Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Zitat

    Original geschrieben von jdf
    Hm, hat niemand eine Idee dazu? Muss ich diese Angaben machen bzw. würdet ihr sie machen?

    Mir scheinen die von dir aufgelisteten Fragen doch im wesentlichen deine bisherige und jetzige Zahlungsfähigkeit zu betreffen. Gibt doch einfach an, daß dein Arbeitgeber (indirekt) für die Zweitwohnung zahlt.
    Ansonsten sagt z.B. der Mieterbund zu Fragebögen und Selbstauskünften kurz und knapp was erlaubt und möglich ist


    Zitat

    Wen sie da bei meinem AG anrufen will und warum, frag mich nicht. Bin in einem großen Unternehmen und für jede Sache ist ein anderer zuständig,

    Du kannst z.B. mit deinem Vorgesetzten absprechen, daß er sich als Kontaktperson zur Verfügung stellt. Offensichtlich hat dein Arbeitgeber/Vorgesetzter doch auch ein Interesse daran, daß du eine Wohnung bekommst.

  • Danke für den link, kues :top:


    Naja, einen Vorgesetzten in dem Sinne habe ich nicht. Das Geld für die doppelte Haushaltsführung kommt jedenfalls von einer anderen Stelle, die sitzen auch ganz woanders (die Unternehmensstruktur ist etwas kompliziert), kennen mich dort nur auf dem Papier...

  • Wenn ich will, dass ein freies selbst erstelltes Video überall publiziert werden darf, was muss man dann bei Youtube da anklicken?


    da gibt es 2 Möglichkeiten:


    Standard-YouTube-Lizen (Voreingestellt)
    Der Nutzer gewährt nur YouTube eine Lizenz für den Content gemäß den Nutzungsbedingungen.


    Creative Commons – Namensnennung (Wiederverwendung erlaubt) Ausblenden


    Die Creative Commons-Lizenz bedeutet Folgendes: Andere können dein Google Video kopieren, verbreiten und abgeleitete Werke daraus erstellen, allerdings nur, wenn sie dich namentlich nennen. Dein Google Video wird im Video-Editor von YouTube verfügbar sein.



    Ok, scheint zwar irgendwie klar zu sein, aber bin auch etwas unsicher, bevor ich was falsches anklicke.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Am 09 August wurde in meiner Abwesenheit eine Geschirrspülmaschine geliefert,und durch meine Nachbarin (diese hat einen Wohungsschlüssel) angenommen und von den Lieferanten in meinem Flur deponiert.


    Nun besteht das Problem darin das ich überhaupt keine Bestellt habe und nun nicht weis was ich damit anfangen soll, es steht einfach nur im Weg.
    Ich habe den Versender bereits angerufen und um Abholung gebeten,der einzige kommentar war jedoch das es ein Irrtum meinerseits sein muss.
    Man habe niemanden ein Gerät geliefert, ich stünde nichtmal im PC, auch gibt es hierzu keine kundenbeschwerden über fehlende Lieferung o.ä.


    Gestern habe ich zum 4. Mal Angerufen und wurde beschimpft *ich möge mir das Gerät in eine Körperöffnung einführen*


    Was darf ich nun machen? Kann ich das Teil verkaufen oder muss ich warten bis der Versender (Elektohaus) sich besinnt?

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Telefonisch um eine schriftliche Bestätigung bitten, dass keinerlei Ansprüche gegen dich bestehen und anschließend das Gerät "in eine Körperöffnung" oder sonst wo hin stellen. :D

  • Normal ist es so, daß man nicht bestellte Ware, die man geliefert bekommt zur Abholung bereit halten muss. Die Aufbewahrungszeit beträgt IMHO ein Jahr. Ich wüsste jetzt nicht, daß das für Großgeräte anders wäre...
    Die Frage ist natürlich, ob Du eine Spülmaschine ein Jahr bei Dir rumstehen lassen willst. Hast Du schonmal bei der liefernden Spedition angerufen? Oder wurde das Teil von Firmeneigenen Leuten gebracht?
    Am Einfachsten wäre es natürlich, wenn Dir die Firma schriftlich bestätigen würde, daß sie die Maschine nicht zurück haben wollen, und Du damit machen kannst, was Du willst. Nachdem wie die Gespräche bisher gelaufen sind, würde ich das aber als eher Unwahrscheinlich ansehen, daß die das machen.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Hast Du schonmal bei der liefernden Spedition angerufen?.


    Das habe ich getan, es handelt sich um einen Subunternehmer der für mehrere kleine Möbelhäuser und ähnliches die Möbel & Geräte ausliefert und ggf. aufbaut (sofern gewünscht).


    Dieser hat keinerlei informationen für mich - da ich keine Liefernummer o.ä. angeben kann.
    Auf der Verpackung des Spüler steht nichts drauf, ausser der Händler und die Typbezeichnung (Keine Lieferadresse o.ä).


    Fakt ist das das Verpackte Gerät Maße von 99cm hat und in meinem 130cm breiten flur enorm stört.



    Eine schriftliche Bestätigung brauch ich sicherlich nicht zu fordern - die würde man mir nicht erstellen - man hat ja nix geliefert :rolleyes:

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Wo kann ich denn in den Optionen bei facebook abschalten, dass mich jemand auf Fotos verlinken kann? Manche Leute haben wohl scheinbar wirklich nichts besseres zu tun als tausende Fotos hochzuladen und sämtliche Leute darauf zu verlinken die sie kennen...


    Aktuell bekomme ich in dem Fall immer eine Benachrichtigung, ich muss dann die Verknüpfung manuell entfernen.

  • Eine schriftliche Bestätigung, dass man aktuell keine Forderungen gegen dich hat und keine offenen Bestellungen vorliegen, sollte ausreichen. Alternativ auch, dass man dich nicht als Kunde in der Datenbank führt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!