Arglistig getäuscht? 1&1 Tarifwechsel rückgängig machen?

  • Zitat

    Original geschrieben von hansdampf
    Moment! Ich interessiere mich auch nicht für Gesetze, muss mich aber trotzdem dran halten. Notfalls muss man eben beim Datum, bei dem der Vertrag ordentlich (d.h. nach dem Gesetz) endet, die Zahlungen einstellen. Dann ist 1&1 in der Position, sich sein Recht erstreiten zu müssen. Ich glaub'sgeht los!


    Natürlich - allerdings wirst Du dann für einige Zeit auf das Internet und evtl. auch Telefon verzichten müssen. Mit diesem Druckmittel dürften sie die meisten Kunden kleinkriegen.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Re: Re: Re: Arglistig getäuscht? 1&1 Tarifwechsel rückgängig machen?


    Zitat

    Original geschrieben von hansdampf
    Zumal das ja eigentlich gar keinen Tarifwechsel darstellt, weil es kostet das gleiche!!


    diese Logik musst du mir jetzt aber auch mal erklären ...


    andere Frage - welche Synch-Rate hast du den jetzt (und komm bitte nicht mit irgendwelchen Speed-Test-Ergebnissen, die sind irrelevant)

  • normalerweise hat man nach einem TW 14 Tage Zeit, um zu stornieren. Hast du deine Storno innerhalb der 14 Tage abgeschickt?

  • Re: Re: Re: Re: Arglistig getäuscht? 1&1 Tarifwechsel rückgängig machen?


    Zitat

    Original geschrieben von sebklaas
    diese Logik musst du mir jetzt aber auch mal erklären ...


    andere Frage - welche Synch-Rate hast du den jetzt (und komm bitte nicht mit irgendwelchen Speed-Test-Ergebnissen, die sind irrelevant)


    Ganz einfach: es kostet das Gleiche wie vorher. Ich hab das nicht gemacht, weil es billiger ist, sondern weil die Tante von 1&1 mir gesagt hat, ich soll dahin wechseln um eine annehmbare Geschwindigkeit zu bekommen. Die 2000 kBit gäbe es ja eigentlich gar nicht mehr...


    Ich weiß übrigens nicht, was du mit "Synch-Rate" meinst. Ich bin kein Techniker, nur Kunde.

  • Zitat

    Original geschrieben von mr.Blonde13
    normalerweise hat man nach einem TW 14 Tage Zeit, um zu stornieren. Hast du deine Storno innerhalb der 14 Tage abgeschickt?


    Na klar, und noch bevor die den neuen Tarif aufgeschaltet haben!


    Aber die sagen ja, es wäre kein Tarifwechsel....


    Da könnte ja auch Amazon sagen: Rückgabe nicht möglich, da es sich bei einem MP3 Player nach unseren Geschäftsbedingungen ja nicht um den Kauf eines Gerätes handelt, sondern um die Überlassung einer Technologie zum gelegentlichen Genuss von Musik.


    Also kann hier jeder Racht und Gesetz auslegen wie er will?


    Dann klau ich mir gleich an der Tanke ein Snickers, und wenn ich erwischt werde, verklage ich den Tankwart auf Körperverletzung weil ich eine Haselnussallergie habe oder was?!


    Ich meine, da muss wohl mal ein Grundsatzurteil her was diese Grauzonen angeht...

  • Natürlich ist es ein TW mit neuer MVLZ von 24 Monaten!


    Und man kann ihn nicht stornieren.... einen TW kann man nicht stornieren bei 1&1.


    Einzige Möglichkeit: du hast einen Resale-Anschluss und wechselst zum TAL-Komplett-Anschluss, dieser wird automatisch storniert wenn du die Willenserklärung nicht zurückschickst!

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  • Zitat

    Original geschrieben von bankkind
    Natürlich ist es ein TW mit neuer MVLZ von 24 Monaten!


    Und man kann ihn nicht stornieren.... einen TW kann man nicht stornieren bei 1&1.


    Einzige Möglichkeit: du hast einen Resale-Anschluss und wechselst zum TAL-Komplett-Anschluss, dieser wird automatisch storniert wenn du die Willenserklärung nicht zurückschickst!



    ok, wußte nicht, dass 1&1 kein Stornorecht anbietet bei TW. Ist, soweit ich weiß, nicht ok. Es muss immer storniert werden können, wenn es um eine neue Vertragslaufzeit geht - außer bei Gewerbe oder Ladenabschluss. Bei anderen Anbietern ist das ganz natürlich.


    Noch schlimmer, wenn es sich um ein Telefongespräch handelt. Hier muss 1&1 beweisen können, dass der Kunde wirklich die Absicht hatte, einen TW zu buchen. Schließlich verdienen die Call-Agents gewisse Provisionen(evtl. höherer Stundenlohn) bei solchen Abschlüssen. Die können dann ja machen was sie wollen!! Wenn der Kunde nicht mehr die Möglichkeit besitzt, falsche Buchungen rückgängig zu machen(wie in ct 1&1 schon zurecht niedergemacht wurde), dann kann man nur sagen: 1&1 - eine Servicewüste !


    Also. Ich würde weiterhin schriftlich reklamieren. Notfalls Anwalt einschalten. Rechtschutzversicherung wäre gut. Wenn es 1&1 nämlich was kostet, dann geben die klein bei!


    wie bereits vom Vorredner erwähnt, bei Umstllung auf komplett sollte Storno kein Prob sein.

  • 1&1 hat keine Möglichkeit den Kunden zu identifizieren, es gibt z.B. kein Kennwort. Bisher wurde ich immer nur nach meinen Vornamen gefragt und den kennen Viele.
    So kommt es öfter vor, dass ich der Support beurteilen soll, da ich angeblich mit der Kundenbetreuung telefoniert hätte. Hab ich aber nicht. Bisher ist noch nichts schief gelaufen.

  • Zitat

    Original geschrieben von bankkind
    Natürlich ist es ein TW mit neuer MVLZ von 24 Monaten!


    Und man kann ihn nicht stornieren.... einen TW kann man nicht stornieren bei 1&1.


    Einzige Möglichkeit: du hast einen Resale-Anschluss und wechselst zum TAL-Komplett-Anschluss, dieser wird automatisch storniert wenn du die Willenserklärung nicht zurückschickst!


    Um das mal richtig zu stellen: Es ist nicht eine "Storno-Möglichkeit", die 1&1 kulanterweise gewährt, sondern ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht! ".

  • Ich sag nur: "Typisch" :rolleyes:


    Schreib keine Mails mehr bzw. gib dich mit dem Support ab, sonder schreib gleich einen saftigen Brief an die Geschäftsleitung.


    Wichtig: drohe damit, rechtliche Schritte einzuleiten und es in der Fachpresse bekannt zu geben.


    Sowas wirkt manchmal wunder...



    Viel Erfolg!

    gruß

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