Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Zitat

    Original geschrieben von benny bennz
    Hi,
    bin auf der suche nach der Seite im Netz, auf der man seinen eigenen Text in Fotos einfügen kann. Z.B. auf Autobahnschilder oder an die Wand gemahlt. Die Bilder tauchten ab und an im "lustige-Bilder-Thread" auf. Irgendwie fallen mir die entscheidenen Schlagwörter für google nicht ein.
    Kann sich jemand erinnern?
    Danke
    BB


    Hallo


    Letterjames


    CU Hul :cool:

    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit
    mehr Freude hat als an der Zukunft.
    (John Knittel)

  • Maximale Lagerfrist im Schliessfach?


    Weiss jemand wie lange man die Schliessfächer der Deutschen Bahn maximal belegen kann, also wie viele Tage? Konkret geht es um den Bahnhof Frankfurt/Main Hbf (ich kann leider nicht selber schauen, da ich ein paar 100 km südlicher wohne ;)

  • Moin!
    Ich mal wieder. :D


    Bei mir reissen sie gerade direkt vorm Hause den Bürgersteig auf. Stellenweise aber nur interessanterweise. :eek: Dort verlegen sie neue, relativ dünne Abwasserrohre aus diesem Guß / Ton oder was das ist.


    Sie prügeln die Rohre von einem Loch zum nächsten. Zwischen 2 Löchern liegen immer nur so 2 - 3 Meter.


    Da stellt sich mir die Frage, ob Tiefbauer für ihre Arbeiten auch ein Art Gewährleistung geben müssen!? Und wie stellt man denn später einen defekt fest, so unterm Teer? Gerade dieses "durch die Erde kloppen" stelle ich mir für diese "Gußrohre" nicht so gesund vor...



    Gruß und so
    Leif aka Daydreamer

    Wenn der Flirt ein Spiel mit dem Feuer ist, dann ist die Hochzeit eine fahrlässige Brandstiftung!

  • daydreamer


    1.) Ja, sicherlich werden auch Rohrleitungsleger die Gewährleistung geben müssen.


    2.) Diese Art Rohre zu legen ist nicht ganz unüblich - wird schon nix kaputt gehen ;)


    3.) Gehwege und Straßen werden nicht mehr geteert, sondern mit Bitumen asphaltiert (oder betoniert). Teer ist während der Verarbeitung ungesund


    4.) Guß und Ton ist was gaaaanz unterschiedliches!

  • Kurze Frage an die Experten:


    Ich habe mir bei http://www.Comtech.de einen Rucksack bestellt und ihn direkt abgeholt am Abhollager in Backnnang. Da bei dem Teil ein Reißverschluss kaputt ist (leider erst daheim gemerkt :rolleyes: ) würde ich ihn gerne zurückgeben um mein Geld widerzubekommen.


    Normalerweise 14 Tage möglich nach Fernabsatzgesetz(ist klar), wie ist das bei Abholung? In den AGB und in den "Widerrufsbelehrungen" steht nichts drin, wisst ihr wie es aussieht? Hab ich somit die "gleichen" Rechte wie ein normaler OnlineShop Käufer(d.h. 14 Tage ohne Angabe von Gründen)?


    Übrigens bestellt man trotzdem über den OnlineShop und holt dann ab, es ist also kein Ladengeschäft im eigentlichen Sinne. (Dort stehen aber auch Terminals und ich denke man kann auch direkt was kaufen ...)


    Aber Angucken & Ausprobieren wie im Laden ist da jedenfalls nicht möglich.
    (Die haben übrigens nicht mal eine Hotline "aus Kostengründen").


    Nachtrag: Siehe http://www.comtech.de/revocation.php Was mich stutzig macht: "Für Verträge, die wir ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunkationsmitteln wie z.B. Telefon oder Internet usw. mit Verbrauchern schließen, gelten die nachfolgenden Bedingungen: [...]"


