Miet-Nebenkostenabrechnung 06 & 07

  • Moin!


    ich hatte heut Post im Briefkasten von meinem alten Vermieter, der meint wohl er müsse über Weihnachten Langweile haben und seine Mietnebenkosten für 2006 & 2007 abrechnen.


    Hallo wir haben 2008? noch 3 Tage...


    Weiß jemand aus dem Stehgreif obs da nicht Fristen gibt? Der will für 2 Jahre knapp 600 Euro...und das wo ich fast das ganze Jahr im Hotel wohnte wegen des Jobs und ich monatlich schon 130 Euro NK gezahlt habe.


    Außerdem soll ich eine Thermenwartung von 86 Euro bezahlen, 86 Euro nur weil der sein Messstab da ins Rohr gesteckt hat????


    Für die Abrechnung 06 hat er es ganz clever gemacht, hat sie mit neuerem Datums ausgedruckt und "kopie" draufgeschrieben mit dem Vermerk 07 in den Briefkasten gesteckt zu haben.

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  • wenn ich mich recht erinnern kann , kommte es auf den Abrechnungszeitraum an. Ab ende des Abrechnungszeitraums hat er 1 Jahr zeit.
    Also
    Abrechnungszeitraum z.B. 01.10.06-30.09.07 muss bis zum 01.10.08 bei dir sein


    "Für die Abrechnung 06 hat er es ganz clever gemacht, hat sie mit neuerem Datums ausgedruckt und "kopie" draufgeschrieben mit dem Vermerk 07 in den Briefkasten gesteckt zu haben."


    da wird es glaube ich Zeit zum Mieterverein zu gehen... 07 in den Briefkasten geworden und nicht mehr von sich hören lassen, Erinnerung, Mahnung oder so
    *lol* wer soll ihm das denn glauben.. :eek:

  • Hallo,


    der Vermieter muss spätestens zwölf Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes die Nebenkosten aufstellen.


    Also für 2006 bist Du wohl aus dem Schneider, für 2007 wohl auch, außer der Abrechnungszeitraum wäre z.B. erst der 31.12.! Er wird wohl nicht nachweisen können, dass er dir 2007 eine NK-Abrechnung in den Briefkasten geworfen hat, den fälligen Betrag hätte er ja ansonsten sicher längst angemahnt. Bin aber kein Jurist, vielleicht mal beim örtlichen Mieterverein nachfragen...!
    :top:




    Gruss


    Hans77 ;)

  • Bezüglich Verjährungsfristen kann man sicher über google eine Menge finden.


    Bzgl der Höhe der Nachzahlung kannst Du Dir dann alle Rechnungen offenlegen lassen, und es nachrechnen. Hier gilt dann der Gesamtverbrauch geteilt durch Personen oder m², je nach Posten. Einfach einen netten Brief oder Anruf mit der Bitte um Rechnungskopien an der Verwalter/Besitzer.


    Heute Abend aber am besten erstmal ein Bier trinken ;)

  • Re: Miet-Nebenkostenabrechnung 06 & 07


    Zitat

    Original geschrieben von Cupertino_Freak


    Weiß jemand aus dem Stehgreif obs da nicht Fristen gibt?

    No offense, aber kennst Du Eigeninitiative und Google? Das ist eine super allgemeine Frage, die sich per Google binnen 2 Sekunden beantworten lässt. ;)


    [small]Und nein, es ist nicht der Sinn von Foren, daß man sich einfachst selbst zu beantwortende Fragen mundgerecht von anderen beantworten lässt. ;)[/small]

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Mietnebenkostenabrechnung 2011


    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Mietnebenkostenabrechnung 2011. Diese habe ich jetzt bekommen.
    In 2010 steht: Niederschlagswasser 259,60 Euro, jetzt der Wert für 2011: 620,47 Euro...
    Wie kann da der grosse Unterschied kommen?


    Weiterhin: Wartung Feuerlöscher 0 Euro 2010, jetzt Wartung Feuerlöscher 109,72 Euro....
    2009 war sie 32,07 Euro..


    Warum ändern sich teilweise auch die Prozentzahlen bzw. der Verteilerschlüssel derer Sachen, die nach Wohnungsanteil berechnet werden, wie z.b.Treppenhausreinigung?



