Arglistig getäuscht? 1&1 Tarifwechsel rückgängig machen?

  • Immer wieder die selben falschen und unbrauchbaren rechtlichen Laienwertungen.


    Das Widerrufstrecht erlischt wegen § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB mit der Ausführung der Dienstleistung und da Du den Tarif bereits nutzt, ist das Widerrufsrecht erloschen. Lustig ist der Beitrag, der das "Zurückschicken einer Willenserklärung" betrifft (gemeint ist wohl das Portierungsformular). :p


    Einen Tarifwechsel kann man nicht ohne Zustimmung zu den Bedingungen beauftragen. In diesen ist unmißverständlich eine Vertragsverlängerung um 24 Monate anbedungen. Wenn Du diese nicht liest und ins Blaue hinein Vertragsverhältnisse abschließt, dann ist das pure Dummheit - vor der kann Dich auch kein Anwalt bewahren.


    Daß ein speedtest völlig ungeeignet ist, Deine DSL-Performance zu ermitteln und daß Du nur Anspruch auf die an Deiner TAL technisch mögliche Bandbreite hast, ist Dir anscheinend auch entgangen. Letzteres hättest Du ebenfalls den Vertragsbedingungen entnehmen können.


    Getäuscht hast augenscheinlich nur Du Dich selber, insofern liegt auch keine Arglist vor.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • wichtig ist normalerweise, dass ein Einschreiben mit Stornierung innerhalb von 2 wochen nach dem Telefongespräch!!! bei 1&1 eintrifft. wenn 1&1 in diesem Zeitraum schon hochgeschaltet hat, ist das deren problem.


    wenn Hansdampf aber erst nach der Umstellung reagiert hat und evtl die 14 Tage seit dem Gespräch nicht eingehalten hat, um zu stornieren ->dann selbst schuld. (es müsste eigentlich auch eine Wechselbestätigung per mail oder Post geben->dieses Datum ist auschlagebend)


    So sollte es wohl eigentlich sein, wenn es rechtlich korrekt abläuft.

  • Zitat

    Original geschrieben von mr.Blonde13
    wichtig ist normalerweise, dass ein Einschreiben mit Stornierung innerhalb von 2 wochen nach dem Telefongespräch!!! bei 1&1 eintrifft. wenn 1&1 in diesem Zeitraum schon hochgeschaltet hat, ist das deren problem.

    Schon wieder jemand, der nicht lesen kann. Das Widerrufsrecht erlischt sofort, sobald 1&1 die dem neuen Tarif entsprechenden Leistungen erbringt. Im übrigen genügt für einen Widerruf die Textform, also z.B. auch eine eMail.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel


  • Junge! Den Widerruf habe ich getätigt, bevor die "Dienstleistung ausgeführt wurde" und bevor ich den Tarif nutzte. Der Tarif wurde dann aber unabhängig meines Widerrufes 1 Woche später trotzdem einfach geschaltet. Der Vertragsverlängerung von 24 Monaten habe ich natürlich zugestimmt. Aber nicht ausdrücklich auf mein Widerrufsrecht verzichtet. Ich wusste übrigens auch nicht (da bist du mir voraus!), dass man nur mit einem wichtigen Grund (z.B. mangelhafte Bandbreite) Widerrufen kann.
    Dumm ist nur der, der nicht lesen kann.


    Noch was: "ins Blaue hinein" kann man wohl nicht sagen, wenn dies lt. 1&1 die einzige Möglichkeit gewesen ist, die Bandbreite auf vernünftiges Niveau zu heben.


    Ergo: ein Altkunde mit einer 2000er Leitung MUSS anscheinend zwingend weitere 24 Monate Kunde bleiben, ab der Sekunde, wo er den neuen Tarif bestellt. WENN er also kurz danach überlegt und merkt, dass er die ganzen Leistungen gar nicht braucht, kann er NICHT widerrufen?! Ich dachte eigentlich (in meiner grenzenlosen Dummheit), dass es GENAU DA FÜR das Widerrufsrecht gibt!


    Der Threadtitel war etwas überzogen, ich gebe es zu...

  • Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    Schon wieder jemand, der nicht lesen kann. Das Widerrufsrecht erlischt sofort, sobald 1&1 die dem neuen Tarif entsprechenden Leistungen erbringt. Im übrigen genügt für einen Widerruf die Textform, also z.B. auch eine eMail.


