Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Zitat

    8. Für Kunden, die keine Verbraucher sind, gilt: Bei unberechtigter Annahmeverweigerung (hierzu zählen auch die Fälle in denen der Kunde „HifiShopBerlin“ nicht oder erst nach Versendung der Ware von der fehlenden Abnahmebereitschaft informiert, oder der Kunde trotz Abstimmung des Liefertermins durch den Beförderungsdienst nicht angetroffen wurde bzw. bei einer Nachnahmebestellung keine Zahlungsmittel zur Verfügung standen etc.), berechnet „HifiShopBerlin“ dem Kunden bei Paketsendungen pauschal 18,00 EUR bzw. bei Spedition/-Frachtsendungen (z. B. TV Geräte) pauschal 100,00 EUR Bearbeitungskosten einschließlich der Hin- und Rücksendespesen.


    Wie ist dieser Passus aus den AGB eines Händlers zu verstehen, "Kunden, die keine Verbraucher sind"?

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Da hier keiner eine spontane Antwort hat habe ich an Coca-Cola geschreiben. Bei einer Antwort werde ich euich informieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Wie ist dieser Passus aus den AGB eines Händlers zu verstehen, "Kunden, die keine Verbraucher sind"?


    Wer beim Kauf dort als natürliche oder juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, kauft als Unternehmer und nicht als Verbraucher.


    Da es ein HiFi-Shop ist, käme z.B. ein Inhaber einer Veranstaltungsfirma in Betracht, der dort Geräte kauft, die er im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit nutzen will.


    Der ist dann Unternehmer und nicht Verbraucher.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wer beim Kauf dort als natürliche oder juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, kauft als Unternehmer und nicht als Verbraucher.


    Da es ein HiFi-Shop ist, käme z.B. ein Inhaber einer Veranstaltungsfirma in Betracht, der dort Geräte kauft, die er im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit nutzen will.


    Der ist dann Unternehmer und nicht Verbraucher.


    D.h, sollte ich als Endverbraucher dort bestellen und die Annahme verweigern, muss ich die 18 Euro nicht bezahlen, verstehe ich das richtig?

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    D.h, sollte ich als Endverbraucher dort bestellen und die Annahme verweigern, muss ich die 18 Euro nicht bezahlen, verstehe ich das richtig?


    Das steht da nicht - es ist kein "ausschließlich" oder so zu lesen, so dass man rein formal-logisch keinen Umkehrschluss ziehen darf. Mag sein, dass es so ist, aber direkt ableiten kann man es aus dem von dir zitierten Ausschitt nicht.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    D.h, sollte ich als Endverbraucher dort bestellen und die Annahme verweigern, muss ich die 18 Euro nicht bezahlen, verstehe ich das richtig?


    Ich sehe keine gesetzliche Grundlage für einen derartigen Anspruch. Da dir als Verbraucher grds. ein Widerrufsrecht zusteht, bei welchem der Unternehmer nach der Rechtsprechung die Hinversandkosten zu tragen hat, dürfte kein Verstoß gegen eine Schadenminderungsobliegenheit vorliegen.


    Man dürfte die bewußte Nichtannahme sogar als konkludente Erklärung des Widerrufs sehen können.


    Für einen vertraglichen Anspruch schaut es ebenfalls schlecht aus.


    Die Klausel bezieht sich ausdrücklich nur auf Unternehmerkunden, so dass sie ggü. Verbraucherkunden auch nicht Vertragsbestandteil wird (unabhängig von der Wirksamkeit der Klausel ggü. Verbrauchern).


    Gegen eine Wirksamkeit ggü. Verbrauchern spricht schon, dass ein pauschalisierter Schadensersatz nicht ohne Weiteres in AGB vereinbart werden darf.


    EDIT: Bei Warenwert kleinergleich 40€ und wenn gilt bestellte Ware = gelieferte Sache und bei höherem Warenwert und noch nicht ebrachter Zahlung/Rate und entsprechender vertraglicher Auferlegung der Rücksendekosten auf den Verbraucher könntem man darüber diskutieren, ob der Verbraucher die üblichen Rückversandkosten an den Unternehmer zu zahlen hat, da er durch die Nichtannahme diese Regelung gerade umgangen hat. Würde ich aber ebenfalls verneinen, da tatsächlich nicht mehr Kosten als die für den Hinversand entstanden sind, die nach der Rechtsprechung der Unternehmer zu tragen hat.


    § 312f BGB würde dem wohl auch entgegenstehen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.


  • Keine Bahner hier? :D;)

    Wenn der Flirt ein Spiel mit dem Feuer ist, dann ist die Hochzeit eine fahrlässige Brandstiftung!

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    EDIT: Bei Warenwert kleinergleich 40€ und wenn gilt bestellte Ware = gelieferte Sache und bei höherem Warenwert und noch nicht ebrachter Zahlung/Rate und entsprechender vertraglicher Auferlegung der Rücksendekosten auf den Verbraucher könntem man darüber diskutieren, ob der Verbraucher die üblichen Rückversandkosten an den Unternehmer zu zahlen hat, da er durch die Nichtannahme diese Regelung gerade umgangen hat. Würde ich aber ebenfalls verneinen, da tatsächlich nicht mehr Kosten als die für den Hinversand entstanden sind, die nach der Rechtsprechung der Unternehmer zu tragen hat.


    § 312f BGB würde dem wohl auch entgegenstehen.


    Super, ich danke dir! Der Warenwert liegt bei 300 Euro.


    Der Verkäufer ist nämlich nicht bereit, mir Folgendes zuzusichern:


    - original-verpackte Neuware
    - keine Retourenware
    - kein Rückläufer
    - keine schon mal geöffnete Verpackung
    - für den deutschen Markt bestimmte Ware


    Daher spiele ich mit dem Gedanken, die Annahme zu verweigern!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Kennt ihr Keen Schuhe?


    Hallo,


    wer von euch kennt oder trägt Keen Schuhe?


    Ich habe mir gestern in einem Outdoor Geschäft ein Paar Keen Schuhe gekauft und bin bislang sehr zufrieden damit.


    Der Verkäufer tat sehr verwundert, das ich Keen nicht kenne (The North Face, Salewa, usw. ist mir ein Begriff).

    Falle, schnapp, mechanisch, für Kleintier, grau, beweglich

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