ZitatOriginal geschrieben von Evilandi666
"Fraglich ist allein letzteres. Die Annahmeerklärung des Verkäufers könnte auch bei Anwesenheit des Käufers erfolgt sein." <- Worauf beziehst du das? bzw. welche Annahmeerklärung?
Der KV kommt erst mit Annahme deines durch die Bestellung auf der Homepage erfolgten Angebots zustande. Dieses erfolgt normalerweise laut AGB durch separate Bestätigung oder Lieferung. Der Verkäufer könnte das Angebot bei Abholung aber auch erst persönlich ggü. dem Käufer annehmen, dann läge kein Fernabsatzvertrag vor.
ZitatEs erfolgt nach der Bestellung im Online Shop (als Versand/Bezahlungswahl : "Abholung") eine Bestätigung darüber, dass die Bestellung fehlerfrei eingegangen ist. Danach kommt nach erfolgter Kommissionierung eine Bestätigung zur Abholbereitschaft.
Gut, die Bestätigung zur Abholbereitschaft der Ware wird man als Annahme auffassen dürfen. Da diese - wie das Angebot - unter Verwendung von FKM erfolgt ist, liegt ein Fernabsatzvertrag vor. Damit besteht ein Widerrufsrecht.
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So wirklich weiter bin ich jetzt nicht, ausser dass ich weiß, dass ich wohl die gleiche Rechte habe wie wenn ich via Versand bestellt habe.
Warum, war doch der erste Teil deiner Frage?
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Kann man nun Ware mit Mängeln zurückgeben weil man a) die Mängel nicht toll findet und b) sich doch für ein anderes Produkt eines anderen Händlers entscheiden will? (Und sein Geld zurück bekommen?)
Ich schrieb oben doch deutlich, dass beide Rechtsbehelfe parallel und unabhängig voneinander bestehen.
Der Vertrag kann daher ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, Ware zurück, Geld zurück oder es können Mängelrechte geltende gemacht werden.