na aufjedenfall bin ich zufällig die letzten Tage über genau den Passus in den Amazon Bedingungen gestolpert wo man darüber informiert wird das grundsätzlich der Weg zurück gewählt wird auf dem amazon das Geld erhalten hatte - an das Problem mit den alten Kreditkarten (müsste ja mit der amazon-Kreditkarte recht häufig vorkommen) hat dort wohl noch keiner gedacht...
Amazon Kundenservice, ich verliere meinen Glauben..
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Ich kann nur sagen, dass der Amazon service immer sehr gut und kulant war, wenn mal was war. deshalb zahl ich auch mal ein paar euro mehr, wenn amazon nicht das billigste angebot hat.
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Ich habe zwar nichts zu beklagen hätte aber mal eine kurze Frage:
Wenn ich bei Amazon einen höherpreisigen Artikel kaufe (Bankeinzug, bis 500€) und zurücksende, wie lange muss ich warten bis das Geld zurück auf meinem Konto ist? (schicke den Artikel kommentarlos mit Rücksendeschein zurück).
Danke schonmal!
Edit: Sry, falscher Amazonthread! Bitte verschieben!
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Rund eine Woche.
Aber zu dem Thema hätte ich auch ne Frage:
Hat Amazon sowas wie eine Blacklist für Kunden, die in sehr kurzer Zeit viele höherwertige Artikel kaufen und dann von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und zurückschicken ?
Wenn ja, in welchen Dimensionen bewegt sich das ? -
FAG? Flughafen AG? Oder FAG Kugelfischer? Ich kenne nur DHL, aber sind die 'ne AG?
Steh grad völlig auf'm Schlauch, sorry.
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Seitdem das Fernabsatzgesetz vor knapp acht Jahren in das BGB integriert wurde, hat sich eine Tochter als Discountversender verselbstständigt, und xSteveOx verschickt nun mal per FAG.
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Zitat
Original geschrieben von xSteveOx
Hat Amazon sowas wie eine Blacklist für Kunden, die in sehr kurzer Zeit viele höherwertige Artikel kaufen und dann von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und zurückschicken ?
Wenn ja, in welchen Dimensionen bewegt sich das ?dabei muss zwischen Marktplatz und amazon direkt unterschieden werden.
in der Hilfe zum marktplatz steht:
Was sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Amazon.de A-bis-z-Garantie?
Jeder Käufer kann die Garantie insgesamt nur fünfmal für Käufe von Drittanbietern (Verkäufern) auf der Website von Amazon.de in Anspruch nehmen.bei amazon selbst sehe ich nicht von einer Einschränkung:
Rückgabe -
Aha, ich wußte bisher nicht, daß man auch per Gesetz verschicken kann, ich konnte das bisher nur per DHL oder Hermes ...
EDIT: Auch geil, die Edit-Funktion, obwohl schon weitere Beiträge existieren - super, TT! :top: - das reißt die folgenden Antworten natürlich nicht aus dem Zusammenhang, nein, überhaupt nicht!
ZitatGeändert von xSteveOx am 27.12.2009 um 17:12
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Jetzt weiß ich, wozu fullquotes gut sind - hier nochmal das Original-Posting (Fettdruck von mir):
ZitatOriginal geschrieben von xSteveOx
Rund eine Woche.Aber zu dem Thema hätte ich auch ne Frage:
Hat Amazon sowas wie eine Blacklist für Kunden, die in sehr kurzer Zeit viele höherwertige Artikel kaufen und dann von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und per FAG zurückschicken ?
Wenn ja, in welchen Dimensionen bewegt sich das ?
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