Immer wieder die selben falschen und unbrauchbaren rechtlichen Laienwertungen.
Das Widerrufstrecht erlischt wegen § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB mit der Ausführung der Dienstleistung und da Du den Tarif bereits nutzt, ist das Widerrufsrecht erloschen. Lustig ist der Beitrag, der das "Zurückschicken einer Willenserklärung" betrifft (gemeint ist wohl das Portierungsformular). :p
Einen Tarifwechsel kann man nicht ohne Zustimmung zu den Bedingungen beauftragen. In diesen ist unmißverständlich eine Vertragsverlängerung um 24 Monate anbedungen. Wenn Du diese nicht liest und ins Blaue hinein Vertragsverhältnisse abschließt, dann ist das pure Dummheit - vor der kann Dich auch kein Anwalt bewahren.
Daß ein speedtest völlig ungeeignet ist, Deine DSL-Performance zu ermitteln und daß Du nur Anspruch auf die an Deiner TAL technisch mögliche Bandbreite hast, ist Dir anscheinend auch entgangen. Letzteres hättest Du ebenfalls den Vertragsbedingungen entnehmen können.
Getäuscht hast augenscheinlich nur Du Dich selber, insofern liegt auch keine Arglist vor.