Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • na logisch - kleiner und bei 2,5 Zoll is die Stromversorgung im Stecker integriert - bei 3,5 separat ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Hi,


    ich suche kleine Boxen sowas wie kleine Pc Boxen die ich auch im Auto betreiben kann d.h per Zigarettenanzünder mit nem normalem Klinekenanschluss.


    Es sollten aber keine sein die ohne den Zigarettenanzünder auskommen.


    Gibts sowas ich hab nichts gefunden..



    MfG

  • Weiß jemand ob die 0800 Aktivierungshotline von Microsoft kostenlos ist von einem O2 Vertrag aus?

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Zitat

    Original geschrieben von Evilandi666
    Weiß jemand ob die 0800 Aktivierungshotline von Microsoft kostenlos ist von einem O2 Vertrag aus?


    Ja ist.

  • Folgender Fall:


    X fährt mit seinem Auto eine 30er Zone entlang. Auf dem Fußgängerweg stand eine Gruppe von Leuten. Ein Kind (2 Jahre alt), dessen Eltern auch in der Gruppe waren, rennt plötzlich, uneinsehbar durch Autos, auf die Straße. Person X kann nicht rechtzeitig bremsen. Das Kind blutet aus dem Ohr und kommt ins Krankenhaus.


    Nun sagt Person X mir gegenüber dass es eine Anzeige für Sie geben würde und Sie in der Haftpflicht hochgestuft wird da diese die Kosten für Krankenwagen etc. trägt.



    Ist das so richtig? Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt?


    Person X sagt nämlich dass ihr Anwalt ihr gesagt hätte dass eine Anzeige auf Sie zukommt usw.


    Vllt. hatte ja jemand schonmal einen ähnlichen Fall.


    Gruß



  • Das würde ich allein schon aus Sicherheitstechnischen gründen lassen, zumindest wenn du sie während der Fahrt betreiben willst.


  • Zur strafrechtlichen Seite:


    Hier kommt der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung in Betracht. Eine Fahrlässigkeit ergibt sich im Straßenverkehr schnell: Zu schnell in der 30er Zone, hier insbesondere zu schnell / zu unaufmerksam an den Fußgängerüberweg herangefahren reicht aus.


    Zur zivilrechtlichen Seite:


    Selbst wenn der Fußgänger bzw. hier die Eltern die Alleinschuld am Unfallgeschehen tragen, haftet der PKW-Führer bzw. der PKW-Halter aufgrund der vom PKW ausgehenden Betriebsgefahr anteilig (typischerweise 20-30% bei PKW) mit. Es handelt sich hier also um eine Gefährdungshaftung, bei der es auf ein Verschulden des Führers/Halters in der konkreten Situation nicht ankommt.


    Die Gefährdungshaftung wäre nur bei Vorliegen "höherer Gewalt" ausgeschlossen, was hier aber wohl nicht der Fall ist. Dass ein Kind unkontrolliert auf die Straße rennt, ist ein typisches Geschehen im Straßenverkehr, mit dem jederzeit zu rechnen ist.



    Lässt X diesen Schaden über seine Haftpflichtverischerung regulieren, wird er natürlich hochgestuft.


    Wie das Verhalten des Kindes zu berücksichtigen ist (bzw. ob eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern gegeben ist), muss im Einzelfall beurteilt werden. Dafür spielen neben der konkreten Situation vor allem das Alter, Charakter und Eigenarten des zu beaufsichtigenden Kindes eine Rolle.


    Wenn das zweijährige Kind hier nicht an der Hand gehalten wurde, würde ich durchaus eine Aufsichtspflichtverletzung annehmen.



    X sollte sich auf jeden Fall zügig von einem Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit beraten lassen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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