Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Ich weiß jetzt nicht, ob das hierein gehört oder doch in den eBay Thread.
    Wenn ein Händler, ein Produkt versteigert und der dann das falsche Produkt liefert und das richtige nicht mehr auf Lager hat, hat man doch recht auf das ersteigerte Produkt, sofern dies auf dem freien Markt noch zu beschaffen ist?!

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Ich weiß jetzt nicht, ob das hierein gehört oder doch in den eBay Thread.
    Wenn ein Händler, ein Produkt versteigert und der dann das falsche Produkt liefert und das richtige nicht mehr auf Lager hat, hat man doch recht auf das ersteigerte Produkt, sofern dies auf dem freien Markt noch zu beschaffen ist?!


    Grundsätzlich würde ich das auch so sehen. Aber es könnte sein, dass es auch vom Wert des Auktionsgegenstandes abhängt; bei einem sehr geringen Wert könnte u.U. auch eine Rücküberweisung des Endbetrages der Auktion (inkl. Versandkosten) und eine Rücksendung der erhaltenen Ware (auf Kosten des Verkäufers) als akzeptabel bewertet werden.

    ------------------------------------------
    Grüße,


    Christian

  • Zitat

    Original geschrieben von murosama
    Grundsätzlich würde ich das auch so sehen. Aber es könnte sein, dass es auch vom Wert des Auktionsgegenstandes abhängt; bei einem sehr geringen Wert könnte u.U. auch eine Rücküberweisung des Endbetrages der Auktion (inkl. Versandkosten) und eine Rücksendung der erhaltenen Ware (auf Kosten des Verkäufers) als akzeptabel bewertet werden.


    Danke für die schnelle Antwort. Der Wertunterschied im Gegensatz zum Ladenpreis ist enorm. Ich habe dem Verkäufer geschrieben, dass ich auf die Kaufvertragserfüllung bestehe, mal schauen was er dazu sagt.

  • Hm... es ist doch so, dass von Verkäufern angebotene Artikel auch vorrätig sein müssen...


    Zitat

    Der Verkäufer muss in der Lage sein, dem Käufer die angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen (§9 Abs. 4 der eBay-AGB).

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Danke für die schnelle Antwort. Der Wertunterschied im Gegensatz zum Ladenpreis ist enorm. Ich habe dem Verkäufer geschrieben, dass ich auf die Kaufvertragserfüllung bestehe, mal schauen was er dazu sagt.


    Es würde sich für dich lohnen, auch noch über Google zu suchen, denn es gab vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall: Auktionsgegenstand war ein (wenn ich mich recht erinnere) neuer Passat, der Verkäufer war mit dem erzielten Preis nicht zufrieden und wollte das Geschäft für nichtig erklären lassen. Wenn mich nicht alles täuscht, erging aus dem Urteil, dass ein Verkäufer nicht nachträglich den erzielten Endpreis für zu niedrig erklären kann und der Käufer einen Anspruch auf den Wagen hatte.


    Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Hm... es ist doch so, dass von Verkäufern angebotene Artikel auch vorrätig sein müssen...


    Grundsätzlich: Ja.


    Aber: Wird es als unzumutbar betrachtet, den Gegenstand zu besorgen, da der Aufwand (damit meine ich den Arbeitsaufwand, nicht den Preis der Ware) für die Neubeschaffung den eigentlichen Warenwert übersteigt , so könnte ggf. ein Zurücktreten vom Kaufvertrag seitens des Verkäufers akzeptiert werden.


    Bsp.: Man ersteigert den Schaltknauf eines Ford Fiesta, Baujahr 1988. Der Verkäufer bemerkt jedoch nach Abschluss des Kaufvertrages, dass er den Schaltknauf nicht mehr auf Lager hat; lieferbar ist er weder über den Großhändler noch über Ford selbst. In diesem Fall könnte es für den Verkäufer zu aufwendig sein, den (im Wert sehr geringen) Schaltknauf zu beschaffen.


    [Bitte korrigieren, wenn falsche Ansicht]

    ------------------------------------------
    Grüße,


    Christian

  • Kann mir jemand sagen, was das für ein Modell ist bzw. nähere Infos dazu geben?





    Au revoir
    z.

    * Account opened: 01/2006
    + Account closed: 01/2010

  • Hallo


    CL-Klasse Coupe. Klick !


    CU Hul

    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit
    mehr Freude hat als an der Zukunft.
    (John Knittel)

  • Zitat

    Original geschrieben von murosama
    Grundsätzlich: Ja.


    Aber: Wird es als unzumutbar betrachtet, den Gegenstand zu besorgen, da der Aufwand (damit meine ich den Arbeitsaufwand, nicht den Preis der Ware) für die Neubeschaffung den eigentlichen Warenwert übersteigt , so könnte ggf. ein Zurücktreten vom Kaufvertrag seitens des Verkäufers akzeptiert werden.


    Bsp.: Man ersteigert den Schaltknauf eines Ford Fiesta, Baujahr 1988. Der Verkäufer bemerkt jedoch nach Abschluss des Kaufver...


    Wer sagt das oder woher nimmst du diese Aussagen? Sind das seitens ebay festgelegte Statuten?

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