Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • was ist denn heute bei einslive los?

    hey ich dachte ihr habtn einfamilienhaus? muss ich bei müller oder bei licht klingeln?


    #~#~# 59 Einträge in der TT-Vertrauensliste Teil IV !! #~#~#


    #~#~# 4 Eintrag in der TT-Vertrauensliste Teil V !! #~#~#

  • Zitat

    Original geschrieben von MK83
    was ist denn heute bei einslive los?


    Stromausfall im Sendezentrum.


    -Andi-

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  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Vertreten denn alle Lehrer die gleichen Ansichten? ;)


    Treffer -> versenkt. Das ist in der Tat (Gott sei Dank) nicht so. Weitermachen!
    ;)

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Ich möchte mir gerade ein Firmenlogo erstellen. Mit welchem Programm kann ich am besten und einfachsten ein Logo erstellen?

  • wie heisst der gesuchte Begriff?


    In einigen Branchen ist es "verboten" zu einem Wettbewerber - innerhalb eines gewissen Zeitraums - zu wechseln z.B. (fikitive Annahme) ein Wechsel des AG von D1 zu eplus ist nicht erlaubt. Heisst der Fachbegriff: Wechselsperre?
    Gehört diese "Sperre" zum Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung? Google hilft mir da gerade nicht wirklich..
    Im Vertrag des jetztigen AG kann ich keine entsprechende Passage finden, nur wird mir gesagt, es sei nicht erlaubt...

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • :eek:
    Davon hab ich noch nie gehört!
    Habe gerade mal meinen Vertrag durchgelesen und da steht nichts von so einem "Verbot" drin (arbeite auch in der Handybranche)...und auch bei den alten Verträgen meiner ehem. AG hab ich so einen Passus noch nie gesehen...


    Dann kann man mich ja gleich mal aufklären: wozu denn sowas? Wenn ich kündige und bei einem neuen AG anfange hat das meinen alten AG einen Schei* zu interessieren...

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan


    hat das meinen alten AG einen Schei* zu interessieren...


    So ist es. Dieser Passus im Vertrag heisst "Wettbewerbsklausel". Wenn die drinsteht, und wasserdicht formuliert ist (Dauer, Kompensation, Bereich des Wettbewerbes), dann ist die wirksam, wenn nicht, ist die anfechtbar. Zu dem Thema findet sich genug eindeutiges Material auf allen möglichen Rechtsbelehrungsseiten und ist kein Thema für den Kleinkram-Thread.

  • Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    (...) dann ist die wirksam (...)

    Wenn ein Vertrag ausgelaufen ist, dann kann man mir ja nicht "nachträglich" noch an die Karre fahren...oder?

    Zitat

    Zu dem Thema findet sich genug eindeutiges Material auf allen möglichen Rechtsbelehrungsseiten und ist kein Thema für den Kleinkram-Thread.

    Hab ich mich noch nie mit beschäftigt (hatte wie gesagt noch nie so einen Passus in meinen Verträgen stehen). Aber du hast recht - ist für KK zu umfangreich.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Der Witz ist halt, dass die Klausel eben besagt, dass n Jahre nach Ablauf des Vertrages keine Beschäftigung in Branche xyz in Ländern abc erfolgen darf, sonst wird eine Vertragsstrafe in Höhe von y-Monatsgehältern fällig. Um einen Schaden des Arbeitsnehmers durch das "Berufsverbot" zu kompensieren, wird mit max. x Prozent des letzten mittleren Gehaltes hin aufgefüttert, sollte der Vertragsinhaber keine andere Stelle finden.


    Die ganzen Einzelbuchstaben sind per Gesetz geregelt und müssen im Vertrag Erwähnung finden, sonst ist er ungültig.


    Wettbewerbsklauseln sind eigentlich nur bei höheren Angestellten und besonderen "Geheimnisträgern" zu finden, weil sie den Arbeitgeber viel Geld kosten können. Maximale Kompensation sind glaub ich 50% des letzen Gehaltes zum "anfüttern", ein oder zwei Jahre lang. Das kann teuer werden, deswegen spart man sich diese Klauseln meist bei normalen Angestellten.

  • fahrsfahrwerkaus,


    für KK genau richtig, da ich den gesuchten Begriff jetzt kenne. Dank dir, besonders für die schnelle Antwort.
    Der Rest läuft eh über zugelassene Advokaten... :D


    Quindan,


    Wettbewerbsklausel
    http://www.handelswissen.de/da…_w/Wettbewerbsklausel.php


    Ob das in der Mobilfunkbranche gilt weiss ich nicht, war nur ein Beispiel von mir, um einen TT-nahes Beispiel zu schaffen.
    Zumindest gibt diese Klausel nur ab bestimmten Positionen in der Nähe zum Vorstand... Ich wollte jetzt auch keine Pferde scheu machen...

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

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