung.


    An deiner Stelle würde ich das gleich vorab klären, dass du keinen Beetle aus den genannten Gründen möchtest. Sollte eigentlich kein Problem sein, in diesem Fall hat Sixt einfach falsche Angaben gemacht !

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