    Wie könnten da die grossen Unterschiede liegen? Vielleicht hat jemand eine Idee? Danke

  • Re: Mietnebenkostenabrechnung 2011


    Vorweg: Bei den wenigen Informationen kann man nur raten, das mache ich mal:


    Zitat

    Original geschrieben von Gärtner12
    In 2010 steht: Niederschlagswasser 259,60 Euro, jetzt der Wert für 2011: 620,47 Euro...
    Wie kann da der grosse Unterschied kommen?


    Mehr Niederschlag, höhere Preise.


    Zitat

    Weiterhin: Wartung Feuerlöscher 0 Euro 2010, jetzt Wartung Feuerlöscher 109,72 Euro....
    2009 war sie 32,07 Euro..


    2010 kein Feuerlöscher gewartet, 2011 schon, 2009 weniger Feuerlöscher gewartet.


    Zitat

    Warum ändern sich teilweise auch die Prozentzahlen bzw. der Verteilerschlüssel derer Sachen, die nach Wohnungsanteil berechnet werden, wie z.b.Treppenhausreinigung?


    Weil dich der Vermieter ärgern will.


    Im Ernst: Wenn du Zweifel hast, frag deinen Vermieter oder bei einem Mieterschutzbund oder beim Anwalt, wir können hier nur raten.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Einen Verteilungsschlüssel nach Wohnflächen kann man nur ändern, wenn entweder das Haus aufgestockt wurde oder eine Etage abgerissen wurde.

  • Re: Mietnebenkostenabrechnung 2011


    Zitat

    Original geschrieben von Gärtner12
    In 2010 steht: Niederschlagswasser 259,60 Euro, jetzt der Wert für 2011: 620,47 Euro...
    Wie kann da der grosse Unterschied kommen?


    Neubewertung der versiegelten Flächen, Änderung der Berechnungsgrundlage durch die Stadt, ggf. Verrechnung aus vorjahren in 2010. Siehe z.b. http://www.maerkischeallgemein…sser-aendern-sich-ab.html



    Zitat

    Weiterhin: Wartung Feuerlöscher 0 Euro 2010, jetzt Wartung Feuerlöscher 109,72 Euro....
    2009 war sie 32,07 Euro..


    2009 wurden alle Löscher geprüft, 2010 hatten alle ein gültiges Prüfsiegel aus 2009, 2011 wieder Prüfung und es mussten welche Instandgesetzt/Ausgetauscht werden


    Zitat


    Warum ändern sich teilweise auch die Prozentzahlen bzw. der Verteilerschlüssel derer Sachen, die nach Wohnungsanteil berechnet werden, wie z.b.Treppenhausreinigung?


    Kommt auf die Festlegung des Verteilschlüssels an. Möglich wäre auch eine Verteilung nach Personenanzahl, die u.U. variieren kann.


    Wenn es nicht um lächerliche ct Beträge geht, ist nichts dabei beim Vermieter/Hausverwaltung höflich nachzufragen wie das Zustande kommt.



    Zitat

    Einen Verteilungsschlüssel nach Wohnflächen kann man nur ändern, wenn entweder das Haus aufgestockt wurde oder eine Etage abgerissen wurde.


    Das würde ich so nicht unterschreiben. IMHO kann der Verteilschlüssel in der Eigentümerversammlung / vom Eigentümer verändert werden, wenn dadurch eine gerechtere Kostenverteilung zu erwarten ist. Allerdings müsste es hierzu IMHO eine offizielle Ankündigung geben.
    Des weiteren werden gerne als Berechnungsgrundlage ja qm Zahlen genommen, die aus den Architektenplänen entnommen wurden. Diese stimmen ja sehr oft nicht, weshalb man immer selber nachmessen sollte ob die qm Zahl im Mietvertrag korrekt ist. Dies geschieht ja oft aus Unwissenheit aller beteiligter. Wenn die Bemessungsgrundlage beim Vermieter und bei der Hausverwaltung falsch ist, muss es ja die Möglichkeit geben dies zu korrigieren.


    Konkret bei uns im Haus: Hier sind durch Umbaumaßnahmen in verschiedenen Wohnungen mehrfach Heizkörper entfernt worden, was sich auch auf die Referenzsummen bei der Heizkostenverteilung auswirken sollte.

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