Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • Geht mit beiden, FritzBox ist aber deutlich einfacher zu konfigurieren. Du brauchst dafuer nicht mal ISDN; wenn DSL vorhanden ist, tut's auch eine VOIP-Nummer.

  • wohnungskündigung


    ich machs kurz. heute abend kam die vermieterin runter. sie kündigt uns wegen eigenbedarf, sprich ihr freund will mit seinen 2 töchtern einziehen.


    sind selbst erst anfang juli hier eingezogen.


    meine frau ist rollstuhlfahrein, zu 100% schwerbehindert. wir haben selbst fast 18 monate gesucht bis wir diese wohnung gefunden haben.


    wir haben zwar die gesetzlichen 3 monate kündigungsfrist, aber das ist fast unmöglich hier was zu finden was barrierefrei ist. gibts da zumindest die chance das ganze um einen monat oder zu strecken?


    meine frau ist mit ihren nerven völlig am ende und ich weiß momentan auch nicht wo mir der kopf steht....

  • Vermieterin wohnt im selben Haus? Wieviele Wohnungen hat das Gebäude?


    Mietrechtsschutz vorhanden?


    PS: Das ist bestimmt keine Kleinkramfrage.
    PPS: Kopf hoch ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • ja die wohnt über uns. ist ein 2 familien haus, wir wohnen in der einliegerwohnung.


    mietrechtsschutz hat glaub damals meine frau gemacht, bin aber nicht sicher.


    keine ahnung ob Kleinkramfrage oder nicht. hab lieber mal hier gepostet statt was neues zu öffnen.

  • Definitiv Kopf hoch, Behinderung ist mit guter Wahrscheinlich ein Härtegrund. Derartiges ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung.


    Vorbereitend auf weitere Klärung ab jetzt jedes Detail, jedes Wort der anderen Partei, dazu jede Uhrzeit penibel notieren.

  • hab mich jetzt mal etwas durch google gearbeitet.


    der freund hatte mit seiner ex ein haus dass verkauft wird da keiner von beiden allein das haus halten kann. er war dabei und hat gesagt dass er noch ne wohnung/eigentumswohnung hätte. die würde er uns anbieten, der mieterin drin hat er bereits gekündigt.
    allerdings ist die wohnung von hier etwa 60 km enfernt... was für uns nicht in frage kommt.



    solangsam bekomme ich einen klaren kopf und denke mal über alles nach. warum holt er sich die wohnung dann nicht für sich???

  • Vielleicht bestehen ja auch dadurch Chancen, dass es "nur" der Freund und seine Kinder ist (bzw vielleicht sogar nur die Kinder und der Freund muss herhalten, da ansonsten weniger Chancen bestehen würden um das durchzubringen?). Da müssen dann doch gute/bessere Gründe vorgebracht werden, da kein enger Verwandtschaftsgrad und keine Ehe/Verlobung vorliegen, oder? Weiß da wer mehr?

  • Zitat

    Original geschrieben von onemaster
    ja die wohnt über uns. ist ein 2 familien haus, wir wohnen in der einliegerwohnung.


    Dann greift vermutlich hier ohnehin das Vermieterprivileg des § 573a BGB. D.h., sofern der Vermieter das Gebäude selbst bewohnt und es nicht mehr als 2 Wohnungen hat, kann der Vermieter dem Mieter auch ohne Vorliegen eines besonderen Interesses (z.B. Eigenbedarf) ordentlich kündigen.


    Vorteil für euch: In diesem Fall würde sich die Kündigungsfrist um drei Monate verlängern.


    Daneben ist natürlich auch eine Kündigung wegen eines besonderen Interesses (=Eigenbedarf) mit der regulären Kündigungsfrist möglich.


    Dafür dürfte der Freund mit seinen zwei Töchtern aber nicht ausreichend sein, da weder er noch due Töchter unter den geschützten Personenkreis fallen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • was mich eher stutzig macht ist, dass der freund ja eine wohnung hat, die ist von hier zwar rund 6okm entfernt, aber trotzdem. dann hat er ja eine, die ist zwar auch noch bewohnt, aber dieser mieterin hat er schon gekündigt.


    wär ja alles nicht zu schlimm, nur das umfeld hier ist echt super. und unsere tochter blüht hier richtig auf seit wir hier wohnen.

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