Bausparen: Fragen an die Profis!

  • Ich klink mich hier mal mit ein, weil ich relativ wenig Ahnung von BSVs habe und hier auf Hilfe hoffe:


    Man bekommt bei einem BSV neben der Habenverzinsung (,die relativ mau ist) Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage, wenn VWLs in den BSV fließen, richtig?
    Man kann sowohl WBP (8,8% bis 512 Eur), als ANSZ (9% bis 470 Eur) auf ein und dieselben VWLS bekommen?
    Sind VWLs wirklich nur die Summe, die man mit dem Arbeitgeber vereinbart hat oder gilt als VWL die Summe die der AG direkt in den BSV einzahlt? Ich habe mit meinem AG nämlich vereinbart, dass er zusätzlich zu der von ihm gezahlten Summe etwas von meinem Gehalt direkt mit in den BSV einzahlt - wäre ja dann clever.


    Den Bausparvertrag muss sieben Jahre laufen, dass WBP und ANSZ ausgezahlt werden und nicht verfallen?


    Abgesehen von der Darlehnsfuntkion, wird der Bausparvertrag über eine gewisse Summe und eine gewisse Laufzeit festgelegt.
    Wann kann ich den BSV dann beenden - erst wenn die festgelegte Summe erreicht und/oder die Laufzeit vollendet ist und das darf erst nach sieben Jahren geschehen um die staatlichen Leistungen nicht zu verlieren?
    Oder kann ich nach sieben Jahren auch aus dem BSV ohne die Mindestsumme erreicht und/oder die Laufzeit vollendet zu haben?



    Insgesamt würde es dann für mich, der kein güntiges Darlehn will, Sinn machen, jährlich nur 512,- Eur in den BSV einzuzahlen und somit 17,8 % + den Zinssatz des BSV zu kassieren.
    Vorausgesetzt man kann nach den sieben Jahren den BSV auch ohne Erreichen der vereinbarten Summe und/oder ohne Vollendung der Laufzeit kündigen.
    Wäre jetzt zwar kein riesen Gewinn, aber das maximale an stattlicher Förderung rausgeholt.

  • conzi:
    Du bekommst auf den Betrag vom AG entweder ANSZ ODER WoP!
    D.h. du müsstest dem AG sagen, er soll insgesamt 82-83€ monatlich überweisen.
    Dann kannst du beides (je nach Einkommensgrenze) beantragen (1x über Steuererklärung, 1x über BS Kasse)!
    Beide Zulagen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und 1 Ruhejahr. Danach kannst du dir die Bausparsumme auszahlen lassen!
    I.d.R. ist die Verzinsung bei nem BSV niedrig, allerdings lohnt sich das - wie du gesagt hast - mit der staatlichen Förderung richtig!

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • D.h. ich kann den Betrag der VWL des AG splitten und dann den einen Teil für ANSZ und den anderen Teil für WBP geltenden machen - aber nicht beide Föderungen für einen Teil?


    Nach den 6 Jahren +1 Jahr Ruhezeit kann ich mir die Bausparsumme auszahlen lassen egal ob der BSV eine längere Laufzeit und/oder eine höhere Summe hat, richtig?

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi
    D.h. ich kann den Betrag der VWL des AG splitten und dann den einen Teil für ANSZ und den anderen Teil für WBP geltenden machen - aber nicht beide Föderungen für einen Teil?


    Das ist korrekt. Du kannst deinem AG aber auch sagen, er soll dir 83€ VL zahlen - der Rest geht halt von deinem Netto ab. IMHO darf der sich dann nicht weigern!


    Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Nach den 6 Jahren +1 Jahr Ruhezeit kann ich mir die Bausparsumme auszahlen lassen egal ob der BSV eine längere Laufzeit und/oder eine höhere Summe hat, richtig?


    Das wiederum hängt von deinem BS Tarif ab. Wie siehts mit dem Darlehen, der Bewertungszahl, Kündigung, etc. aus! Da kann dir nur dein BS Berater weiterhelfen!

