Arglistig getäuscht? 1&1 Tarifwechsel rückgängig machen?

  • Hallo! Bin etwas perplex, denn mit 1&1 hat sich folgendes zugetragen. Nach langem hin und her telefonieren mit dem "Support" konnten die mir nicht sagen, warum ich noch mit 2000 kBit/s surfe, eigentlich wäre bei uns ja eine 6000er Leitung und die Geschwindigkeiten wären für die alten Verträge auch angepasst worden.
    Der 1&1 Mitarbeiter sagte mir dann, ich müsste(!!), um auf eine schnellere Geschwindigkeit zu kommen, online einen Tarifwechsel durchführen, was ich auch tat.
    Kurz nach diesem Tarifwechsel erfuhr ich von einem Bekannten, der zwei Straßen weiter wohnt, dass die Geschwindigkeit trotz 16000er Leitung ziemlich besch**s*en ist.
    Daraufhin, und um nicht weitere 2 Jahre in den Fängen von 1&1 zu hängen, habe ich den Tarifwechsel sofort per Einschreiben widerrufen.


    Jetzt kriege ich folgende Mitteilung:



    OK, das war zwar von mir beauftragt, aber erst nachdem man mir sagte, der Tarifwechsel sei die einzige Möglichkeit! Ich meine, die hätten ja auch irgendwann mal auf mich zukommen können und sagen, hey, mach doch einen neuen Vertrag mit uns, dann wird die Leitung schneller. Aber die haben mir ja sozusagen das Messer auf die Brust gesetzt und jetzt bin ich weitere zwei Jahre gefangen?


    Urgh!


    Was ich an der Sache eigentlich am schlimmsten finde ist, dass die Geschwindigeit wirklich nicht annährend 16000 entspricht. Beim DSL Geschwindigkeitstest kriege ich [--] Kommentar, also viel zu langsam.


    Da fühlt man sich doch gleich doppelt ver***a****t oder?


    Ich möchte noch was ergänzen: wir wollen hier nicht über mögliche Bandbreiten, Dämpfungsfaktoren oder sonstiges Fachchinesisch. Es geht nur darum, dass 1&1 mich dazu aufgefordert hat, den Tarifwechsel zu machen. Ich hatte denen auch gesagt, dass es mir wirklich nur um die Geschwindigkeit geht und nicht um VoD, VoIP usw.
    Ich würde ja fast sagen, die haben mich falsch beraten?
    Wie sieht es im Falle einer Falschberatung oder - noch schlimmer - arglistigen Täuschung? Sollte ich nicht lieber einen RA aufsuchen und SOFORT und FIRSTLOS kündigen? Je mehr ich nämlich drüber nachdenke, umso wütender werde ich auf diesen Verein....

  • Re: Arglistig getäuscht? 1&1 Tarifwechsel rückgängig machen?


    Zitat

    Original geschrieben von hansdampf
    ... die haben mich falsch beraten?
    Wie sieht es im Falle einer Falschberatung oder - noch schlimmer - arglistigen Täuschung?


    Du könntest widerrufen - so Du denn
    1. die Falschberatung beweisen könntest
    2. rechtsschutzversichert oder reich bist
    3. starke Nerven hast
    4. für die Zeit des Rechtsstreits auf Internet und evtl. auch Telefon verzichtest.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • lies dir mal § 312 b - d BGB durch, dann klärt sich die ganze geschichte. und lass dich nicht volllabern an der hotline von denen. hartnäckig bleiben, dann verstehen die das auch.

    xperia u black
    se c510 future black
    se w890i sparkling silver
    2times@trustlist

  • Re: Arglistig getäuscht? 1&1 Tarifwechsel rückgängig machen?


    Zitat

    Original geschrieben von hansdampf
    ..., warum ich noch mit 2000 kBit/s surfe, eigentlich wäre bei uns ja eine 6000er Leitung und die Geschwindigkeiten wären für die alten Verträge auch angepasst worden...
    ...Was ich an der Sache eigentlich am schlimmsten finde ist, dass die Geschwindigeit wirklich nicht annährend 16000 entspricht.


    1.) Sollten nun 6000 oder 16000 möglich sein?


    2.) So wie ich die E- Mail von 1&1 lese, verändert sich nicht die Vertragslaufzeit, sondern lediglich der Inhalt, in Deinem Fall die Geschwindigket. Wurde denn die Vertragslaufzeit nun verändert oder nicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von vip-in
    lies dir mal § 312 b - d BGB durch, dann klärt sich die ganze geschichte. und lass dich nicht volllabern an der hotline von denen. hartnäckig bleiben, dann verstehen die das auch.


