Das sehe ich etwas anders: Ich würde als Verkäufer/Absender meinen guten Willen zeigen und - wenn es der Käufer/Empfänger gerne so hätte - sehr wohl einen Nachforschungsantrag stellen.
Später kann man ihm ja alle Unterlagen (Einlieferungsnachweis, obiger Antrag) als Kopie zukommen lassen.