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Hallo,


    bezügl. den 7 Jahren Laufzeit: wenn Du nach den 7 Jahren das Guthaben bekommst, kannst Du voll über die entsprechenden Fördergelder verfügen. Vor dieser Zait kannst Du auch über das Guthaben (bei Zuteilung bzw. Kündigung) verfügen, aber die Förderungen bleiben nur dann bestehen, wenn Du es für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendest (mit Nachweis); z.B. Wohnungskauf, Renovierung, Umschuldung von Hypotheken etc.


    Gruss
    Dieter

  • Ein BSV hat ja eine Mindestsparsumme, die prozentual der Bauspasumme angegeben wird. Diese Mindestsparsumme ist aber nur für die Vergabe eines darlehns von Relevanz, richtig?
    Der BSV kann auch bei Nichterreichen der Mindestsparsumme nach 7 Jahren ausgezahlt werden oder muss der Vertrag dann so lange laufen, bis die Mindestsparsumme erreicht wird?


    Ist es richtig, dass auf Zinserträge Zinsabschlag und Soli gezahlt werden müssen?
    Kann man sich diese wieder vom Fiskus zurückholen?

  • Zitat

    Original geschrieben von noksie
    Du bekommst auf den Betrag vom AG entweder ANSZ ODER WoP!
    D.h. du müsstest dem AG sagen, er soll insgesamt 82-83€ monatlich überweisen.


    Das ist so nicht ganz korrekt ;). Arbeitnehmersparzulage gibt es auf die VWL-Einzahlung. Wohnungsbauprämie bekommt man auf einen zusätzlichen Sparbetrag (bis 512/1024€). Dieser zusätzliche Anteil wird aber *nie* vom Arbeitgeber überwiesen, sondern muss eben zusätzlich eingezahlt werden. Kann also auch per Lastschrift von der Bausparkasse eingezogen werden, oder man überweist einmal jährlich den Betrag.


    Anzumerken wäre vielleicht noch, dass Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt sind (Sparzulage: 17.900€/35.800€ WBP: 25.600€/51.200€). Wer mehr verdient, bekommt nichts.

  • Okay, danke.


    Nochmal eine Frage:
    Nach den 6 Jahren +1 Jahr Ruhezeit kann ich mir die Bausparsumme auszahlen lassen egal ob der BSV eine längere Laufzeit und/oder eine höhere Mindest-/Bausparsumme hat, richtig?


    Zahlt der Staat eigentlich auch nach den 6 Jahren weiter WBP und ANSZ für einen BSV mit längerer Laufzeit oder ist nach 6 Jahren Schluss?

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Das ist so nicht ganz korrekt ;). Arbeitnehmersparzulage gibt es auf die VWL-Einzahlung. Wohnungsbauprämie bekommt man auf einen zusätzlichen Sparbetrag (bis 512/1024€). Dieser zusätzliche Anteil wird aber *nie* vom Arbeitgeber überwiesen, sondern muss eben zusätzlich eingezahlt werden. Kann also auch per Lastschrift von der Bausparkasse eingezogen werden, oder man überweist einmal jährlich den Betrag.


    Oh scheiße! :(
    Du hat natürlich Recht. Mein Fall bezog sich auf die ANSZ! Heijeijei... So ein Faux Pas! :(

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Hallo,

    Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Nochmal eine Frage:
    1. Nach den 6 Jahren +1 Jahr Ruhezeit kann ich mir die Bausparsumme auszahlen lassen egal ob der BSV eine längere Laufzeit und/oder eine höhere Mindest-/Bausparsumme hat, richtig?


    2. Zahlt der Staat eigentlich auch nach den 6 Jahren weiter WBP und ANSZ für einen BSV mit längerer Laufzeit oder ist nach 6 Jahren Schluss?


    zu 1.): Du musst den Vertrag kündigen, dann kannst Du prämienunschädlich über das Guthaben verfügen.


    zu 2.): Förderung gibt es immer dann, wenn die Vorraussetzungen stimmen, also keine zeitliche Beschränkung.


    Gruss
    Dieter

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