Bausparen: Fragen an die Profis!

  • Zitat

    Original geschrieben von max4you
    ..Sind Zinserträge aus BSV jetzt nicht mehr steuerlich zu berücksichtigen? Wäre mir neu, viel Glück dabei. Nachteil kann sogar die endfällige Auszahlung sein, wenn die Zinsen bis ans Laufzeitende thesauriert werden.
    ..
    Zur Küche: Denk daran, dass diese fest eingebaut sein muss und der Kaufpreis mittels Rechnungen nachzuweisen ist. Es gibt sogar Vermittler, die eine Autofinanzierung realisieren können / wollen. Also such dir einen kreativen Kopf und der BSV erlangt ungeahnte Möglichkeiten.... (Achtung: Ironie)


    Viele Grüße


    Für vor 2009 gilt (Freistellung von der Kapitalertragsteuer, Einkommensteuergesetz § 43 Abs. 1 Nr. 7):
    "Der Steuerabzug (auf den Kapitalertrag) muss nicht vorgenommen werden, wenn
    ....
    cc) es sich um Kapitalerträge aus Guthaben bei einer Bausparkasse auf Grund eines Bausparvertrages handelt und wenn für den Steuerpflichtigen im Kalenderjahr der Gutschrift oder im Kalenderjahr vor der Gutschrift dieser Kapitalerträge für Aufwendungen an die Bausparkasse eine Arbeitnehmer-Sparzulage oder eine Wohnungsbauprämie festgesetzt oder von der Bausparkasse ermittelt worden ist oder für die Guthaben kein höherer Zins oder Bonus als 1 % gezahlt wird."
    Seit 2009 gilt:
    "Bauspar-Guthabenzinsen unterliegen der Abgeltungsteuer, wenn Sie den Bausparvertrag später zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums verwenden wollen oder noch keine konkrete Verwendung haben (auch wenn Ihr Bausparvertrag wohnungsbauprämien- oder sparzulagenbegünstigt ist). Abgeltungsteuerfrei sind dagegen die auf einen zertifizierten Riester-Bausparvertrag (Wohn-Riester) gezahlten Zinsen."


    Das mit der Einbauküche ["fest eingebaut", wie der Name schon sagt :-)] stimmt durchaus, ich schreibe hier aus eigener Erfahrung.
    Aber Deinen "Ausführungen" entnehme ich, dass Bausparen prinzipiell nicht so dolle ist, auch nicht für - vergleichsweise - "Kleinkram". Dagegen meiner bescheidenen Meinung nach gerade dafür schon.
    Auch die Stiftung Warentest meint: kleine Beträge, bei Bedarf größerer Summen notfalls aufstocken.
    PS: Bin kein BS-Kassen oder sonstwie Finanz-Heini, der daran verdient.

  • Der Thread kommt mir gerade gelegen, auch wenn es sich thematisch etwas anders verhält...


    Im Jahre 2004 habe ich als kleiner Azubi, der plötzlich die Möglichkeit bekam, vermögenswirksame Leistungen zu beziehen, ohne jegliches Vorwissen einen Bausparvertrag abgeschlossen, um diese unter Dach und Fach zu bringen. Das ganze war wegen Azubi-Geld auf 40 EUR mtl. ausgelegt. Nun ist die Zeit fast um, Vertrag wird voraussichtlich im 4.Q. 2010 zuteilungsreif. Es sind dann etwa 3.500 EUR da angespart, Vertragssumme 7.000 EUR.


    Jetzt stelle ich mir die Frage, was man mit dem Vertrag macht. Das Geld brauche ich nun nicht zwingend, und für eigene vier Wände fehlt mir dennoch einiges an Eigenkapital ;-) Das soll auch erst in 5 - 8 Jahren aktuell werden.


    Die bisherige Verzinsung liegt bei 2% p.a., wenn ich auf Annahme des Darlehens verzichte, erhöht sich die Verzinsung rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 3.5% p.a.


    Zudem habe ich gerade mal in das Kleingedruckte geschaut, da steht "Ihr Bauspardarlehen ist mit ca. 103 Raten zurückzuzahlen."


    Also am besten auf das Darlehen verzichten, Geld abräumen und aufs TG-Konto legen, wie? Wie läuft das überhaupt mit dem Verzicht?

  • +++ Frage zu meinem Bausparvertrag +++ / LBS / WoP


    +++ Neues Thema, ich hänge mich mal dran +++


    Guten Sonntag,


    ich habe diesen Sommer eine neue Beschäftigung aufgenommen und mein AG hat mir einen Bausparvertrag empfohlen, den ich auch direkt abgeschlossen habe.