    Ist der Vertrag nun via Fernkommunikation zustande gekommen? (Man bestellt ja auf der HP und wählt als Versandart "Abholung") oder nicht? (Weil nichts versendet wurde sondern weil man es abgeholt hat?)


    Ich würde halt gerne wissen ob ich mir einen anderen bestellen kann und den einfach dorthin senden kann und sicher mein Geld wieder bekomme.


    Zweite Frage: Darf ich überhaupt etwas zurückgeben und mein Geld zurückverlangen weil es kaputt ist (von Anfang an) oder darf der Händler erst nachbessern? (Was ja sinnlos wäre, die nachgebesserte Ware kann ich ja dann nach 14 tagen immernoch zurückgeben).


    Grüße,
    Andreas
    Doch ein bisschen lang geworden. Aber die Antwort sollte ja kürzer ausfallen.

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Abholung schadet dem Widerrufsrecht, sofern der Händler gewöhnlich über Fernabsatz vertreibt und der Vertrag rein über Fernkommunikationsmittel geschlossen worden ist, nicht.


    Fraglich ist allein letzteres. Die Annahmeerklärung des Verkäufers könnte auch bei Anwesenheit des Käufers erfolgt sein.


    Wenn vorher eine Bestätigung zugegangen ist, ist der Kaufvertrag aber bereits vorher unter ausschließlicher Verwendung von FKM zustand gekommen.


    Siehe AGB "Der Kaufvertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.


    Widerrufsrecht und Mängelrechte bestehen ggf. parallel und unabhängig voneinander.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Danke erstmal Dauerposter für deine Antwort.


    "Abholung schadet dem Widerrufsrecht, sofern der Händler gewöhnlich über Fernabsatz vertreibt und der Vertrag rein über Fernkommunikationsmittel geschlossen worden ist, nicht." <- das ist ja hier der Fall.


    "Fraglich ist allein letzteres. Die Annahmeerklärung des Verkäufers könnte auch bei Anwesenheit des Käufers erfolgt sein." <- Worauf beziehst du das? bzw. welche Annahmeerklärung?


    "Wenn vorher eine Bestätigung zugegangen ist, ist der Kaufvertrag aber bereits vorher unter ausschließlicher Verwendung von FKM zustand gekommen." Es erfolgt nach der Bestellung im Online Shop (als Versand/Bezahlungswahl : "Abholung") eine Bestätigung darüber, dass die Bestellung fehlerfrei eingegangen ist. Danach kommt nach erfolgter Kommissionierung eine Bestätigung zur Abholbereitschaft.


    So wirklich weiter bin ich jetzt nicht, ausser dass ich weiß, dass ich wohl die gleiche Rechte habe wie wenn ich via Versand bestellt habe.


    Kann man nun Ware mit Mängeln zurückgeben weil man a) die Mängel nicht toll findet und b) sich doch für ein anderes Produkt eines anderen Händlers entscheiden will? (Und sein Geld zurück bekommen?)


    oder geb ichs zurück und der Händler gibt mir nen neuen Rucksack (wäre ja auch noch okay)


    oder geb ichs zurück und er sendet es ein und ich darf 300 Jahre warten?


    Edit: Vllt. sprengt das doch den Kleinkramrahmen, wenn ein Mod das so empfindet, dann bitte einen eigenständigen Thread darauß machen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von diger
      halphas,


    ich habe gute Erfahrungen hiermit gemacht.


    Hab es jetzt bekommen udn 2 sachen festgestellt:
    - wenn es aufläd (via USB) kann ich keine Lieder abspielen. Mach ich was falsch oder ist das eben so?
    - Der Ton ist mit "Klinke an Chinch" bedeutend leiser als zB bei meinem CD Player (hab die Lautstärke am IPod auf max). Liegts am Kabel oder am Eingang oder ist das so (zB weil nicht separat verstärkt)??

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