    Guter Tipp, aber leider interessiert sich 1&1 nicht für die Gesetze. Man bekommt sein Recht, aber eben nur wenn man es sich erstreitet. Die Kosten stehen selten in der Relation zum Vertrag, daher lohnt es meist nicht.
    Diese Taktik scheint auf zu gehen, denn so werden viele Kunden um ihr Recht gebracht und bleiben bei 1&1.

  • Ohne jetzt 1&1 verteidigen zu wollen denkenich eher, dass sich das Verhalten von 1&1 in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Andere Onlineanbieter verhalten sich bei Vertragsverlängerungen ähnlich. Man könnte zwar versuchen sein Recht einzuklagen (mit oder ohne Anwalt), aber ich denke, dass die Erfolgsaussichten nicht so hoch sind. Ob der besagte Paragraph auch bei Vertragsverlängerungen zum Tragen kommt wäre dann zu prüfen.

  • Re: Re: Arglistig getäuscht? 1&1 Tarifwechsel rückgängig machen?


    Zitat

    Original geschrieben von slang
    1.) Sollten nun 6000 oder 16000 möglich sein?


    2.) So wie ich die E- Mail von 1&1 lese, verändert sich nicht die Vertragslaufzeit, sondern lediglich der Inhalt, in Deinem Fall die Geschwindigket. Wurde denn die Vertragslaufzeit nun verändert oder nicht?


    Aaaaalso: lt. 1&1 Support sollte unsere Verbindungsgeschwindigkeit sowieso bei 6000 liegen. Diese Geschwindigkeit sollte bei unserem alten 2000er Vertrag aber längst "automatisch" angepasst worden sein. Warum unsere Leitung noch so langsam ist, konnte mir die Frau nicht sagen. Sie hat mir also geraten, online das 16000er Paket zu buchen. Zumal das ja eigentlich gar keinen Tarifwechsel darstellt, weil es kostet das gleiche!!


    Und noch eins: Widerrufen hatte ich, BEVOR das 16000er Paket geschaltet wurde! Der angeblich "neue Vertrag" kommt damit also doch erst zustande, wenn ein Vertragspartner (also 1&1) den Vertrag auch ausführt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Guter Tipp, aber leider interessiert sich 1&1 nicht für die Gesetze. Man bekommt sein Recht, aber eben nur wenn man es sich erstreitet. Die Kosten stehen selten in der Relation zum Vertrag, daher lohnt es meist nicht.
    Diese Taktik scheint auf zu gehen, denn so werden viele Kunden um ihr Recht gebracht und bleiben bei 1&1.


    Moment! Ich interessiere mich auch nicht für Gesetze, muss mich aber trotzdem dran halten. Notfalls muss man eben beim Datum, bei dem der Vertrag ordentlich (d.h. nach dem Gesetz) endet, die Zahlungen einstellen. Dann ist 1&1 in der Position, sich sein Recht erstreiten zu müssen. Ich glaub'sgeht los!

  • Zitat

    Original geschrieben von hansdampf
    Moment! Ich interessiere mich auch nicht für Gesetze, muss mich aber trotzdem dran halten. Notfalls muss man eben beim Datum, bei dem der Vertrag ordentlich (d.h. nach dem Gesetz) endet, die Zahlungen einstellen. Dann ist 1&1 in der Position, sich sein Recht erstreiten zu müssen. Ich glaub'sgeht los!



    JA aber genau das ist doch der Punkt wie 1&1 arbeitet. Wurde mir sogar von der Dame an der Hotline mal gesagt. Sozusagen wenn es mir nicht passt soll ich doch zum Anwalt gehen, 1&1 sitzt das aus.



    Noch kommt hinzu, dass dann wohl kein Telefon/Internet funktioniert und der DSL Port erstmal belegt ist. Sprich man ist leicht mal mehrere Monate ohne Telefon/Internet.


    Jetzt kannst DU es dir aussuchen ob man sich auf einen Rechtsstreit einlässt bei welchem man auch nicht mit 100% sagen kann ob man gewinnt. Oftmals bewegt man sich in einer Grauzone und wieviel kann man beweisen (wer und mit welchem Recht zeichnet Telefongespräche z.B. auf?!?!)


    usw.


    Die schlauste Lösung ist einfach das ganze zu schlucken, seine Vertragslaufzeit zu nutzen und zu bezahlen und dann versuchen zu wechseln (das macht 1&1 auch nicht gerade auf dem einfachsten Weg)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!