ZitatOriginal geschrieben von Hamburger Jung
Ich denke hier sollte mal wieder ein Anwalt tätig werden.
Ich verstehe Deine Verärgerung, das ist eine Schweinerei, aber
- mein Rat -
sortiere bitte vorher die Aussagen und ordne richtig zu.
Bei der Rufnummernmitnahme würde ich das durchsetzen wollen, ich denke, daß Du da einen Anspruch hast.
Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages ist ja dieser nicht erfüllt worden, weswegen Du die 7270 zurückgeben müsstest.
An neuen Ort beginnt ein neuer Vertrag mit dessen Konditionen und wenn in diesen (die dann neue) 7270 30 Euro kostet, dann ist das eben so.
Anders wäre es bei einer "Verlegung", da würde der Vertrag zu den selben Konditionen am anderen Ort *fortgesetzt* (und eben kein neuer), dafür allerdings müsstest Du die Kosten der "Verlegung", also die Demontagekosten am alten Ort und die Einrichtungskosten am neuen Ort tragen.
1&1 wird so argumentieren:
Der Anschluss funktioniert so wie er nun ist und dafür, daß Sie umziehen, können wir nichts, das ist Ihr Vergnügen.
Bitte überdenke dies, bevor Du einen Rechtsbeuger damit quälst