Bausparen: Fragen an die Profis!

  • Folgendes:


    Habe letztes Jahr zum 01.11. meinen BSV zugeteilt bekommen. Guthaben auszahlen lassen, Darlehen nicht in Anspruch genommen.


    Jetzt, ein Jahr später, geht mit die BHW auf den Sack, ich hätte noch keinen Verwendungsnachweis eingereicht und solle das dringend tun.


    Kann ich aber nicht, habe kein Wohneigentum damit erworben und auch keine Altkredite zum Ablösen gehabt, die Kohle liegt noch auf dem Tagesgeldkonto (wir reden von knapp 3.000 EUR; also als Bausparsumme eher lächerlich).


    Ich dachte, wenn ich das Ding zugeteilt kriege und das Darlehen ablehne, kann ich mit der Kohle machen was ich will?

  • Bis 2008 galt wohl nachfolgendes:



    Quelle: Klick


    Seitdem siehe Eriks Beitrag.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • aus einer Quelle von 2008. Dummerweise ist seit 2009 auch das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich zu verwenden. ;)


    http://de.wikipedia.org/wiki/W….C3.84nderungen_seit_2009


    Du musst dafür aber nicht zwingend eine Wohnung kaufen oder Kredite ablösen. Es würde schon reichen, wenn Du Deine Bude renoviert oder modernisiert hast. Mit Deiner Kohle kannst Du so oder so machen, was Du willst, letztlich ist die wohnwirtschaftliche Verwendung nur dafür wichtig, ob Du staatliche Prämien bekommst/behalten darfst oder nicht.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    aus einer Quelle von 2008. Dummerweise ist seit 2009 auch das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich zu verwenden. ;)


    http://de.wikipedia.org/wiki/W….C3.84nderungen_seit_2009


    Du musst dafür aber nicht zwingend eine Wohnung kaufen oder Kredite ablösen. Es würde schon reichen, wenn Du Deine Bude renoviert oder modernisiert hast. Mit Deiner Kohle kannst Du so oder so machen, was Du willst, letztlich ist die wohnwirtschaftliche Verwendung nur dafür wichtig, ob Du staatliche Prämien bekommst/behalten darfst oder nicht.


    Danke und Sorry für meinen Irrtum.
    Habe bei der Quelle nicht nach Jahr geprüft.


    Editiere ich direkt.


    Im Wikiartikel steht aber auch:


    Zitat

    Bei vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Verträgen, in denen noch vor 2009 mindestens eine Sparrate eingezahlt wurde, änderte sich nichts.


    Ich nehme an, hier wurde bereits vor 2009 angespart, oder?


    Gruß Gunn

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  • Ich fürchte, ich weiß, warum die den Nachweis haben wollen, hab mal etwas gegooglet...


    Der Vertrag wurde seit Januar 2004 bespart. Nachdem nun die Mitteilung der Zuteilung kam und ich das Darlehen abgelehnt habe, erfolgte die Auszahlung zum 01.11.2010. Somit also nicht 7 Jahre "gebunden", sondern nur 6 Jahre und 10 Monate... -> wohnwirtschaftlicher Nachweis notwendig.


    Mal schauen, was die BHW antwortet und wann sich dann das Finanzamt meldet... Zum Glück waren die Prämien wie auch die Bausparsumme eher lächerlich, so dass eine Rückforderung nicht so ins Gewicht fallen dürfte.

  • Vorsichtshalber solltest Du schon mal alle Baumarktrechnungen aus dieser Zeit heraussuchen - Türen, Fenster und was Du sonst noch so alles gekauft hast.


    Du solltest persönlich mit Deinem Berater Konakt aufnehmen betreffend die Frage, welche Aufwendungen anerkannt werden können. Auch ein zum Zwecke des Transports von Baumaterial angeschafftes Cabrio soll schon durchgegangen sein - behaupten böse Zungen.


    Andererseits zeigte sich das BHW in Sachen mangelhafter Beratung in der Vergangenheit gelegentlich kulant ... oder hattest Du die Zuteilung trotz entsprechenden Hinweises angenommen? Statt des Darlehens hättest Du die Zueilung als solche (ggf. einfach durch Stillschweigen) ablehnen sollen.


    Frankie

  • Bausparkasse kündigt


    Schwäbisch Hall hat meinen sein 1998 laufnenden Vertag gekündigt. Bis vor ~5 Jahren habe ich jährlich eingezahlt und den Antrag auf Bausparprämie gestellt


    Die Zinsen in dem Vertrag sind genial


    Habe ich eine Möglichkeit, die Kündigung anzufechten?


    Wie komme ich sonst an Bonuszins, und was muss ich für die Bausparprämie beachten?

  • Das kommt (wie meist) darauf an.


    Viele der hier im Thread benannten Verträge sind nicht nur angespart, sondern überspart. Damit entfällt m.E. die Geschäftsgrundlage eines Bausparverhältnisses.


    Die Anfechtung einer Kündigung kann m.E. allenfalls dann Erfolg haben, wenn ein Vertrag noch nicht angepart ist. Allerdings ist schon die Wahl der Klageart problematisch, so dass jede in diese Richtung gehende Maßnahme nur mit rechtlichem Beistand erfolgen sollte.


    Und selbst bei nicht angesparten Verträgen hielte ich die Erfolgsaussicht noch für ungewiss - obwohl die Natur des Vetragsverhältnisses die Zulässigkeit einer vorzeitigen Kündigung durch die Bausparkasse sehr fragwürdig erscheinen lässt. Durch eine solche Kündigung würde der Sinn des Bausparens ad absurdum geführt (geringe Sparzinsen als Voraussetzung für ein günstiges Darlehen - aus Sicht bei Vertragsabschluss).


    Frankie



    Edit:
    Die Wohnungsbauprämie wird bei Altverträgen unabhängig vom Verwendungszweck nach 10 Jahren unverfallbar und müsste dem Vertrag bereits gutgeschrieben sein. Für VL-Leistungen gilt das bereits nach 6 oder 7 Jahren. Bonuszinsen setzten meist eine Zuteilung des Vertrags unter Verzicht auf das Darlehen voraus.

  • Ich habe auch mal ein paar Fragen zu einem Bausparvertrag.
    In unserer Familie gibt es auch noch 2 Bausparverträge, bei denen, wenn ich mich nicht irre, die Hälfte der Bausparsumme eingezahlt wurde und diese zuteilungsreif sind. Nach 7 Jahren und Verzicht auf das Darlehen wird die komplette Summe rückwirkend relativ hoch verzinst. Einbezahlt wird schon eine Weile nicht mehr.


    Aufgrund der hohen Zinsen wäre es Schade, die Verträge zu kündigen, deshalb die Fragen:
    - Ist es möglich so einen Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, zu gleichen Bedingungen. D.h. vor allem auch ohne die hohe, rückwirkende Verzinsung zu verlieren?
    - Kann man einfach wieder anfangen einzubezahlen? Wäre ja aktuell von den Zinsen besser als z.B. Tagesgeld, lediglich mit dem Nachteil nicht mal eben über einen Teil des Geldes verfügen zu können, ohne den Vertrag aufzulösen.

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