Wlan Verbindung, also das Internetpasswort.
Ich möchte mal endlich meinen xbox wlan stick ausprobieren...dazu benötige ich aber erstmal mein internetpasswort. Daher möchte ich es auslesen.
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Wlan Verbindung, also das Internetpasswort.
Ich möchte mal endlich meinen xbox wlan stick ausprobieren...dazu benötige ich aber erstmal mein internetpasswort. Daher möchte ich es auslesen.
Darf ich fragen, warum Du es nicht einfach änderst?
Auf Deinen Router wirst Du doch noch zugreifen können, oder?
Dann änderst Du den Schlüssel eben...
ZitatOriginal geschrieben von HT483
Wlan Verbindung, also das Internetpasswort.
Es geht also um den WLAN-Schlüssel, richtig (Internetpasswort: was soll das sein?)? Dann log dich einfach in deinen Router ein und schau nach dem Passwort, dort wirst du es vermutlich im Klartext lesen können.
normal wird der Key im Router im Klartext angezeigt wenn Du mit Kabel und SSL in der Adminoberfläche bist ...
Ok danke, ich hab von sowas nicht viel ahnung, mein Nachbar hat mir mein Internet eingerichtet!
:top:
Moin.
Sorry vorab für die (für euch) sicher blöde Frage, aber Politik (und das drumrum) ist keines meiner Interessenfelder...
Es stehen ja Wahlen an, an denen ja die "Wahlberechtigten" teilnehmen müssen/sollen.
Wie ist das eigentlich beim Papst? :o
Ratzinger ist ja Deutscher - bekommt der auch so eine Wahlbenachrichtigung und - darf er wirklich wählen?
Gilt das auch für andere Deutsche, die im Ausland leben? :confused: :o
http://de.wikinews.org/wiki/Pa…n_Deutschland_w%C3%A4hlen
Zur zweiten Frage: klar, auch die dürfen wählen.
Danke! :top:
ZitatOriginal geschrieben von Jochen
Zur zweiten Frage: klar, auch die dürfen wählen.
Wobei das nicht ganz für alle gilt und noch weitergehende Beschränkungen erst für diese Wahl aufgehoben wurden. Zudem müssen jene sich selbst um die Eintragung ins Wählerverzeichnis kümmern! (Wobei so ich recht verstehe, dies bei jeder Wahl neu gemacht werden muss. Die Finnen z.B. verschicken automatisch [bzw. man kann es dauerhaft so einrichten] die Wahlbenachrichtigungen an ihre Auslandsfinnen).
ZitatAlles anzeigen
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und hier nicht gemeldet sind, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind,
bis zum Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Der noch bei der letzten Bundestags- bzw. Europawahl geltende Ausschluss vom Wahlrecht von außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebenden Deutschen, seit deren Fortzug mehr als 25 Jahre verstrichen waren, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) gestrichen.
Quelle: Bundeswahlleiter
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