    Der Arbeitgeber zahlt monatlich 40,- € VL ein, ich selbst packe noch 20,- € dazu.


    Es ist ein kleiner 20.000 € - Bausparvertrag von der LBS, Tarif "Classic N8".


    Wenn ich mich einlogge sehe ich folgende Infos:


    Kontostand 10.12.: 255,50 EUR



    Prämienbegünstigter Höchstbetrag: 512,00 EUR
    Begünstigte Aufwendungen: 120,30 EUR
    Erforderliche Einzahlungen für die max. WoP: 391,70 EUR



    Frage an die Bausparprofis: Sollte ich in jedem Fall die 391,70 € noch auf mein Bausparkonto überweisen? Das Geld hätte ich "übrig", würde also nirgendwo anders fehlen.


    Was hätte ich von der Einzahlung und was hat es mit der WoP eigentlich auf sich?


    Vielen Dank für Eure Hilfe


    Grüße


    clio

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Re: +++ Frage zu meinem Bausparvertrag +++ / LBS / WoP



    Ich bin zwar kein Bausparprofi, aber für die Wohnungsbauprämie (WoP) gelten Einkommensgrenzen. Evtl. bekommst Du überhaupt keine WoP und Du hättest nichts von der Einzahlung.


    Da Du einen Bausparvertrag bei der LBS abgeschlossen hast, hier mal der entsprechende Link der LBS: http://www.lbs.de/bayern/bausparen/wohnungsbaupraemie

  • Danke für den Link,
    und Eure Meinung? Sofern ich drunter liege unter der Einkommensgrenze, auf jeden Fall die WoP mitnehmen und schnell noch einzahlen?


    Grüße

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • denk dran das sich das wop Gesetz vor kurzem geändert hat! Du bist ggfs Zweck gebunden,früher konnte über die wop frei verfügt werden! Aktuell nur wenn du sie auch WohnWirtschaftlich verwendest

  • Zitat

    Original geschrieben von Bessi
    denk dran das sich das wop Gesetz vor kurzem geändert hat! Du bist ggfs Zweck gebunden,früher konnte über die wop frei verfügt werden! Aktuell nur wenn du sie auch WohnWirtschaftlich verwendest


    Und wer soll das entscheiden bzw prüfen?

  • So - auch ich bräuchte mal die Hilfe der Experten.


    Folgendes Szenario:


    Aktuell laufen 2 Bausparverträge - der eine aktiv, der andere dümpelt eher vor sich hin.


    Da wären der aktiv besparte
    - Alte Leipziger "Easy Plus" (Sparrate 400 Euro mtl. + VL + diverse Einmaleinzahlungen)
    - LBS-FU6 (bisher nur VL Leistungen der besseren Hälfte, welche nun auch bis auf Weiteres weggefallen sind). Dieser Vertrag dümpelt nun bei 2100 Euro vor sich hin.


    Beim Easy Plus der Alten Leipziger wäre die Mindestbausparsumme bereits erreicht und ggf. will ich diesen Vertrag - abgesehen von den VL - nun auch ruhen lassen und dann nach Ablauf der 7 Jahren mit 4 Prozent Guthabenszins (durch Darlehensverzicht) auszahlen lassen.


    Der FU6 der LBS ist meiner Meinung nach nichts halbes und nichts ganzes. Zum Sparen zu wenig Zins, als Darlehen auch nicht zwingend zu gebrachen.
    Im Moment schwebt mir vor, dass ich diesen Vertrag vorzeitig aufzulöse.


    Es ist geplant in rund 6 Jahren zu bauen.
    Nun bin ich auf der Suche nach nem Sparer mit einem niedrigen Darlehenszinssatz. Hier springen einem die der BHW immer direkt ins Auge.


    Mal grob gerechnet, was die nächsten 6 Jahre in diesen Sparer eingezahlt werden könnte:


    72 x 400 Euro = 28.800 Euro
    aufgelöster alter BV = 2000 Euro
    Einmalzahlungen = 2000 Euro


    Wo wir unterm Strich dann bei rund 33.000 Euro wären.


    Nun spielen dann doch noch Faktoren wie die Zuteilung mit. Würde mir dann alles nichts bringen, wenn ich nach 6 Jahren nochmal ewig auf diese warten müsste. Da bringt mir dann der niedrigste Darlehenszins nichts.


    Meine Frage:
    Was kann man mir empfehlen? Welche Möglichkeiten kämen in Betracht?


    Danke!

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