    HALLO!!!! Ich habe storniert/widerrufen/wasweißdennich B-E-V-O-R die den neuen Tarif geschaltet hatten!!! Und zwar per Fax, E-Mail und Einschreiben :(

  • also, auch wenn Timeslot meint wir hätten keine Ahnung, bist du imho im Recht. Stornorecht muss es geben. Weiter hartnäckig reklamieren, notfalls Anwalt einschalten, dass bleibt mein Vorschlag.


    Das wars von mir. Viel Erfolg


    Edit sagt: Vielleicht nochmal die ct informieren. die haben die Jungs von 1&1 eh gerade am Wickel...


    siehe auch hier:
    http://www.heise.de/ct-tv/Vide…st/vorsicht-kunde/116914/

  • Ich glaube die C't hat genug mit 1&1 Kunden zu tun, siehe die aktuelle "Vorsicht Kunde" Geschichte in der C't, der Wahnsinn was sich der Support da leistete.
    (musst ich nur grad dran denken).
    Damit die C't sich der Sache annimmt, muss es noch schlimmer werden, schreiben sie ja selbst, das sie oft "gewöhnliche" Fälle erhalten.

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Zitat

    Original geschrieben von hansdampf
    Den Widerruf habe ich getätigt, bevor die "Dienstleistung ausgeführt wurde" und bevor ich den Tarif nutzte. Der Tarif wurde dann aber unabhängig meines Widerrufes 1 Woche später trotzdem einfach geschaltet.

    Meiner Kenntnis nach werden bei 1&1 Tarifwechsel sofort (binnen weniger Minuten) vollzogen. Zwar mag Deine Bandbreite erst nach einer Woche erhöht worden sein, jedoch besteht der neue Tarif ja auch aus diversen anderen Leistungen, die sofort zur Verfügung stehen (je nach Tarif: maxdome-Zugang, zusätzliche VoIP-Accounts/Rufnummern, VoIP-Flatrate, Webspace). Da es in den AGB und Leistungsbeschreibungen stets "bis zu 16 MBit/s" heißt, kannst Du auch nicht argumentieren, daß der Tarif noch nicht akiviert worden sei, solange die Bandbreite nicht erhöht wurde. Zum Zeitpunkt Deines Widerrufs wurden m.E. bereits Leistungen erbracht, sodaß das Widerrufsrecht erloschen war.


    Zitat

    Aber nicht ausdrücklich auf mein Widerrufsrecht verzichtet.

    Du mußt auch nicht ausdrücklih auf das Widerrufsrecht verzichten. Es erlischt bereits, wenn der Unternehmer auf Verlangen des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt. Das Verlangen liegt zumindest konkludent vor, denn die Bedingungen sehen eine sofortige Umstellung des Tarifs vor.


    Zitat

    Ich wusste übrigens auch nicht (da bist du mir voraus!), dass man nur mit einem wichtigen Grund (z.B. mangelhafte Bandbreite) Widerrufen kann.
    Dumm ist nur der, der nicht lesen kann.

    Ein Widerruf bedarf keinerlei Begründung. Deshalb heißt es auch in jeder ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung "ohne Angabe von Gründen".


    Zitat

    Noch was: "ins Blaue hinein" kann man wohl nicht sagen, wenn dies lt. 1&1 die einzige Möglichkeit gewesen ist, die Bandbreite auf vernünftiges Niveau zu heben.

    Die Motive Deines Tarifwechsels sind doch zweitrangig - entscheidend ist, daß Du ihn ohne Lektüre der Bedingungen vorgenommen hast.


    Zitat

    Ergo: ein Altkunde mit einer 2000er Leitung MUSS anscheinend zwingend weitere 24 Monate Kunde bleiben, ab der Sekunde, wo er den neuen Tarif bestellt. WENN er also kurz danach überlegt und merkt, dass er die ganzen Leistungen gar nicht braucht, kann er NICHT widerrufen?! Ich dachte eigentlich (in meiner grenzenlosen Dummheit), dass es GENAU DA FÜR das Widerrufsrecht gibt!

    Dafür gibt es das Widerrufsrecht in der Tat, aber es gilt eben nicht bei Dienstleistungsverträgen, sofern der Unternehmer auf Verlangen des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel


  • Es ist traurig und erschreckend wie erstaunlich zugleich, aber leider wahr: Timeslot kann zwar gut schreiben, aber nicht lesen. Ich schreibs aber nicht nochmal, wie das mit dem Datum der Bestellung, dem des Widerrufs und dem der Bestätigung, ab welchem Datum die Umstellung erfolgt, war.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!